Das aktuelle Wetter NRW 16°C
Steuerrecht

Nordrhein-Westfalen muss Lehrern die Klassenfahrten zahlen

14.11.2012 | 13:35 Uhr
Nordrhein-Westfalen muss Lehrern die Klassenfahrten zahlen
Verbeamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen können die Reisekosten für Klassenfahrten vom Land zurückfordern.Foto: dapd

Münster.  Verbeamtete Lehrer, die auf Klassenfahrt gehen, dürfen ihre Reisekosten vom Land NRW zurückfordern. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Konkret ging es um einen Lehrer aus dem Sauerland, der Kosten für eine Klassenfahrt nach Italien geltend gemacht hatte.

Verbeamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten für eine Klassenfahrt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am Mittwoch. Im Oktober hatte bereits das Bundesarbeitsgericht einen vom Land geforderten Verzicht auf eine solche Vergütung für unwirksam erklärt. Das Schulministerium kündigte eine Änderung der Regelung an.

Der Lehrer eines Gymnasiums aus dem Sauerland hatte 2008 vor einer Studienfahrt nach Italien in einem Antragsformular per Ankreuzen auf eine Reisekostenvergütung verzichtet. Nach der Fahrt forderte er die Erstattung von 334 Euro. Als das Land die Zahlung ablehnte, erhob er Klage. Der Mann hatte schon in erster Instanz Recht bekommen . Dagegen war das Land in Berufung gegangen.

NRW verlangte bislang eine Verzichtserklärung von Lehrern

Die Richter am OVG entschieden, die von Lehrern abzugebende Verzichtserklärung stelle eine unzulässige Rechtsausübung dar. Das Land verstoße in grober Weise gegen seine Fürsorgepflicht, wenn es Klassenfahrten systematisch von einem Verzicht der Lehrer auf Erstattung der Reisekosten abhängig mache.

Mit dieser Begründung hatte im Oktober bereits das Bundesarbeitsgericht einer Lehrerin aus NRW eine Erstattung der Reisekosten zugesprochen. Das NRW-Schulministerium teilte mit, das Urteil richte sich gegen eine langjährige Verwaltungspraxis in NRW. "Das Schulministerium wird die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten neu regeln", kündigte eine Sprecherin an. Dazu würden die Begründungen der beiden Urteile ebenso berücksichtigt wie die Praxis in anderen Bundesländern. (dapd)

Facebook
 
Kommentare
17.11.2012
09:00
Nordrhein-Westfalen muss Lehrern die Klassenfahrten zahlen
von michaelliedtke | #1

Für die Kinder ist wenigstens finanziell gesorgt:
Geringverdiener mit Wohngeld oder Kinderzuschlag bekommen die Kosten der Klassenfahrt vollständig erstattet. ALG II-Und Sozialhilfeempfänger sowieso.
Da sollte das Land nun auch schaffen, den Lehrern als Veranstalter die Kosten zu ersetzen, sonst geht das Bildungs- und Teilhabepaket ins Leere.

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/7291860/create

Schüler entwickeln "Sauerlandreise" als Gesellschaftsspiel
Regionale 2013
Attendorn. Acht Schulen haben sich am Spielewettbewerb der Regionale 2013 beteiligt. Sie entwickelten Spiele wie "Major City" oder "Oh, wie schön ist Sauerland", mit denen sich Südwestfalen im Spiel kennenlernen lässt. Die Sieger kommen aus Iserlohn, Körbecke und Kirchhundem.
Umfrage
Mit Knöllchen kämpft das Ordnungsamt Essen gegen das Hundekot-Problem . Eine gute Idee?
 
Fotos und Videos
Zorntag
Bildgalerie
Moers Festival
Catharina Cramer im Interview
Bildgalerie
Warsteiner
Aus dem Ressort
Zwei Verletzte nach Messerattacke in Duisburg
Duisburg
Der Täter fuhr im Auto vor und attackierte eine Gruppe junger Menschen. Er türmte, konnte aber nach einem Autounfall in Gelsenkirchen festgenommen werden. Die Hintergründe seiner Attacke sind noch unklar.
Darum gibt es am Montag keine frischen Brötchen
Öffnungszeiten
Das neue Ladenöffnungsgesetz ist am Samstag in NRW in Kraft getreten. Die erste Konsequenz: Bäckereien und Blumenläden dürfen jetzt am Pfingstsonntag öffnen, am Montag jedoch nicht. Frische Brötchen gibt es also am Pfingstmontag nicht.