Das aktuelle Wetter NRW 1°C

Experten warnen vor neuem...

Filmzensur durch die Hintertür

17.04.2008 | 06:34 Uhr
Filmzensur durch die Hintertür

Professionelle Jugendschützer sind nicht zu beneiden. Das gilt vor allem für den Filmbereich. Wie soll man einem Laien beispielsweise begreiflich machen, wo eine „einfache Jugendgefährdung” aufhört und eine „schwere Jugendgefährdung” beginnt?

Professionelle Jugendschützer sind um ihre Arbeit nicht zu beneiden. Das gilt vor allem für den Filmbereich. Wie soll man einem Laien beispielsweise begreiflich machen, wo eine „einfache Jugendgefährdung” aufhört und eine „schwere Jugendgefährdung” beginnt?

Nun beabsichtigt die Bundesregierung, die Grauzone noch zu erweitern. Eine geplante Gesetzesänderung sieht vor, einen neuen Begriff einzuführen: Videospiele oder Filme sollen keine Kennzeichnung bekommen, wenn die Gewaltdarstellungen „das Geschehen beherrschen”. Für die betroffenen Bildmedien wäre dies fatal. Die Verweigerung eines Kennzeichens darf nicht verwechselt werden mit dem Urteil „Keine Jugendfreigabe”, das dem früheren „Nicht freigegeben unter 18 Jahren” entspricht. Erhält etwa ein Film hingegen keine Kennzeichnung, darf es auch nicht beworben werden. Das Werk dürfte zwar öffentlich gezeigt werden, aber jeder Hinweis auf die Vorführung wäre strafbar. Faktisch kommt das Verdikt somit einer Zensur gleich. Aus Sicht der Filmwirtschaft bewegt sich die geplante Verschärfung daher in der Nähe zum Verfassungsverstoß, denn so lange ein Film nicht gegen das Strafgesetzbuch verstößt, also nicht zu Rassenhass aufruft, Nazi- oder Kriegs-Propaganda betreibt oder zu Straftaten auffordert, ist er nicht verboten.

„Es kann nicht sein”, kritisiert Christiane von Wahlert, Geschäftsführerin der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) wie auch der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), „dass ein Film aus Gründen des Jugendschutzes auch Erwachsenen nicht zugänglich ist. Das ist ein Konstruktionsfehler. So etwas gibt es nur in Deutschland”. Man könnte mit einem Achselzucken über die Sache hinweggehen: Die Politik mag bei ihrer Verschärfung des Jugendmedienschutzes übers Ziel hinausschießen, doch die Maßnahme wird vor allem Filme wie „Hostel” oder „Saw” treffen, in denen munter gemetzelt wird; die weitaus überwiegende Mehrheit der Kinofans hat keinerlei Interesse an solchen „Splatter”-Filmen und wird ihnen keine Träne nachweinen.

Doch es geht ums Prinzip, wie Christiane von Wahlert klarstellt: „Jugendschutz darf nicht zur Geschmackszensur werden”. Die Geschäftsführerin der FSK mag solche Filme auch nicht. Sie macht sich trotzdem für sie stark, getreu der Maxime von Rosa Luxemburg, dass Freiheit immer die Freiheit der Andersdenkenden sei.

Ziel des Entwurfs für eine Neufassung des Jugendschutzgesetzes, der noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll, sind eigentlich die so genannten Killerspiele; dass es auch die Filmwirtschaft treffen wird, ist gewissermaßen ein Kollateral- schaden. Dabei gibt es nach Meinung ausgewiesener Jugendschützer keinerlei Handlungsbedarf, im Gegenteil. Bereits jetzt bekommen „jugendgefährdende Trägermedien” (also Spiele und Filme) keine Freigabekennzeichnung, wenn sie „besonders realistische, grausame und reißerische Darstellungen selbstzweckhafter Gewalt beinhalten”.

Schon diesen Vorgang findet Christiane von Wahlert fragwürdig, denn streng genommen dürften dann auch künstlerisch anerkannte Werke wie „Funny Games” von Michael Haneke, Francis Ford Coppolas „Apokalypse Now” oder Stanley Kubricks „Uhrwerk Orange” keine Kennzeichnung erhalten. Die Einführung „eines weiteren unbestimmten Rechtsbegriffes”, nämlich den der „Gewaltbeherrschtheit”, heißt es in einer Stellungnahme (SPIO), „würde lediglich ein zusätzliches auslegungsbedürftiges Kriterium schaffen”.

Strafnormen, belehrt von Wahlert, müssten aber „bestimmt sein. Ein weiteres interpretationsfähiges Kriterium führt in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit: Wo zieht man die Grenze zwischen Kriegs- und Antikriegsfilm? Und ab wie viel Minuten Gewaltdarstellung ist ein Film überhaupt ‚gewaltbeherrscht'?” Den Begriff findet die FSK-Leiterin ohnehin problematisch, denn er stammt aus der Debatte um „Killerspiele”, aber „Spiele und Filme kann man nicht in einen Topf werfen”.

Tilmann P. Gangloff

Empfehlen
Rund ums Thema
Kommentare
Facebook
 
Kommentare
25.06.2009
11:30
Filmzensur durch die Hintertür
von jungerDuisburg | #8

Wenns so weiter geht, kann man sich die freiwillige Selbstkontrolle sparen.

24.06.2009
15:43
Filmzensur durch die Hintertür
von Noch ein Dirk | #7

Finde ich gut! Nur wenn massive Kollateralschäden dieser Art in allen Gesellschaftsschichten weit verbreitete Medien treffen, kommt die Erkenntnis, das unsere Regierung eine unsinnige Symbolpolitik betreibt, mal überall an.

17.04.2008
16:43
Filmzensur durch die Hintertür
von REX | #6

Ich hab gar keine Zeit Filme zu gucken...zu viel Arbeit und bin sehr beschäftigt mit meinen Hobbies...ihr habt Probleme...

17.04.2008
13:28
Filmzensur durch die Hintertür
von Michael | #5

Genau denn zwischen Vor- und Abspann
hätte man dann genug Zeit für die Werbung.

17.04.2008
13:05
Filmzensur durch die Hintertür
von Sascha | #4

Wenns nach dem Willen der Politik geht dürften wir wahrscheinlich nur noch Heimatfilme, Liebesschnulzen und Komödien sehen, die volle Dröhnung Heiler-Welts-Filme in denen es weder Krieg noch Gewalt oder sonsteine Art von Realismus gibt. *gääähn*

17.04.2008
12:16
Filmzensur durch die Hintertür
von Dadocta | #3

Ich frage mich gerade warum Saw bereits mehrere Nachfolger hat, wo ja soooo wenig Leute den Film sehen wollen ?

17.04.2008
09:36
Filmzensur durch die Hintertür
von Cherry82 | #2

Irgendwann besteht ein Film nur noch aus Vorspann und Abspann was sehr sehr schade währe. Aber bei manchen Filmen ist das, das einzigste was man jetzt schon nur noch versteht weil das meiste schon weg geschnitten wurde.

17.04.2008
05:54
Filmzensur durch die Hintertür
von heinz | #1

haben wir keine anderen sorgen

Trackbacks

Die Trackback URL zu diesem Artikel ist: http://www.derwesten.de/services/trackbacks/article/416855/create

Umfrage
Professoren haben Anspruch auf ein deutlich höheres Gehalt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was halten Sie davon?

Professoren haben Anspruch auf ein deutlich höheres Gehalt. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Was halten Sie davon?

 
Neueste Aktivität
Aktuelle Fotos und Videos
Wandern mit der WR
Bildgalerie
Tatort Dortmund
Bildgalerie
2 Kommentare 2
Busunfall in Siegen
Bildgalerie
1 Kommentare 1
Aus dem Ressort
Die Angst vor der Scharia ist größer
Assad-Regime
Er wünscht sich eine syrische Demokratie, doch vor der Revolution und ihren Folgen fürchtet er sich. Deswegen steht Julius Hanna Aydin, Bischof der syrisch orthodoxen Kirche in Deutschland fest hinter Assads Regime. Nahostexperte Jochen Hippler hält das für bedenklich.
1 Kommentare 1
Bürger wollen eine Straße „Marke Eigenbau“
Sanierung
Die Anlieger einer Wohnstraße in Warstein wehren sich gegen den teuren Ausbau. Statt die mit Schlaglöchern übersäte Straße für viel Geld komplett zu sanieren, wollen die Anwohner stattdessen eine Billig-Lösung Marke Eigenbau. Doch es gibt Widerstand.
4 Kommentare 4