NRW-Justizminister will „Abmahn-Abzocke“ im Netz bekämpfen
27.07.2012 | 15:19 Uhr 2012-07-27T15:19:48+0200
Düsseldorf. Justizministerium Thomas Kutschaty will gegen Anwälte vorgehen, die Verbraucher mit überteuerten Abmahnungen abzocken. Es habe sich eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die mit den Anwaltskosten Geschäfte macht. Einen Streitwert von 10.000 Euro für illegale Downloads hält er für überzogen.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) macht Druck gegen die massenhafte „Abmahn-Abzocke“ durch unseriöse Anwälte im Internet. Das Herunterladen von urheberrechtlich geschützten Musiktiteln, Filmen, Fotos und Texten sei illegal, sagte Kutschaty. Inzwischen habe sich aber eine regelrechte Abmahnindustrie entwickelt, die mit überhöhten Anwaltskosten gegen Verletzungen des Urheberrechts Geschäfte mache.
Um die „Abmahn-Abzocke“ einzudämmen , drängt Kutschaty den Bundesgesetzgeber, den Streitwert für das illegale Herunterladen von heute 10 000 Euro pro Musiktitel auf 500 Euro zu deckeln. Dann würde eine „normale Abmahnung“ nur noch Anwaltskosten von 83,54 Euro verursachen – statt heute durchschnittlich 800 Euro. Kutschaty schloss eine Bundesratsinitiative von NRW nicht aus, falls der Bund nicht bald eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt.
Anwaltskosten von 800 Euro sind laut Kutschaty "völlig aus den Fugen geraten"
„Geistiges Eigentum muss geschützt werden“, stellte Kutschaty klar. Einzelne Kanzleien verschickten aber jährlich Hunderte von Mahnschreiben, um damit Geld zu verdienen. „Die Anwaltskosten von 800 Euro sind völlig aus den Fugen geraten“, klagte Kutschaty.
Nach einer Umfrage der Verbraucherzentralen sind sechs Prozent der Bundesbürger schon selbst abgemahnt worden. Der „Verein gegen den Abmahnwahn“ schätzt, dass allein 2011 rund 220 000 Abmahnungen verschickt wurden. „Das Dunkelfeld dürfte um ein Vielfaches höher sein“, glaubt Kutschaty.
Kutschaty hält Streitwert für illegale Downloads für überzogen
Der NRW-Justizminister empfahl Betroffenen, eine rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Bewusste Verstöße gegen den Urheberschutz müssten im Sinne der Künstler und Medienfirmen natürlich geahndet werden. „Die Möglichkeiten, Abmahnungen nicht nur zur legitimen Rechtsverfolgung auszusprechen, sondern als lukratives Geschäftsmodell zu nutzen, sind aber zweifellos einzuschränken.“ Die rot-grüne NRW-Landesregierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die massenhaften Abmahnungen einzudämmen.
Kutschaty hält den Streitwert von 10.000 Euro für einen illegal im Internet herunter geladenem Musiktitel für weit überzogen. Auch bei einem Streitwert von 500 Euro bleibe es aber deutlich teurer, abgemahnt zu werden, als sich den Titel legal zu beschaffen. Deshalb führe auch eine Senkung des Streitwerts nicht zur Aushöhlung des schützenswerten Urheberrechts.

18:21
Was sollen die blöden Überlegungen? Warum bringt er nicht einfach einen Antrag im Bundesrat ein?
Der Jurist spielt sich nur als Weltverbesserer auf. Je größer die Werte sind, die angeblich furchtlos verteidigt werden, umso größer ist der Reinfall, oder wie sagte Otto Waalkes so treffend: "Je höher desto plumps!"
Über das Sommerloch hat Jörg Bartels unter "Kolumbus & Co" in der NRZ Am Sonntag eine schöne Abhandlung geschrieben, mit dem für mich treffenden Ergebnis, dass zur Ausfüllung es Sommerloches auch über Personen berichtet wird, für die sonst kein Platz in den Zeitungen wäre.
16:56
Das Thema ist seit fast 10 Jahren aktuell, und die Politik schützt die ABM für Anwälte weiterhin.
Ich möchte nicht wissen, wie viele Familien schon durch diese Aktivitäten zerstört wurden.
Als Einsteiger-Maßnahme könnte der Minister ja seine Richter in dem Bereich schulen, damit sie in der Lage sind, die technischen Gegebenheiten zu bewerten. Bisher hat die Praxis ja nicht viel mit Rechtsstaatlichkeit zu tun. Jemand behauptet etwas und schon spuren Justiz und Staatsanwaltschaften.
00:32
das wird nix - die politiker sind mit dem euro ruin beschäftigt.
22:31
Nein, ich mache mir das sicher nicht zu einfach. Allerdings ist auch von einem kleinen Gewerbetreibenden zu erwarten, dass er sich über die gesetzlichen Anforderungen an einen Internetauftritt kundig macht.
Das betrifft prinzipiell auch die Privatperson, die eine Homepage betreibt. Wenn man keine Ahnung von der Materie hat, sollte man es eben lieber sein lassen, der Welt seine neuesten Erlebnisse kund zu tun.
Dass die Abmahner daraus ein Geschäft machen, ist sicherlich verwerflich. Allerdings ändert das nichts an der Tatsache, dass der Abgemahnte gegen Gesetze verstoßen hat. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Die Alternative ist, ein paar Euro in die Hand zu nehmen, und den Internetauftritt prüfen zu lassen. Von den abgemahnten Urheberrechtsverletzern mal abgesehen, da weiß ja wohl jeder, worauf er sich einlässt, wenn er mediale Inhalte klaut und tauscht.
Manchmal sollte man einfach nichts dazu sagen.
Ein Betreiber eines Fußball-Internet-Forums wurde von einer Kochbuchseite angeklagt.Es wurde ein Bild von einem User ( Icetee)hochgeladen,dieses Bild hat er irgendwo im Internet gefunden und der Betreiber sollte dann 3000€ an den Betreiber der Kochbuchseite zahlen.Gottsei Dank wurde das diesmal abgeschmettert,aber man sagt das es tausende zahlen mussten.
Jetzt kann man sagen,warum betreibt der auch son Forum..
Könnte man,aber so dumm wird wohl keiner sein.
22:14
Wow die Praktiken sind lengst bekannt. Jeder Versicherungsvetreter wirbt mit Rechtsschutz gegen die "Abmahn Abzocker" und am Ende zahlt man für den eigenen Anwalt + Abmahnung. Am besten man lässt es auf ein Prozess ankommen, damit da endlich klarheiten geschaffen werden.
19:22
diese "abmahn-abzocke" läuft inzischen wie ich glaube seit über 5-6 jahren. hat bisher niemanden interessiert. selbst der mieseste awnalt konnte sich frei bereichern. es wäre ein wunder wenn sich die politik mal wirklich um die belange der bürger kümmern würde.
18:53
@ #14 Machen sie es sich nicht etwas zu einfach?
Als Gewerbetreibender, auch als kleiner, ist ein Internetauftritt sehr wichtig. Es kann nicht sein, dass wegen ein zwei Wörtern (siehe Beitrag #13) geradezu Wucherbeträge ohne jeglichen Zusammenhang mit der Rechtsverletzung gefordert werden können. Damit treibt man Menschen in den Ruin.
Und warum soll man Privatpersonen das Recht absprechen, sich einen HP. anzulegen. Sie zäumen das Pferd von hinten auf - Die Abmahner muss man belangen, nicht die Abgemahnten.
Eine Abmahnung wegen UWG-Verletzung wird vom Minister übrigens nicht eingeschränkt, obwohl es da auch dringend Not tut.
18:06
... einfach keinen Grund zur Abmahnung geben, und schon ist die "Abzocke" Geschichte.
Ich habe sämtliche abmahngefährlichen Aktivitäten im Netz wie eigene Homepages usw. ad acta gelegt. Sterben tut man nicht dran, wenn man sich nicht im Netz produziert. Als gewerblicher Internetnutzer sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen, bevor man seinen Shop o.ä. online stellt.
Wenn man sich den Abmahnanwälten aber auch wie auf dem Präsentierteller zeigt, haben die leichtes Spiel mit den vielen Anbietern von Medieninhalten, die einfach mal was online klatschen.
Was mich allerdings wundert, dass diese Anwälte nicht permanent Gewaltattacken von frustrierten Abgemahnten ausgesetzt sind ...
von Partik | #14
Dann müssten alle privaten Anbieter und Forenanbetreiber aus dem Internet verschwinden nur weil eine Gesetzeslücke in Absurdistan besteht.
In anderen Ländern sieht das schon lange anders aus
Sie haben vielleicht Humor, wollen Sie das Internet nicht gleich schließen, damit davon keine Gefahr mehr ausgehen kann?.
Konsultieren Sie etwa auch einen Anwalt, mit welchem Bein Sie morgens aufstehen dürfen?
Wir sollten in den Urlaub nach Mallorca schwimmen, damit wir nicht mit einem Schiff untergehen können, oder was?
Verstehen Sie denn nicht, dass wir selbst die Deppen sind, die eigentlich die Gesetze machen könnten, wenn wir nicht dauernd die gleichen korrupten lobbygesteuerten Bratzen in den Bundestag wählen würden?
Eine eigene Homepage als "abmahngefährliche Aktivität" zu bezeichnen, spricht schon für sich.
Insofern sollte eine Gesetzesinitiative wie die beschriebene längst überfällig sein, allein mir fehlt der Glaube, dass so etwas im Bundestag gegen die ehemaligen Kommilitonen durchsetzbar ist!
ich hab gerade das Internet gelöscht!
Seit ich vor Jahren schlechte Erfahrungen mit Händlern aus Übersee gemacht habe, musste ich mich von den meisten meiner Internetze. Ich beziehe meine Internetze jetzt nur noch über lokale Anbieter.
Oh nein. Streiche ein "meiner" und füge ein "trennen" hinter den ersten Satz ein. Mann ist das schwül heute.
17:43
Aber dann bitte die gesamte Abmahn-Abzocke, nicht nur bei Musikdownload.
Ich wurde abgemahnt weil auf meiner Homepage zwei Worte gegen UWG verstießen. Da ich mit ca 50 anderen auf einer Seite kostenpflichtig geworben habe, habe ich die Anderen mal angeschrieben. Mit mir wurden 30 wegen der gleichen 2 Worte abgemahnt. Wir mussten jeder 1658, € Anwaltsgebühren zahlen. Da wir alle auch noch einen eigenen Anwalt zu Rate gezogen haben, kamen dann noch mal ca 350, € dazu.
Zahlen mussten alle. Der Abmahn-Anwalt hatte mit einem Serienbrief einen guten Tagesverdienst. von 49740,€
Ist jetzt schon gut 5 Jahre her, da hilft keine Gesetzesänderung mehr, aber diese Änderung ist lange überfällig.
17:38
"Um die „Abmahn-Abzocke“ einzudämmen , drängt Kutschaty den Bundesgesetzgeber..." Das ist jetzt dank des NRW-Wählervotums machbar. "Kutschaty schloss eine Bundesratsinitiative von NRW nicht aus, falls der Bund nicht bald eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt." Das wäre ein gutes Signal. Aber ob ihm das gelingt gegen die Rechtsanwaltskammer und -lobby? Macht Laumann mit oder schützt er wieder einmal die Abzocker, wie bei der Steuer-CD?
Na du stellst aber komische Fragen. 3 Mal darfst du raten. Du glaubst doch nicht, dass Laumänn sich mit der Lobby anlegt. Das würde Mutti nämlich nicht gefallen