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Abschiebung

HSK setzt auf umstrittenen 78-jährigen Nervenarzt

04.12.2009 | 05:00 Uhr

Hochsauerlandkreis. Mit der wiederholten Bestellung eines umstrittenen Gutachters sorgt das Ausländeramt des Hochsauerlandkreises erneut für landesweit negative Schlagzeilen.

Gedeckt wird die Entscheidung, diesen von Kritikern als „Abschiebe-Gutachter” bezeichneten Mann zu beschäftigen, von der Behördenleitung des HSK.

Dr. Heinrich M. ist 78 Jahre alt. Der Nervenarzt aus der Nähe von Mannheim ist trotz des hohen Alters ein viel beschäftigter Mann. „Die Anfragen reißen nicht ab”, sagt er im Gespräch mit der WR.

Gutachter bei Abschiebungen

Dr. M. kommt zum Einsatz, wenn Ausländer abgeschoben werden sollen und die Ausländerbehörde — wie die des HSK in Meschede beispielsweise — prüfen muss, ob aus gesundheitlicher Sicht etwas gegen die Ausreise spricht.

Das ist nicht einfach zu beurteilen. Denn manch ein Betroffener sieht möglicherweise in der Vorspiegelung eines schweren Traumas die letzte Chance, seine Abschiebung zu verhindern. Doch die Kriterien sind streng: Nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht, der Ausländer, der abgeschoben werden soll, sich also tatsächlich vor Angst umbringen könnte, dann wird die Abschiebung ausgesetzt.

Gericht hält ihn für nicht unabhängig

Um das zu prüfen werden Fachleute gebraucht. Ob aber der gern vom HSK genommene Gutachter Dr. M. die notwendigen Kenntnisse hat, ist fraglich. Bundesweit steht der hochbetagte Nervenarzt in der Kritik. Ein Gericht hält ihn für nicht unabhängig, angesehene Fachleute vermissen notwendiges Spezialwissen und haben den Eindruck, der 78-jährige Nervenarzt verwende für seine „veralteten Diagnosen” Literatur aus den sechziger Jahren.

Doch all die Kritik an Dr. M. ficht den Hochsauerlandkreis nicht an. Acht Mal hat man ihn in den vergangenen Jahren den weiten Weg von Mannheim bis ins Sauerland antreten lassen, um Patienten zu begutachten, die abgeschoben werden sollten. Sieben Mal ließ er traumatisierte Patienten ausfliegen.

Dabei gäbe es durchaus näherliegende und fachlich versierte Alternativen zu Dr. M. Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat Ausländerämtern eine Liste an die Hand gegeben, auf der Fachärzte verzeichnet sind, die für solche Gutachten geeignet sind. Ähnliche Listen gibt es auch von den Landesärztekammern. Dr. M. steht nicht auf einer einzigen dieser Listen, die man durchaus als Empfehlung sehen kann.

HSK wehrt sich gegen Vorwürfe

Doch gegen diese Einschätzung wehrt sich der HSK vehement. „Die Liste ist keine Empfehlung und dient lediglich der Unterrichtung”, unterstreicht Ausländeramts-Chefin Hohmann immer wieder. Eine Ärzte-Liste aus dem Ministerium — genauso wertvoll wie ein Eintrag in den Gelben Seiten?

Dass das HSK-Ausländeramt den umstrittenen Gutachter Dr. M. einsetzt und sich nicht auf die Mediziner auf den Ärztelisten verlässt, ist jedenfalls kein Zufall — sondern so gewollt und findet Zustimmung bei der Behördenleitung. „Wir schätzen seine fachliche Kompetenz und zeitliche Verfügbarkeit”, sagt Fachbereichsleiterin Anja Menne, „wir haben kein Interesse daran, kranke Ausländer abzuschieben. Wir möchten ein objektives Gutachten, bei dem ein vernünftiges Ergebnis am Ende steht.” Drei Gerichtsentscheidungen hätten Gutachten von Dr. M. bestätigt und bislang seien seine Einschätzungen auch immer zutreffend gewesen.

Will sagen: Noch hat sich keiner der von Dr. M. zur Ausreise frei gegebenen Ausländer nach der Abschiebung umgebracht.

Hintergrund

  • Landesweit berichten Medien, so u.a. das WDR-Fernsehen, über den Fall des David Khudinyan und seiner Familie, die in Sundern leben. Auch die WR berichtete schon vor einigen Wochen über die geplante Abschiebung, nachdem die evangelische Kirche dringend an den Kreis appelliert hatte, den suizidgefährdeten Mann und seine Familie nicht auszuweisen.
  • Auch im Fall Khudinyan war Dr. M. der Gutachter — er sah keine Abschiebehindernisse in der Krankheit des Mannes begründet. Im Gegenteil: „Viele Kranke reagieren bei einem Ortswechsel, in einer anderen Umgebung auch positiv...”, schreibt Dr. M.
  • In diesem Jahr wurden von der Ausländerbehörde des HSK 29 Personen abgeschoben — etwas weniger als sonst wegen der Bleiberechtsregelung.
  • Derzeit gibt es 146 Personen im Hochsauerlandkreis, die schon seit vielen Jahren in Deutschland leben und, wenn sie sich selbst unterhalten können, gemäß der Bleiberechtsregelung dauerhaft hier bleiben dürfen.

Siehe auch: Dr. M.'s "veraltete Diagnosen"

Heinz Krischer

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