"Swift-Abkommen"
Bankdaten im Fadenkreuz?
29.11.2009 | 19:08 Uhr 2009-11-29T19:08:00+0100Berlin. Datenschützer nennen es Geheimgesetz, für EU-Abgeordnete ist es schlichtweg ein Skandal: Die EU will sensible Bankdaten an Terrorfahnder in den Vereinigten Staaten weitergeben.
Heute werden die 27 EU-Innenminister aller Voraussicht nach ein entsprechendes Übergangs-Abkommen abnicken, das den US-Behörden zunächst bis 2011 Zugriff auf sensible Überweisungs-Daten der Europäer geben soll.
Suchen die Fahnder wirklich Terroristen in Europa?
Tatsächlich, es geht ihnen um Finanzierungsquellen von Extremistengruppen. Die Amerikaner haben vor allem Bankdaten des Finanzdienstleisters Swift (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication) im Visier. Swift wickelt täglich rund 15 Millionen Transaktionen zwischen 8200 Banken aus 200 Ländern ab, darunter befinden sich auch Standardüberweisungen in der EU. So könnte jeder EU-Bürger in den Blickwinkel der Fahnder geraten, der eine Überweisung per Swift abwickelt; das System erfasst den Namen des Absenders, des Empfängers, die Kontodaten, den Verwendungszweck und die Summe. Diese Daten werden übrigens schon seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 von den US-Fahndern erfasst. Publik wurde das erst 2006. Das nun umstrittene Swift-Abkommen soll diese Praxis auf eine Rechtsgrundlage stellen.
Inwiefern helfen denn diese wenigen Bankdaten im Kampf gegen den Terrorismus?
Europaparlamentarier wie die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel zweifeln die Bedeutung der Daten für die Terrorbekämpfung an. Die EU-Kommission verweist hingegen auf Fälle, bei denen die Nutzung von Finanzdaten durch die USA zur Vereitelung von Terror-Anschlägen beigetragen habe.
Was können Bürger tun, um ihre Daten zu schützen?
Datenschützer fürchten: zu wenig. Denn von dem Zugriff auf ihre persönlichen Daten erfahren die Bürger in der Regel nichts. Die Bundesregierung hat nach Diplomatenangaben darauf beharrt, dass in dem Abkommen mit den USA ein Klagerecht betroffener Bürger verankert wird. Inwiefern dieser Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ist jedoch offen.
Was sagt Deutschland zum Zugriff der US-Fahnder?
Dass Deutschland das Abkommen heute noch mit einem „Nein“ im EU-Rat blockiert, gilt inzwischen als unwahrscheinlich. Zwar gibt es in der Frage einen handfesten Knatsch in der Regierung – die FDP hat klare Bedenken geäußert und auch der Bundesrat forderte noch deutliche Nachbesserungen. Doch Innenminister Thomas de Maizière (CDU) plant offenbar, sich bei der Sitzung zu enthalten. Stimmt auch kein anderes Land dagegen, wäre der Weg für das umstrittene Abkommen damit frei.
Wie steht das Europäische Parlament dazu?
Nach dem Zeitplan der EU-Ratspräsidentschaft würde die Vereinbarung unmittelbar vor Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages am 1. Dezember unter Dach und Fach gebracht, so dass das Europäische Parlament zunächst keine Mitentscheidungsrechte hätte: Der EU-Reformvertrag überträgt den Parlamentariern für Regelungen der EU-Justiz- und Innenpolitik erstmals solche Rechte. Das Swift-Abkommen soll deshalb als Übergangslösung nur ein Jahr gelten, um von einem Vertrag unter Mitwirkung des Parlaments abgelöst zu werden. „Das zu diesem Zeitpunkt noch durchzubringen, hat natürlich Geruch“, sagt der österreichische Swift-Unterhändler des EU-Parlaments und ehemalige Innenminister, Ernst Strasser (ÖVP). Gleichwohl wollen auch die Abgeordneten keine Sicherheitslücke. „Wir brauchen ein Abkommen, weil wir klare Verhältnisse für EU-Bürger wollen.“ afp/rtr

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