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Wo gilt das Rauchverbot?

26.06.2009 | 18:22 Uhr
Wo gilt das Rauchverbot?

Düsseldorf. Mit der Mehrheit von CDU und FDP hat der Düsseldorfer Landtag gestern dem Entwurf der schwarz-gel- ben Landesregierung für ein neues Nichtraucherschutzgesetz zugestimmt.

SPD und Grüne hielten kräftig dagegen: Sie sprachen von „Idiotie” und „Schlampigkeit” – das neue Gesetz schütze die Raucher, nicht die Nichtraucher.

Was sind die wichtigsten Inhalte der neuen Vorschrift?

CDU und FDP bleiben dabei: Es wird kein absolutes Rauchverbot in Gaststätten geben. Das Rauchen wird in so genannten „Einraum-Gaststätten” erlaubt sein – sofern diese höchstens 75 Quadratmeter groß sind. Die Wirte müssen deutlich am Eingang darauf hinweisen, dass es sich um eine Raucher-Gaststätte handelt, Jugendliche haben grundsätzlich keinen Zutritt. Zudem ist ein Bewirtung mit vor Ort zubereiteten Speisen nicht erlaubt.

Warum musste das bestehende Gesetz geändert werden?

Das Nichtraucherschutzgesetz ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft – seit dem 1. Juli gelten zudem in NRW die Regelungen für Gaststätten. Das Bundesverfassungsgericht kritisierte jedoch in einem Urteil vom 30. Juli 2008, dass einige Bundesländer die speziellen Probleme der „getränkegeprägten Kleingastronomie”, also der Eckkneipen, nicht ausreichend berücksichtigt hätten. Die Richter gaben den Bundesländern zwei Möglichkeiten: entweder ein absolutes Rauchverbot oder eine explizite und vor allem „widerspruchsfreie” Regelung für Einraum-Gaststätten. Die NRW-Landesregierung entschied sich für die zweite Variante und geht nunmehr davon aus, dass das neue Gesetz den Vorgaben des höchsten deutschen Gerichts entspricht.

Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Gesetz gilt von dem Tag an, da es im Gesetzesblatt veröffentlicht ist. Die letzten Prüfungen durch das Gesundheits- und Innenministerium werden noch einige Wochen dauern – das Gesetz wird voraussichtlich in vier bis sechs Wochen in Kraft treten.

Wie begründen die beiden Regierungs-Parteien die Gesetzesänderung?

Der CDU-Abgeordnete Hubert Kleff wies in der gestrigen Debatte darauf hin, dass man die Interessen von drei Gruppen zu berücksichtigen habe: die der Nichtraucher, die der Raucher und die der Gastronomen. „Wir wollten kein Gesetz, das die Menschen bevormundet”, ergänzte der FDP-Parlamentarier Stefan Romberg.

Was fordern SPD und Grüne?

Beide Parteien sprechen sich für ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten aus. Die geplante Regelung enthalte zahlreiche „idiotische” Ausnahmefälle, kritisierte die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Barbara Steffens.

„Raucherclubs” sind

Politikern suspekt

Sind nun alle Zweifelsfälle ausgeräumt?

Nein. Den Politikern sind vor allem die zahlreichen „Raucherclubs” suspekt. Viele Wirte umgehen das Rauchverbot, indem sie ihr Lokal zum Club für Qualmer umdeklarieren. Die NRW-Landesregierung will in den kommenden drei Jahren Erfahrungen mit den Raucherclubs sammeln und danach das weitere Vorgehen beraten.

Norbert Robers

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Kommentare
11.11.2009
18:48
Wo gilt das Rauchverbot?
von zap | #5

Rauchverbot Deutschlandweit---Töörrree! Ach was--EUROPAWEIT--Weltweit!!! Im Universum darf auch nicht geraucht werden!?

27.06.2009
12:03
Wo gilt das Rauchverbot?
von Klaus Möllemann | #4

Es ist bedauerlich das dieser dumm-korrupte Teil der Regierung für die gesundheitlichen Folgen der Passivraucher nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Hier wird das Grundgesetz auf körperliche Unversehrtheit mißachtet

26.06.2009
22:35
Wo gilt das Rauchverbot?
von Martina Franceschin | #3

Tolle Lösung und was ist mit den kleinen Eiscafe´s die können bald alle zu machen weil die großen platz zum umbauen haben und die kleinen nicht .In den abgetrennten räumen sitzen rauchende Mütter mit Kindern das darf doch wohl nicht war sein wieso geht es bei uns nicht so wie in anderen ländern zb Italien rauchverbot überall dann hat auch keiner probleme,die sonst so treuen kunden gehen nicht zur Konkorenz weil da auch nicht geraucht werden darf oder überall erlauben und jeder kann selbst etscheiden ob er das einatmen möchte oder nicht. Kann denn so ein gesetz so schwer seinalle oder keine diese unklarheit kostet einige arbeitsplätze und viele kleine hart erkämpfte mittelständige Familienunternehmen die Existenz .Man kann es den Kunden nicht böse nehmen das sie gehen aber hoffen das sie aufgrund der Qualität wieder kommen .Dann bleibt da noch die frage :Wo sind die ganzen Nichtraucher die immer über den Qualm stöhnten ??Wären die jetzt alle da hätten die Nichtraucherlokale keine Probleme.DANKE
martina franceschin

26.06.2009
19:41
Wo gilt das Rauchverbot?
von Marc Janßen | #2

Lebensnah gestaltet? Kaum. Denn lebensnah müsste in diesem Fall so definiert werden: Jeder macht was er will und wem es nicht passt, der kann ja zu Hause bleiben. Das ist aber angesichts der Frage, um die es geht: die Gesundheit der Menschen, ziemlich *******. So wie früher zu sagen: Geh doch nach drüben, wenn Dir was nicht passt.

Also: Lebensnah ist das Ganze höchstens für eine kleine Minderheit: die selbst unter Rauchern kleine Minderheit der rücksichtslosen Hardcorenikotinisten.

Das Gesetz wird in weiten Teilen schon jetzt massenhaft missachtet, die Ordnungsämter verweigern sich ihrer Aufgabe, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen oder tun in Einzelfällen alles, Beschwerden abzubügeln. Mein persönlicher Gastroumsatz ist seit dem jusristisch nachvollziehbaren, in seiner Auswirkung jedoch fürchterlichen Urteil des Bundesverfasungsgerichts (die seit den De-Facto-Gesetzeslage wird ja jetzt nur auch formal Gesetz) um einen namhaften Betrag zurückgegangen, weil ich mich durch das massenhafte Missachten des Gesetzes durch die Wirte auch als Gast missachtet fühle. Wenn es also aufgrund des Gesetzes zu Umsatzeinbrüchen gekommen ist: Ich als Nichtraucher bin daran nennenswert beteiligt.

26.06.2009
19:11
Wo gilt das Rauchverbot?
von Xavier | #1

Das geänderte NRSG ist ziemlich lebensnah ausgestaltet.
In der Praxis sieht es so aus, dass jede Gaststätte wählen kann, ob und in welchem Umfang geraucht werden darf oder nicht. Damit wird den individuellen Bedürfnissen der Gastronomie und ihrer Gäste gebührender Platz eingeräumt.

Wer Rauchen als Belästigung empfindet, wird genügend Alternativen finden, besonders im Restaurantsektor und in Cafés. Wer Rauchen als Teil der Alltagskultur verinnerlicht hat, kommt weiterhin auf seine Kosten. Möchte ein großes Lokal in allen seinen Räumen das Rauchen erlauben, so bietet sich die Installation eines Raucherclubs an. So ist für jeden etwas dabei. Raucher werden nicht in den Regen geschickt und Nichtraucher werden nicht zwangsgeschützt. Was wollen wir mehr?

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