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Alkohol- und Drogentest – was darf die Polizei verlangen?

Alkohol- und Drogentest – was darf die Polizei verlangen?

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Drogentest Foto: Knut Vahlensieck
Muss man am Straßenrand eine Urinprobe produzieren, wenn die Polizei vermutet, dass man Drogen genommen hat? Muss man nicht, sagt das Innenministerium. Auch beim Alkohol-Verdacht ins Röhrchen zu pusten ist freiwillig. Nur einer vom Richter angeordneten Blutprobe darf sich niemand widersetzen.

Essen. 

Die Polizei kann niemanden zwingen, am Straßenrand die Hose runterzulassen. So viel steht fest. Wer den Drogentest allerdings verweigert, wird zur Wache mitgenommen, wenn Polizisten den Verdacht haben, dass er oder sie unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten oder illegalen Drogen ein Fahrzeug geführt hat. Das hatten Marler Beamte einem Gelsenkirchener angedroht, der in der Öffentlichkeit eine Urinprobe produzieren sollte. Welche Tests darf die Polizei mit Bürgern machen, welche dürfen sie ablehnen?

Polizisten dürfen Tests überhaupt nur machen, wenn sie Anhaltspunkte haben, dass jemand Alkohol oder Drogen konsumiert hat, erklärt Wolfgang Beus, der für Polizei-Angelegenheiten zuständige Sprecher des NRW-Innenministeriums. Sie dienen der „Feststellung von Tatsachen“, die für potenzielle Verfahren wichtig sind – das ist im Paragraph 81a der Strafprozessordnung festgelegt. Wer also durch unsichere Fahrweise oder auch unsicheres Gehen auffällt, durch Lallen oder eine Alkohol-Fahne, den können Beamte auffordern, einen Alco-Test zu machen – ins berühmte Röhrchen pusten.

Den Vortest kann jeder ablehnen

Diesen „Vortest“ könne jeder ablehnen, erklärt Wolfgang Beus. Das ist nur, wenn man etwas getrunken hat, möglicherweise nicht die schlauere Alternative. Denn wer ablehnt, wird in der Regel zur Wache mitgenommen. Dort soll den Verdächtigen Blut abgenommen werden, und zwar immer von einem Arzt. Die Entscheidung liegt allerdings nicht mehr bei der Polizei: Weil es um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit geht, muss ein Richter oder ein Staatsanwalt die Entnahme der Blutprobe anordnen.

Ist das geschehen, könne sich niemand mehr verweigern, sagt Ministeriumssprecher Beus: Wer sich nach einer richterlichen Anweisung einer Blutprobe widersetzt, riskiert sogar eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Sollte der Blutalkohol-Wert bei 0,5 Promille oder drüber liegen, muss der Betroffene auch die Kosten tragen.

Alkoholtests kosten zwischen 50 und 80 Euro

Das gilt allerdings auch, wenn er bei der Polizeikontrolle den Alco-Test gemacht hat: Zeigt der einen Wert von 0,5 Promille oder mehr an, wird auf der Wache auf jeden Fall ein zweiter Test gemacht. Bei Vortest-Werten unter 1,1 Promille kann das auch mit einem anderen Gerät zum Pusten passieren, das den Alkohol in der Atemluft sehr viel genauer misst. Muss eine Blutprobe für einen Alkohol-Test entnommen werden, kostet der Test zwischen 50 und 80 Euro, dazu kommen Arzt- und Verwaltungskosten.

Wenn Polizisten vermuten, dass jemand unter dem Einfluss von illegalen Drogen oder Medikamenten steht, werden sie dem Betroffenen in der Regel einen Urintest vorschlagen. Die Beamten würden speziell geschult, um körperliche Anzeichen von Drogenkonsum zu erkennen, sagt Wolfgang Beus. Und auch darin, was die möglichst würdevolle Anwendung des Tests betrifft: Wenn der gemacht werden soll, sollte es immer auch den Hinweis geben, eine geeignete Örtlichkeit – also eine Toilette – aufzusuchen.

Urintest auf Drogenkonsum kann abgelehnt werden

Auch der Urintest ist freiwillig, genauso wie die mögliche Vor-Ort-Alternative, ein Speicheltest. Nicht überall werden beide Tests eingesetzt, welcher zum Einsatz komme, sei eine Entscheidung der Polizeibehörde, erklärt Beus. Der Urintest sei schneller, er liefere in etwa zwei Minuten ein Ergebnis, beim Speicheltest könne das bis zu 15 Minuten dauern. Wer diese Tests verweigert, muss allerdings ebenfalls damit rechnen, zur Wache mitgenommen zu werden, wo nach einer richterlichen Anordnung wiederum der Bluttest ansteht. Wenn auf Drogen getestet wird, koste der zwischen 170 und 200 Euro, weiß Beus – das Nachweisverfahren sei einfach aufwändiger.

Im vergangenen Jahr seien in NRW sechs Menschen bei Unfällen gestorben, bei denen Drogen eine Rolle spielten, 478 Menschen wurden verletzt, wirbt der Ministeriumssprecher um Verständnis für die Tests. Und erinnert: „Man muss sehen, dass man sich mit den Tests auch entlasten kann.“