Wer bekommt Kurzarbeitergeld?
20.05.2009 | 18:52 Uhr 2009-05-20T18:52:00+0200
Dortmund/Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate beschlossen. Wie funktioniert das Kurzarbeitergeld (Kug)?
Wozu dient das Geld?
Es soll helfen, dass Betriebe über die Krise hinweg an ihren Mitarbeitern festhalten können. Außerdem soll es den Arbeitnehmern einen Teil des durch die Kurzarbeit entstandenen Lohnausfalls ersetzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Kug, wenn ein erheblicher Arbeits- und Entgeltausfall vorliegt. Der Arbeitnehmer muss nach Beginn des Arbeitsausfalls seine versicherungspflichtige Beschäftigung fortsetzen. Das Arbeitsverhältnis darf nicht gekündigt sein. Zudem müssen betriebliche Voraussetzungen erfüllt sein.
In welchen Fällen hilft das Kurzarbeitergeld?
Bei einem erheblichen Arbeitsausfall. Dieser gilt, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht und vorübergehend ist. Der Arbeitsausfall darf nicht vermeidbar gewesen sein. Mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer müssen von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoar- beitsentgelts betroffen sein.
Welche wirtschaftlichen Gründe werden akzeptiert?
Als wirtschaftliche Ursachen gelten zum Beispiel der Mangel an Rohstoffen oder Waren und Absatzmangel. Auch betriebliche Umstrukturierungen, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt sind, gehören dazu.
Ein unabwendbares Ereignis liegt vor, wenn der Arbeitsausfall durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse (z.B. Hochwasser) oder behördliche Maßnahmen verursacht ist, die der Arbeitgeber nicht zu vertreten hat (z.B. Stromsperre bei Energiemangel).
Der Arbeitgeber muss vor der Anzeige des Arbeitsausfalls vergeblich versucht haben, den Arbeitsausfall abzuwenden oder einzuschränken. Auch in der Kurzarbeitsphase muss er ständig bestrebt sein, den Normalbetrieb wieder herzustellen.
Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Das Geld darf einem Betrieb nur dann gewährt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend ist, maximal 24 Monate.
Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Arbeitnehmer erhalten bis zu 67 Prozent des Nettoentgelts, das ihnen durch den Arbeitsausfall entgeht, als Kurzarbeitergeld. Die Arbeitsagentur ermittelt dazu aus dem regulären Bruttoentgelt und dem durch Arbeitsausfall geminderten Lohn Nettoentgelte.
60 Prozent der Differenz beider Werte bekommen Kinderlose als Kurzarbeitergeld. Bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent.
Wer zahlt die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung?
Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherungsbeiträge werden weitergezahlt, so dass der Arbeitnehmer dort keine Ansprüche verliert. Für die Zeit, die der Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt ist, muss er die Sozialversicherungsbeiträge aber wie üblich anteilig tragen.
Ist das Kurzarbeitergeld ein Erfolg?
Definitiv. Siemens, VW, BASF - die Liste der Unternehmen, die wegen der Auftragsflaute auf Kurzarbeit setzen, wird immer länger.
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