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Polizisten in Hundertschaften müssen Kennzeichnung tragen

Polizisten in Hundertschaften müssen Kennzeichnung tragen

Polizisten bekommen zwar Namensschilder, müssen sie aber nicht tragen. Für Einsatzkräfte in Hundertschaften soll sich das bei Großeinsätzen bald ändern. Wie die Kennzeichnung aussehen soll, steht laut Medien noch nicht fest. „Die Anonymität soll nach Außen gewahrt bleiben.“

Düsseldorf. 

Polizisten werden in Nordrhein-Westfalen bei Großeinsätzen künftig besser für die Bürger zu identifizieren sein. Im kommenden Jahr sollen Beamte in Hundertschaften auf Einsatzanzügen eine Kennzeichnung erhalten. Wie die Zeichen genau aussehen, ist noch nicht entschieden. „Da feilen wir noch dran“, sagte Wolfgang Beus, Sprecher von Innenminister Ralf Jäger (SPD). Die „RuhrNachrichten“ hatten am Dienstag über diese Entwicklung in NRW berichtet.

Um ein Namensschild geht es bei der Kennzeichnung der Einsatzbeamten nicht. „Die Anonymität soll nach Außen gewahrt bleiben“, sagte Beus. Wenn es zu einem Verfahren käme, könne der Beamte aber anhand der Kennzeichnung eindeutig identifiziert werden. Mit dem Verzicht auf den Namen greife das Ministerium die Sorgen der Polizisten auf.

Für Streifenpolizisten ist Namensschild freiwillig

Für Polizisten außerhalb der Einsatzhundertschaften gilt die Kennzeichnungspflicht nicht. Sie erhalten mit den Uniformen Namensschilder, die sie freiwillig tragen können.

In Berlin und Rheinland-Pfalz sind Bereitschaftspolizisten bereits anhand einer Nummer identifizierbar. In Bremen ist gerade ein entsprechender Erlass in Kraft getreten. In Brandenburg ist ein Rechtsstreit um die Kennzeichnung anhängig. (dpa)