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"Dummschwätzer" vor Verfassungsgericht

30.12.2008 | 23:15 Uhr

Karlsruhe. Kann es Zufall sein, dass das Karlsruher Verfassungsgericht gerade gestern ein Urteil veröffentlichte, das einem Zwischenruf aus dem Dortmunder Stadtrat galt? ...

... Haben die Richter gehofft, dass es keiner merkt, dass ihr Urteil im Knallen der Sektkorken ungehört bleibt? Es geht um den Zuruf "Dummschwätzer". Eine Beleidigung? Der richterliche Spruch erinnert an die Radio-Eriwan-Witze. Im Prinzip ist es eine Beleidigung, aber: "Nicht zwingend", stellt der Erste Senat fest. Dem DVU-Abgeordneten Max Branghofer bleibt die Strafe von 900 Euro erspart, die das Amtsgericht Dortmund verhängt und das Oberlandesgericht in Hamm bestätigt hatte. Karlsruhe hob die früheren Urteile auf. Spätestens hier ist der Zeitpunkt gekommen, den Verfassungsrichtern das Wort zu geben: "Es handelt sich zwar um eine ehrverletzende Äußerung, nicht aber um eine solche, die ihrem Bedeutungsgehalt nach unabhängig vom Verwendungskontext die bezeichnete Person stets als ganze herabsetzt, ihr also ihren personalen Wert insgesamt abspricht". Alles klar?

Das Gericht muss zwischen Persönlichkeitsrecht und Grundrecht auf Meinungsfreiheit abwägen. Und das geht nur im Kontext - was die Dortmunder Richter nicht (genügend) taten. Der eine, der damals parteilose Detlef Münch, sagte über den anderen in einer Debatte über Integration: "Der war auf einer Schule, das kann ich gar nicht glauben." Branghofer konterte: "Dummschwätzer".

Die Umstände, so Karlsruhe, "tragen aber gerade nicht die Annahme einer sachfernen Diffamierung der Person", sie sprächen eher "für eine - wenn auch ausfällige - Kritik" am ersten Zwischenruf, der auch herabwürdigend war. Der eine wurde ausfallend, der andere auch. Sie sind quitt, das haben sie höchstrichterlich.

Die zwei gingen sich übrigens nicht zum ersten Mal juristisch an die Gurgel. Monate vorher hatten sie über den Zuruf: "Du Arsch" gestritten. Eigentlich schade, dass sie es nicht auf Karlsruhe ankommen ließen.

Von Miguel Sanches

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