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Leichenpräparator von Hagens darf Professorentitel behalten

05.07.2012 | 13:52 Uhr
Leichenpräparator von Hagens darf Professorentitel behalten
Gunther von Hagens darf seinen Professorentitel ohne Hinweis auf dessen Herkunft führen.Foto: dapd

Münster.  Leichenpräparator Gunther von Hagens darf seinen in China erworbenen Professorentitel führen, ohne dessen Herkunft zu nennen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden und von Hagens damit vom Vorwurf der Hochstapelei entlastet.

Leichenpräparator Gunther von Hagens hat sich seine Professorenehre zurück erkämpft und die gegen ihn gerichteten Hochstapler-Vorwürfe entkräftet. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster entschied am Donnerstag, dass der Erfinder der Körperwelten-Ausstellung seinen Gastprofessorentitel in Deutschland ohne Verweis auf die chinesische Herkunft führen darf. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Im März 2011 hatte das OVG schon einmal entschieden, dass der Plastinator seinen Titel auch in anderen Bundesländern als Nordrhein-Westfalen ohne Hinweis auf dessen Herkunft führen darf. Das Bundesverwaltungsgericht hatte das Urteil danach aber wegen eines formalen Fehlers kassiert. (dapd)

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