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Unnötige Hängepartie

20.05.2012 | 19:28 Uhr
Unnötige Hängepartie
Der Vorsitzende Richter Hans E. Lorenz nach ueber sechsstuendiger Verhandlung. (zu dapd-Text)Foto: Martin Oeser/dapd

Am Montag um 15 Uhr wird das Urteil über die Wertung des Relegations-Rücksspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC gefällt. Weil der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, am Freitagabend noch unbedingt seinen Flieger nach München erreichen wollte, wurden die Beteiligten drei Tage auf die Folter gespannt. Ein Kommentar

Die Begleitumstände des Düsseldorfer Skandalspiels werden immer ärgerlicher. Erst das Fehlverhalten einiger tausend Zuschauer und des Ordnungsdienstes, dem die gewalttätigen und verbalen Angriffe einiger Hertha-Spieler auf das Schiedsrichter-Team folgten, und schließlich die vom Sportgericht verordnete Hängepartie bei der Verhandlung des Berliner Einspruchs gegen die Wertung des Relegations-Rückspiels.

Ohne Not wurden die Beteiligten, für die das Urteil – Wiederholungsspiel oder Bestätigung des Fortuna-Aufstiegs – existenzielle Bedeutung hat, über das Wochenende hingehalten und bis Montagnachmittag auf die Folter gespannt. Und das nicht etwa, weil das Gremium aufgrund der Sachlage noch eine dreitägige Bedenkzeit benötigt hätte. Sondern ausschließlich, weil der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Hans E. Lorenz, am Freitagabend noch seinen Flieger nach München bekommen wollte, wo er offenbar gerne alle Termine am Rande des Champions-League-Finales als Mitglied der DFB-Delegation wahrnehmen wollte.

Wer im Zweifel privates Vergnügen seiner Aufgabe als Sportrichter, zumal in einer unter höchstem Zeitdruck stehenden Angelegenheit vorzieht, disqualifiziert sich für dieses Amt. Aber darüber hat der DFB zu entscheiden. Jetzt bleibt zunächst einmal zu hoffen, dass Lorenz wenigstens zu einer für den Sport befriedigenden Entscheidung kommt. Zumindest zu neuen Erkenntnissen dürfte er in München, wo das Finale im regelkonformen Rahmen ablief, nicht gekommen sein.

Reinhard Schüssler

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