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In Kliniken und Schulen totales Rauchverbot

12.06.2007 | 10:55 Uhr

Düsseldorf. In Gaststätten in NRW gilt ab 2008 ein weitgehendes Rauchverbot. Für "Eckkneipen" wird es nun doch keine Ausnahmen geben. Aus Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern wird der blaue Dunst komplett verbannt.

Auf diese Eckpunkte eines neuen Nichtraucherschutzgesetzes einigte sich gestern die CDU/FDP-Koalition in Düsseldorf. In Gaststätten, egal ob Bierkneipe oder Restaurant, darf demnach nur noch in abgetrennten Nebenräumen geraucht werden. Ausnahmen gelten für Festzelte und bei Volksfesten. Bei geschlossenen Gesellschaften kann der Gastgeber entscheiden, ob geraucht werden darf.

Vor ihrer Einigung hatten CDU und FDP über die Regelung für so genannte Eckkneipen gestritten. Die Liberalen wollten den Wirten die Entscheidung überlassen, ob in dem Lokal geraucht werden darf oder nicht. "Für diese Regelung haben wir jedoch keine rechtlich tragfähige Lösung gefunden", so FDP-Fraktionschef Gerhard Papke.

Aus Krankenhäusern, Schulen, Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen will die Landesregierung das Rauchen völlig verbannen. "In diesen Bereichen sind künftig selbst gesonderte Raucherräume nicht mehr erlaubt", betonte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). Auch Raucherecken auf Schulhöfen werde es demnächst nicht mehr geben.

Die Eckpunkte für das neue Gesetz sollen in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Die neuen Vorschriften könnten zum 1. Januar 2008 in Kraft treten.

SPD und Grüne begrüßten grundsätzlich die Pläne von Schwarz-Gelb. Sie kritisierten jedoch, dass in dem Entwurf der Schutz des Gaststättenpersonals vor Tabakqualm außen vor bleibe. Serviererinnen und Kellner seien die "Leidtragenden, wenn sie weiterhin in den zugequalmten Neben- und Hinterräumen servieren müssen", so Grünen-Gesundheitsexpertin Barbara Steffens. Auch die SPD-Abgeordnete Ulla Meurer beklagte, die Beschäftigten seien "nach wie vor durch das Passivrauchen gefährdet".

Von Walter Bau

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