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Urteil

Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen

09.05.2012 | 11:45 Uhr
Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen
Ein anonymer Internetnutzer bewertete in einem Forum eine Implantatbehandlung und warf dem Arzt Inkompetenz vor. Foto: WAZ FotoPool

Nürnberg.  Ein Zahnarzt, der in einem Internetportal von einem anonymen Nutzer negativ bewertet wurde, konnte sich erfolgreich gegen die Kritik wehren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte die Bewertung für unzulässig.

Ein Zahnarzt muss sich eine negative Bewertung in einem Internetforum nicht ohne Weiteres gefallen lassen. Das Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte in einem am Dienstag bekannt gegebenen Urteil eine Bewertung für unzulässig, weil der Internetprovider den Wahrheitsgehalt der Kritik nicht gründlich genug geprüft habe. Damit könne eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Zahnarztes vorliegen, für die der Internetanbieter hafte.

Das Urteil bedeutet laut Gericht eine Konkretisierung der vom Bundesgerichtshof für Internetprovider aufgestellten Prüfpflichten (Az. 11 O 2608/12). In dem vorliegenden Fall bewertete ein Nutzer seine zahnärztliche Implantatbehandlung anonym in dem Forum . Darin schrieb er, dass der Zahnarzt fachlich inkompetent sei, vorrangig eigene wirtschaftliche Interessen verfolge und das Interesse seiner Patienten an einer dem medizinischen Standard entsprechenden Behandlung außer Acht lasse.

Der Zahnarzt wehrte sich gegen die Beurteilung mit dem Argument, in dem von dem anonymen Nutzer angegebenen Zeitraum für die Behandlung gar keine Implantatbehandlung vorgenommen zu haben. Der Provider fragte daraufhin bei dem Nutzer nach, ob sich der Sachverhalt so zugetragen habe wie dargestellt. Dies bejahte dieser, ohne allerdings einen Nachweis für die Behandlung vorzulegen - diesen Nachweis hätte der Internetprovider nach dem Urteil aber verlangen müssen. (afp)

Die Angst vorm Zahnarzt

 

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Kommentare
10.05.2012
00:05
Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen
von dummmberger | #5

Ich denke, wenn man so schwerwiegende Anschuldigungen gegen einen Arzt erhebt, sollte man zumindest nachweisen können, dass man überhaupt bei ihm in Behandlung war.

Grundsätzlich sollte man diese ganzen Internetbewertungen nicht überbewerten. Manipulationen sind Tür und Tor geöffnet. Keiner kann doch überprüfen, wer da seine Meinung kundtut und ob er nicht veielleicht sogar dafür bezahlt wird.

09.05.2012
21:40
Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen
von Ruhrius | #4

Das Urteil hinterlässt einen schalen Nachgeschmack. Zahnarzt=Geld stinkt nicht. ;-(

Von der Substanz her bleibt unklar, ob der Zahnarzt dem Gericht seine Behauptung einerseits und den anonymen Bewerter überhaupt fundiert überprüft hat. Ich bin aber klar für diese Ärzteportale, die allen Arztsuchenden und zahlenden Kv-Versicherten helfen können, unterstütze die auch und empfehle dies allen Patienten ebenso. In andren Bereichen ist das doch auch längst bewährt.

09.05.2012
18:54
Dieses Urteil ist sehr, sehr Arzt
von ruhrgebieti | #3

Nicht. daß ich solchen Internetportalen und seinen Mißbrauchsmöglichkeiten zu sehr traue. Aber Richter sind immer auf Seiten der Ärzte, Urteile gegen sie empfinden Richter als Kritik am eigenen Berufsstand. Das hat schon etwas mit Honoratiorendenken zu tun, daß am Dorfstammtisch immer der Richer, der Bürgermeister, der Arzt und die reichsten Bauern gesessen haben.

Bei Internetbeurteilungen von Handwerkern oder Hotels sind Richter weit weniger empfindlich. Da heißt es immer, daß man sich die Kritik gefallen lassen müsse.

09.05.2012
13:03
Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen
von randori20 | #2

Gut zu wissen das er nicht souverän mit Kritik umgehen kann und ein Grund ihn zu meiden.

1 Antwort
Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen
von Fernglas | #2-1

Sehe ich auch so. Dieser Zahnarzt muss ja Zeit haben. Vielleicht tut Mr. Teeth gut daran sichr "mehr" auf seine Arbeit zu konzentrieren, als auf "diesen" Eintrag. Vor allen Dingen, was der Prozess gekostet hat. Da könnte "Doc Teeth" mal eine "kostenfreie" Behandlung anbieten.

09.05.2012
12:22
Zahnarzt kann gegen negative Internet-Bewertung vorgehen
von Zanti | #1

Den ganzen Bewertungen z.B. bei Jameda traue ich nicht.
Als ich einen Tierarzt negativ bewertet hatte, habe ich festgestellt, dass dort auf einmal
alle negativen Einträge, u.a. auch meiner gelöscht wurden. Dafür wurden aufeinmal vier Topbewertungen an einem Tag für diesen Arzt eingestellt...
Mehr muss man dazu eigentlich nicht sagen.
Schade, dass man sich nicht der Kritik stellt.

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