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Familienfehde bei Fischer-Dübel

05.07.2007 | 02:05 Uhr

Heilbronn. Der Erfinder des Fischer-Dübels, Artur Fischer, hat einen Beleidigungsprozess gegen seine Tochter gewonnen.

Nach einer Entscheidung des Heilbronner Landgerichts von gestern darf die 59-Jährige auf ihrer Internetseite ihren fast 90-jährigen Vater und ihren Bruder nicht mehr als "Haie, Wölfe, Schweine" oder "Idioten" bezeichnen. Sollte sie dagegen verstoßen, drohen der Frau ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten.

Hintergrund der Familienfehde ist ein Streit um das Erbe der Dübel-Dynastie. Die einzige Tochter des Geschäftsmannes hatte ihren Vater auf der Internetseite beschuldigt, er habe sie im Jahr 1984 ohne vorherige Aufklärung einen Notarvertrag unterschreiben lassen, in dem sie ihren Erbverzicht erklärte. Das darf die Tochter des Erfinders des "Fischertechnik"-Baukastens ebenfalls nicht mehr behaupten. Die Familienfehde in der schwäbischen Unternehmerfamilie dauert bereits seit 1999.

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Kommentare
29.08.2009
17:32
Familienfehde bei Fischer-Dübel
von Peter Wendt | #1

Die Gerichtsurteile auf der Website von der Tochter, zeigen zweierlei Recht in Deutschland.
Wenn man Geld hat, kann man sich sogar Karikaturen verbieten lassen:
Alle Infos auf
http://www.fischerfratze.de
Ein Erbvertrag mit einem hochgradigen schwerhörigen Menschen abzuschliessen - geht doch garnicht- ausser bei Fischer ...

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