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Urteil

Über sieben Jahre Haft wegen Vergewaltigung der Tochter

28.06.2012 | 18:02 Uhr
Über sieben Jahre Haft wegen Vergewaltigung der Tochter
Ein 50-jähriger Wattenscheider ist zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht war überzeugt, dass er seine Tochter vergewaltigt habe, als sie zwischen 14 und 16 Jahre alt gewesen sei.

Bochum.   Ein 50-jähriger Wattenscheider ist am Donnerstag zu sieben Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht war überzeugt, dass er seine Tochter (26) sechs Mal vergewaltigt habe, als sie zwischen 14 und 16 Jahre alt gewesen sei.

Der Angeklagte (50) hat 19 Vorstrafen, aber die jetzigen Vorwürfe bestreitet er vehement: „Ich habe viel Mist im Leben gebaut, aber sowas habe ich nicht gemacht.“ Das Landgericht jedoch hatte keinerlei Zweifel, dass er seine heute 26-jährige Tochter vor über zehn Jahren sechs Mal vergewaltigt habe. Die 10. Strafkammer verurteilte ihn am Donnerstag zu sieben Jahren und drei Monaten Haft . „Sie sind ein notorischer Krimineller“, sagte Vorsitzender Michael Rehaag.

Die einzelnen Verbrechen, die er in der Urteilsbegründung kurz schilderte, sind unfassbar kaltblütig. Demnach hatte der Angeklagte aus Wattenscheid seine Tochter, die zur Tatzeit zwischen 14 und 16 Jahre alt war, mit gnadenloser Rohheit zu äußerst schweren sexuellen Handlungen gezwungen, teilweise sogar ungeschützt. „Dass sie schrie und weinte, hielt den Angeklagten nicht von seinen Taten ab“, sagte der Richter. Oder: „Er drohte ihr, sie solle leise sein, sonst würde ihrer Schwester etwas passieren.“ Die 26-Jährige hatte ihren Vater im vergangenen Jahr angezeigt. Bei der Urteilsverkündung weinte sie.

„Ich bin überzeugt, dass sie nicht vorsätzlich gelogen hat“

In ihren Aussagen gab es teilweise deutliche Widersprüche. Doch nach Ansicht sowohl des Oberstaatsanwalts als auch der Richter waren sie nicht so erheblich, dass sie der Frau auch insgesamt nicht geglaubt hätten. „Ich bin überzeugt, dass sie nicht vorsätzlich gelogen hat“, sagte der Ankläger. Es sei auch kein Motiv für eine Falschbelastung erkennbar. Auch ein spezielles Aussagegutachten hatte die Glaubwürdigkeit gestützt.

Rechtsanwältin Stephanie Ihrler, die die Nebenklage der 26-Jährigen vertritt, erklärte, dass der Angeklagte „meine Mandantin zum Sexualobjekt degradiert“ habe statt sie beschützend und liebevoll zu erziehen“.

Der Verteidiger sah das ganz anders: „Offensichtlich hat sie sich einfach etwas ausgedacht“, sagte er einmal. „Offenbar leidet die Zeugin an Wahnvorstellungen.“ Er legt wohl Revision ein.

Der Prozess wurde von vielen Wachtmeistern gesichert. Vor der Saaltür wurde sogar ein Metalldetektor eingesetzt. Gerüchteweise soll es Drohungen gegen die Nebenklägerin gegeben haben.

Bernd Kiesewetter

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