Fall Kassandra
14-Jähriger in U-Haft – kein Einzelfall
20.10.2009 | 19:02 Uhr 2009-10-20T19:02:00+0200
Dortmund. Versuchter Mord – einen schwerwiegenderen Vorwurf gibt es kaum. Klar, dass ein dringend Tatverdächtiger in Untersuchungshaft kommt. Aber auch ein 14-Jähriger? Im Fall der misshandelten Kassandra (9) aus Velbert ist das so. Und er ist nicht der einzige Jugendliche, der in NRW im Knast sitzt
Allein in den ersten neun Monaten dieses Jahres saßen in Nordrhein-Westfalen 111 Minderjährige in Untersuchungshaft, davon neun weibliche. In sieben Anstalten landesweit warten sie auf ihre Hauptverhandlung.
Hürden liegen hoch
Die Hürden, um bei einem Jugendlichen Untersuchungshaft tatsächlich zu vollstrecken und ihn hinter Gitter zu bringen, liegen hoch. Drei Gründe nennt das Gesetz: Wenn Fluchtgefahr besteht, der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz hat oder eine Unterbringung in einem Erziehungsheim nicht angemessen oder möglich ist. Letzteres führt der zuständige Dezernent bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal an.
Der Fall Kassandra
- Die neunjährige Kassandra wurde am 15. September lebensgefährlich verletzt in einem Kanalschacht in Velbert gefunden.
- Nach bisherigem Ermittlungsstand der Polizei war sie von dem 14-jährigen Jungen am Tag zuvor nach ihrer Schulaufgabenbetreuung abgepasst und dann schwer misshandelt worden.
- Schließlich soll der Junge das Kind in den Kanalschacht gesperrt und den Schacht mit dem schweren Deckel verschlossen haben.
- Gegen ihn wird wegen versuchten Mordes ermittelt. Er sitzt seit mehr als einer Woche in Haft.
- Nach Ansicht seiner Anwältin ist der Haftbefehl unangemessen. So seien die vorgebrachten Indizien keine objektiven Beweismittel.
„Es gab kein Heim der Jugendhilfe, das in Betracht kam und einen Platz frei hatte”, begründet Rüdiger Ihl, Dezernent für Kapitalverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal, die U-Haft für den 14-Jährigen. Der Junge sei in einer „normalen Justizvollzugsanstalt, die auch sonst jugendliche Straftäter aufnimmt, untergebracht”, schilderte Ihl – wie die WR erfuhr, allerdings getrennt von anderen Mitgefangenen. Um Übergriffe zu verhindern.
Eine Maßnahme, die Thomas Eidam, stellvertretender Leiter der Justizvollzugsanstalt Iserlohn, nachvollziehen kann: „Gerade bei Jugendlichen muss man besonders gut aufpassen, damit es nicht untereinander zu Unterdrückung kommt. Bei Delikten wie im Falle des 14-Jährigen ist es besonders heikel. Da würde man darauf achten, dass entweder seine Tat nicht bekannt wird, oder ihn direkt von allen anderen trennen. ”
In Iserlohn befinden sich 40 Jugendliche bis 21 Jahre in Untersuchungshaft, der Jüngste ist 15 Jahre alt. Sie alle sitzen in zehn Quadratmeter großen, baugleichen Zellen. Für die Ausstattung – Fernsehen oder Radio – müssen die Insassen selbst sorgen. „Wer schulpflichtig ist, geht bei uns zur Schule, wir haben eine Außenstelle des Märkischen Berufskollegs”, erklärt Eidam. Die Alternative zur Schulbank ist die Zelle. 23 Stunden am Tag, dazu 60 Minuten Hofgang. Den Rest der Zeit sind die Untersuchungsgefangenen allein. Selbst die Mahlzeiten nehmen sie getrennt in ihren Zellen ein. Der „Mindestbesuchsanspruch” beträgt eine Stunde im Monat. Jugendgerichtshilfe oder Verteidiger dürfen jederzeit kommen.
Über die Beweismittel, auf die sich der „dringende Tatverdacht” im Fall Kassandra stützt, schweigt sich Staatsanwalt Ihl aus. Mit Hinweis darauf, dass der Beschuldigte wie auch das Opfer minderjährig sind. „Kommt es zur Anklage, wird auch die Verhandlung nicht-öffentlich stattfinden”, stellt Ihl fest.
»Kein einziges objektives Beweismittel«
Die Verteidigerin des 14-Jährigen, die Hamburger Rechtsanwältin Astrid Denecke, hat gegenüber der Öffentlichkeit betont, es gebe „weder ein einziges objektives Beweismittel noch einen Haftgrund” für ihren Mandanten. Dem hält Ihl entgegen, dass außer ihm „vier weitere Volljuristen” bei den Haftprüfungsterminen der Auffassung der Anklage Recht gegeben hätten.
Allerdings: Der Staatsanwalt hat ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben; ein Sachverständiger muss – abseits vom Tatverdacht – prüfen, ob der Junge „strafrechtlich verantwortlich und schuldfähig ist”.
Perspektiven aufzeigen
Was für die Jugendlichen in Untersuchungshaft zur größten Belastung zählt, weiß Bernhard Löblein: „Das Einhalten von Regeln. Das Weggesperrtsein.” Seit vier Jahren kümmert sich Löblein um eine Alternative zum „Wegsperren in der Untersuchungshaft”. Der Diplom-Pädagoge arbeitet bei „Stop and Go”, einem Heim der Jugendhilfe in Herne. Dort verbleiben die Jugendlichen bis zu ihrer Hauptverhandlung, im Schnitt drei Monate lang. Sechs Mitarbeiter betreuen acht Jugendliche, die das gesamte Spektrum an Tatvorwürfen mitbringen: Raub, Einbruch, Körperverletzung, Diebstahl.
Durch intensivpadägogische Gespräche und gemeinsame Arbeit, etwa an emotionalen Kompetenzen wie Mitgefühl, kommen die Mitarbeiter in engen Kontakt zu den Jugendlichen. Ein Vorteil wenn es darum geht, Berichte über die Minderjährigen, ihre Verfassung, ihre Schwächen und Stärken anzufertigen, um diese den Richtern vorzulegen. Zudem beurteilen die Pädagogen, welche Perspektiven sich den Jugendlichen eröffnen. Wer in ein Heim der Jugendhilfe kommt, entscheidet der Richter beim Haftprüfungstermin. Denn nicht jeder ist dafür geeignet, schließlich werden die Türen im Heim nie verschlossen.
Ob er Anklage gegen den 14-jährigen Tatverdächtigen im Fall Kassandra erhebt, will Staatsanwalt Ihl „möglichst schnell” entscheiden. November wird es darüber wohl werden.

22:10
Wo bleibt da eigentlich die vielgepriesene Demokratie? Die Mehrheit des Volkes ist für eine gerechte Bestrafung von Mördern, egal wie alt sie sind! Aber unsere Politiker, Psychologen, Soziologen, Theologen, Verteidiger und Richter haben ja IMMER mehr Mitgefühl für die armen Täter (Linke Theorie: Die Gesellschaft macht die Täter!) als für die toten Opfer! Wann werden diese Herren und Damen basisdemokratisch und beugen sich der Volksmehrheit? Wir sind das Volk!
14:52
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08:01
Solange wegsperren wie möglich!
Als müssten solche kranken Kinder nicht zur Rechenschaft gezogen werden!
Ungeheuerlich!
07:44
Egal welches Alter, wer jemanden versucht umzubringen und so eine schreckliche Tat wie im Fall des kleinen Mädchen zu begehen, gehört hinter Gitter und zwar Zeit seines Lebens.
Wenn man die Artikel liest, sieht es so aus, als wenn der Täter das Opfer wäre.
Einmal zum mitschreiben:
Täter ist Täter und bleibt Täter und er wird nicht zum Opfer.
Aber das können die sogenannte Psychologen ja gut, den Täter als Opfer darstellen.
Solange die Richter milde Urteile aussprechen, wird es immer wieder so kranke Gestalten geben, die sich an Kindern vergreifen.
22:11
Soll ich jetzt Mitleid haben oder was??
Und wenn ich schon sowas lese: Jugendliche bis 21 Jahre...
Die armen Kinder wollen doch nur spielen! Da muß auch Kassandra Verständnis zeigen...
*kotz*