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Fall Unister: Staatsanwaltschaft kritisiert Amtsgericht

28.12.2012 | 16:48 Uhr

Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft hat die Entscheidungen des Dresdner Amtsgerichts kritisiert, die inhaftierten Manager der Leipziger Internetfirma Unister wieder auf freien Fuß zu setzen. Im Hinblick auf die Ermittlungen sei zu befürchten, dass dadurch Nachteile entstehen könnten, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, am Freitag der Nachrichtenagentur dapd.

Leipzig/Dresden (dapd). Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft hat die Entscheidungen des Dresdner Amtsgerichts kritisiert, die inhaftierten Manager der Leipziger Internetfirma Unister wieder auf freien Fuß zu setzen. Im Hinblick auf die Ermittlungen sei zu befürchten, dass dadurch Nachteile entstehen könnten, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, Wolfgang Klein, am Freitag der Nachrichtenagentur dapd. Insbesondere bestehe Verdunklungsgefahr. "Es könnten Dateien und Unterlagen gelöscht werden, die wir noch nicht sichergestellt haben", sagte Klein weiter.

Die Staatsanwaltschaft habe deswegen in zwei der drei Fälle bereits Beschwerde gegen die Haftentlassung eingelegt. Der dritte Fall werde geprüft. Die Haft des letzten noch im Gefängnis befindlichen Managers wurde am Donnerstag nach einem Haftprüfungstermin außer Vollzug gesetzt. Die beiden anderen Manager konnten die Justizvollzugsanstalt Dresden bereits vor Weihnachten wieder verlassen. Die Ermittlungen ruhen während der Feiertage und werden laut Klein nach Neujahr wieder aufgenommen.

Vor knapp drei Wochen hatte das Landeskriminalamt eine Razzia an zahlreichen Unister-Standorten durchgeführt und drei Manager verhaftet. Das Unternehmen, zu dem Portale wie ab-in-den-urlaub.de und fluege.de gehören, steht im Verdacht, unerlaubt über seine Reiseportale im Internet Versicherungen verkauft und Steuern hinterzogen zu haben. Außerdem ermittelt der sächsische Datenschutzbeauftragte wegen möglicher Sicherheitslücken im Zahlungsverkehr.

dapd

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