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Vor Gericht

,Leute abziehen’ führt in Haft

07.05.2012 | 14:03 Uhr
,Leute abziehen’ führt in Haft
Foto: Katja Lenz/dapd

Mehrfach nach dem Jugenstrafrecht verurteilt muss ein 23-Jähriger Bottroper sich jetzt der Verantwortung eines Erwachsenen stellen: Seine schwere räuberische Erpressung bringt ihn drei Jahre ins Gefängnis.

„Leute abziehen“ wollten die beiden jungen Männer, Geld beschaffen, um angeblich einer Freundin zu helfen. Nachdem sie sich Mut angetrunken hatten, sah das so aus: Am Nikolausabend überfielen sie am Hauptbahnhof erst eine 19-Jährige und dann einen 23-Jährigen. Ganze 21 Euro erbeuteten sie und wurden noch am Tatort von der Polizei geschnappt. Einer der beiden (23) bezahlt jetzt dafür mit drei Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung. So lautete das Urteil des Essener Landgerichtes.

Unbeeindruckt

Unbeeindruckt ließ die Männer offenbar der Schock ihres ersten Opfers. Der Haupttäter hielt der 19-Jährigen, die kurz zuvor aus einem Zug gestiegen war, eine Luftpistole vor und forderte Geld. Sie hatte nichts dabei. Die junge Frau erlitt einen Weinkrampf und brach zusammen. Selbst vor Gericht konnte sie nicht als Zeugin gehört werden.

Die Männer zogen weiter. Ihr nächstes Opfer, ein Student, war zuvor Zeuge einer lauten Unterhaltung der beiden Täter geworden. Über das Leben hätten sie gesprochen, wie schrecklich und furchtbar alles sei, erinnert er sich vor Gericht. Die Täter schlugen den Studenten mit der Pistole auf den Kopf.

Jugendstrafen

In den Prozess brachte der Angeklagte mehrere Jugendstrafen mit; es ging um Drogen. Eine Ausbildung hat er nicht, Arbeit ebenfalls nicht. Zum ersten Mal steht er nun nach Erwachsenen-Strafrecht vor Gericht. Staatsanwalt Peter Koschnick will ihn für fünf Jahre ins Gefängnis schicken und hat dabei das Geständnis des Angeklagten schon berücksichtigt. Verteidiger Dohrmann nennt diesen Antrag „völlig unangemessen“ und hält eine Bewährungsstrafe von „maximal“ 18 Monaten für ausreichend. Genau diese Strafe hatte schon das Bottroper Jugendschöffengericht verhängt. Allerdings noch nach Jugendstrafrecht.

Das sei nicht zu vergleichen, machte Richterin Jutta Wendrich-Rosch jetzt klar. „Irgendwann wird man erwachsen“, führte sie aus, „dann muss man die Konsequenzen tragen“.

Brigitte an der Brügge

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