Winnenden-Opfer legen Verfassungsbeschwerden ein
21.07.2010 | 14:50 Uhr 2010-07-21T14:50:00+0200
Karlsruhe. Knapp eineinhalb Jahre nach dem Amoklauf von Winnenden haben Angehörige von Opfern Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz eingereicht: Die Waffen, die 2002 in Erfurt und 2009 in Winnenden verwendet wurden, seien für Sportschützen weiter erlaubt.
Sie halten das im Juli 2009 verschärfte Gesetz für unzureichend, Massaker zu verhindern oder zu erschweren. Die Beschwerdeführer Barbara N. und Juri M. verloren bei dem Amoklauf am 11. März 2009 ihre beiden Töchter.
Die Waffen, die 2002 beim Massaker von Erfurt und 2009 in Winnenden verwendet worden seien, seien für Sportschützen weiter erlaubt. Juri M. betonte am Mittwoch in Karlsruhe, dass die meisten Amokläufe mit legalen Waffen begangen würden. Der Staat verletzte das Recht auf Leben, wenn er tödliche Sportwaffen nicht verbiete.
„Der Gesetzgeber begünstigt Schulmassaker“
Der Sprecher der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ legte ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein. Roman Grafe sagte: „Der Gesetzgeber begünstigt mit dem Waffengesetz Schulmassaker.“ Das Recht von rund zwei Millionen Sportschützen werde höher gestellt als das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Beschwerdeführer fordern in ihren Beschwerden das Verbot von Groß- und Kleinkaliberwaffen.
In einem ersten Schritt müsste zumindest ein Verbot von Großkaliberwaffen, die getrennte Aufbewahrung von Waffen und Munition und die Verringerung der Durchschlagskraft durchgesetzt werden. Auch gefechtsähnliche Schießübungen, bei denen das gezielte Schießen aus der Bewegung trainiert werde, müssten verboten werden.
Debatte in der Gesellschaft als Ziel
Das Argument der Sportschützen, nicht die Waffen seien an den tödlichen Amokläufen schuld, sondern die Menschen, ließ der Vater der getöteten Schülerin Viktorija nicht gelten. Man müsse geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese Menschen zu kontrollieren. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wolle er auch eine gesellschaftliche Debatte anstoßen. Seine Tochter und die Tochter der Beschwerdeführerin N. wurden in der Realschule von Winnenden von derselben Kugel getroffen. Das zeige, welche Durchschlagskraft die Pistole habe, die weiterhin erlaubt sei.
Initiativensprecher Grafe kritisierte, dass das geltende Waffengesetz in der Praxis mangelhaft umgesetzt werde. Mit dem gegenwärtigen Personal brauche man beispielsweise in Nürnberg 100 Jahre, um alle Waffenbesitzer zu kontrollieren. Das Waffengesetz von 2009 erlaubt unangekündigte Kontrollen. Dabei wird geprüft, ob die nur mit Waffenschein erhältlichen Waffen verschlossen aufbewahrt werden.
Waffenscheine erforderlich
Der 17-jährige Tim K. tötete am 11. März 2009 in Winnenden 15 Menschen und erschoss sich selbst. Pistole und Munition hatte er sich bei seinem Vater aus dem Schrank genommen.
Das Waffengesetz wurde nach dem Amoklauf von Erfurt 2002 und nach Winnenden im Jahr 2009 geändert. Für Klein- und Großkaliberwaffen sind Waffenscheine erforderlich, die frühestens mit 21 Jahren und nicht mehr ab 18 erhältlich sind. Erwachsene unter 25 Jahren müssen ein Gutachten vorlegen. Außerdem wurden die Aufbewahrungsvorschriften verschärft. (apn)

16:43
Lol, diese Honks kennen noch nicht mal den Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte aber wollen den Leuten irgendwas vom Gipskrieg erzählen.
Winnenden war Staatsterror, um den Leuten im Vorfeld der zusammenbrechenden Wirtschaft die Waffen abzunehmen.
09:45
Es gibt nur eine Art von Gleichberechtigung: Handfeuerwaffen. Ohne Handfeuerwaffen regiert das Recht des Stärkeren.
Zitat Abraham Lincoln.
15:50
Nachdem in 99,999% der Fälle der/die Täter(in) die eigenen Hände zur Tatausübung verwendet um jemanden vom Leben zum Tode zu befördern, stellt sich ernsthaft die Frage, weshalb den Sportschützen ihre Sportgeräte genommen werden sollen. Man sollte lieber allen Menschen vorsorglich die Hände amputieren, dann können auch keine Küchenmesser, Äxte, Molotow-Cocktails, Kettensägen, Zahnstocher, Golfschläger, Seile, selbstgebaute Flammenwerfer, Wäscheleinen, Computermonitore, Autos, Steine, Ketten, Kopfkissen oder die Hände selbst zur Tatausübung verwendet werden. Bei manchen Menschen könnte man rein prophylaktisch auch das Gehirn entfernen. Dann müßten wir uns alle liebhaben und keine Morde würden mehr geschehen. Wobei - Dominik Brunner wurde ja totgetreten. Also Füße auch weg.
Jährlich sterben im Schnitt etwa 2.700 Menschen in Deutschland durch Mord und Totschlag. Von diesen Taten werden durchschnittlich 12 mit legalen Waffen begangen. Aufgeteilt auf Dienstwaffen, Jagdwaffen, Sportwaffen und Erbwaffen. Also etwa 3 von 2.700 Fällen betreffen tatsächlich Sportwaffen. Exakt 0,111% aller Morde/Totschlag.
99,989% der Fälle von Mord und Totschlag werden mit anderen Tatmitteln als legalen Sportwaffen begangen. Diese sollen aber nicht verboten werden. Ich frage mich, vor was manche Menschen sonst so Angst haben und wo diese denken lassen.
15:50
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03:50
@8:
Es hieß daß der Täter zuvor sehr viel gemoppt worden ist! Pech für die, daß er sich dann irgendwann mal gerächt hat!
Ich mach die Opfer nicht zu Tätern,dieTäter haben sich zu Opfern gemacht!
02:17
#7 von Lichtbringer
Wollen Sie mit Ihrer Aussage Opfer zu Tätern machen?
Es gibt ein Zitat von Konrad Adenauer:
Wir haben alle den gleichen Himmel, aber nicht jeder hat den selben Horizont.
Bei Ihnen reicht der Horizont wahrscheinlich nur bis zum Ende des Tresens.
20:35
Worüber sich die Winnenden-Opfer echt mal Gedanken machen müssten: WARUM hat er das getan? Er war doch selbst ein Opfer seiner Mitschüler und ist irgendwann ausgerastet... In dem Sinne: Wer jemanden so provoziert, der muß sich nicht wundern, wenn der dann mal ausrastet. Selbst schuld!
20:34
Was wollen die denn noch alle?
Wozu neue und schärfere Gesetze? Hätten sich alle an die bereits vorhandenen Regeln und Gesetze gehalten, wäre das in Winnenden nicht passiert!
Wir haben doch jetzt schon die schärfsten Waffengesetze auf der Welt!
18:35
Autos und Schusswaffen: Ein unmöglicher Vergleich? Waffenrecht und Freiheit
In der Diskussion um das Waffenrecht wird bisweilen der Vergleich zwischen Schusswaffen und Autos ins Feld geführt. Waffengegner tun dies gerne als einen Vergleich zwischen „Äpfel und Birnen“ ab. Es lohnt sich jedoch, diesen Einwand zu ignorieren und den Vergleich im Detail zu durchdenken. Dabei tun sich erstaunliche Parallelen auf – und fundamentale Fragen von Freiheit und Unfreiheit.
mehr unter http://ef-magazin.de/2010/05/18/2136-autos-und-schusswaffen-ein-unmoeglicher-vergleich
18:11
Jurist, so ist es. Mal sehn, wie hoch die Missbrauchsgebühr ausfallen wird.