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Bagatell-Schaden am Auto – Polizei einschalten oder nicht?

Bagatell-Schaden am Auto – Polizei einschalten oder nicht?

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Foto: Hanna Lohmann/ Funke Mediengruppe
Ein geringfügiger Schaden am Auto ist schnell entstanden. Was muss ich tun? Wann müssen Polizei und Versicherung verständigt werden? Wir geben Tipps.

Essen. 

„Unfallflucht – Außenspiegel von zwei geparkten Fahrzeugen beschädigt“ lautet die Überschrift einer aktuellen Polizeimeldung aus dem Kreis Kleve. Ein Unbekannter beschädigte zwei linke Außenspiegel von einem blauen Mitsubishi und einem grauen Peugot. Der Verursacher hatte sich vom Unfallort entfernt, ohne den Schaden zu melden. Ein Fall, wie er leider mehrfach jeden Tag vorkommt: Im Jahr 2015 gab es allein in Essen über 6000 Unfallfluchten. Das sind etwa 17 pro Tag. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein.

Einen Zettel am Auto zu hinterlassen reicht nicht aus

Wie sollte reagiert werden, wenn man selbst versehentlich einen Bagatellschaden an einem anderen Auto angerichtet hat? Reicht es, nach einer Wartezeit von etwa 30 Minuten einen Zettel am Auto zu hinterlassen? „Nein“, sagt die Polizei Essen. „Es gibt auch keine zeitliche Begrenzung und es kommt auch nicht auf die Höhe des Sachschadens an. Wenn man den Unfallort verlässt, begeht man Fahrerflucht und der Führerscheinentzug könnte die Folge sein“, warnt Peter Elke, Sprecher der Polizei Essen. Es sei also zwingend erforderlich, die Polizei noch am Unfallort zu rufen.

Anders ist es, wenn alle Beteiligten am Unfallort und sich einig sind. Dann gibt es bei Bagatellschäden keine Verpflichtung, die Polizei zu informieren, sagt Elke. Die Polizei sei eher eine Art Instanz, wenn die Schuldfrage noch geklärt werden müsse. Dennoch sei es bei Unsicherheiten natürlich vollkommen in Ordnung, die Polizei zu rufen. Ebenso gibt es keine Verpflichtung, die Versicherung zu informieren. Das sei eine individuelle Entscheidung. „Genauso darf ein Kasko-Schaden auch aus eigener Tasche gezahlt werden“, sagt Kathrin Jarosch von dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Die Schadensgrenze bei Bagatellschäden ist nicht festgelegt

Wann ist ein Bagatellschaden überhaupt ein Bagatellschaden? Eine festgelegte Schadenshöhe ist von Polizei und Versicherungen nicht festgelegt. Die Höchstgrenze bewegt sich zwischen 700 und 1000 Euro. „Es ist schwer mit einer bestimmten Zahl einzugrenzen“, sagt Jarosch vom GDV. Denn auch eine kleine Schramme könne teuer werden.

Auch für Peter Elke ist der Bagatellschaden ein relativer Begriff. Für den einen seien 200, 300 Euro schon sehr viel Geld und die Höhe der Reparaturkosten würden von Werkstatt und Fahrzeugtyp zusätzlich variieren. Es läge in der Entscheidungsverantwortung der Erwachsenen zu bestimmen, ob es sich nur um einen Bagatellschaden oder einen größeren Schaden handelt. Im Zweifel kann ein Gutachten beziehungsweise Kostenvoranschlag in einer Werkstatt eingeholt werden.

Europäischer Unfallbericht hilfreiches Unfallprotokoll

Wenn der Unfallschaden wenige hundert Euro nicht übersteigt, können die Beteiligten auch selbst ein Unfallprotokoll aufnehmen. Es sollte alle wichtigen Informationen wie Kennzeichen, Namen und Adressen sowie Ort und Zeitpunkt des Unfalls enthalten und sich am Europäischen Unfallbericht orientieren. Daneben sollten Namen und Adressen von möglichen Zeugen notiert werden.

Hilfreich ist auch, Fotos vom eigenen und gegnerischen Schaden zu machen und die gesamte Unfallstelle von verschiedenen Perspektiven aus zu fotografieren. Wurden Personen verletzt oder war Alkohol im Spiel, sollte in jedem Fall die Polizei informiert werden. „Generell unterscheidet sich der Versicherungsschutz bei Bagatellschäden nicht von anderen Schäden“, sagt Jarosch.

Längere Wartezeit bei Bagatellschäden, bis der Streifenwagen kommt

Ein dritter Fall ist, wenn man selbst Geschädigter und der Verursacher nicht zu ermitteln ist. Auch dann muss weder die Polizei, noch die Versicherung informiert werden. Man könne aber bei der Polizei anrufen und nachfragen, ob sich der Verursacher bei ihnen gemeldet hat. Denn es komme manchmal vor, dass die Unfallverursacher ein schlechtes Gewissen bekämen und sich später noch bei der Polizei meldeten. Dann könnten Schädiger und Geschädigter zusammengebracht werden, so Elke.

Ebenfalls sollte man am Ort bleiben, wenn man Strafanzeige stellen möchte. Jedoch müsse man bei einem Bagatellschaden mit einer längeren Wartezeit rechnen, bis ein Streifenwagen kommt. Denn die Einsätze seien nach Prioritäten geordnet und ein kleiner Blechschaden müsse je nach Einsatzlage dann eben etwas länger warten.