Tote Babys in Wenden - Bundesrichter prüfen Urteil
12.11.2009 | 08:04 Uhr 2009-11-12T08:04:00+0100
Wenden/Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof überprüft heute das Urteil im Prozess um die drei toten Babys aus Wenden. Das Landgericht Siegen hatte die 44-jährige Mutter zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zu wenig, fand die Staatsanwaltschaft. Und legte Revision gegen ein.
Drei tote Babys findet der Sohn im Mai 2008 in der Tiefkühltruhe von Monika H.. Am Donnerstag verhandelt der IV. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe im Revisionsverfahren gegen die Mutter von drei erwachsenen Kindern aus Möllmicke bei Wenden.
Der Hintergrund: Das Landgericht Siegen verurteilt die 44-Jährige am 1. Dezember 2008 zu vier Jahren und drei Monaten Haft wegen zweifachen Totschlags. Die Staatsanwaltschaft legt Revision gegen das Urteil ein, weil es ihr zu mild erscheint. Verteidiger Dr. Andreas Bartholome´ stellt Revisionsantrag gegen das „zu harte Urteil”.
Monika H. lebt nicht mehr bei ihren Kindern
Monika H. wird nicht persönlich vor dem Bundesgerichtshof (BGH) erscheinen. Weder die Vorsitzende des IV. Strafsenats, noch die Berichterstatterin des BGH, die zuvor am Schwurgericht in Berlin gearbeitet hat, halten die persönliche Anwesenheit der Angeklagten für notwendig.
Die Mutter von einer Tochter und zwei Söhnen lebt inzwischen nicht mehr bei ihrer Familie und ihrem Mann im Sauerland. Ihr Kölner Anwalt Dr. Andreas Bartholome´: „Meine Mandantin ist auf freien Fuß.” Sie hat wegen ihrer Alkoholkrankheit eine mehrmonatige Therapie erfolgreich abgeschlossen. Sie wohnt alleine in einer kleinen Wohnung und hält sich mit einem Aushilfsjob über Wasser. Ihr Verteidiger: „Jetzt sucht sie eine Festanstellung, um nicht mehr auf die Unterstützung ihres Mannes angewiesen zu sein.”
Keine Fluchtgefahr
Bereits seit Oktober 2008 ist der Haftbefehl gegen Monika H. außer Vollzug gesetzt. Weil keine Fluchtgefahr besteht, darf die 44-Jährige die JVA Gelsenkirchen gegen Auflagen verlassen. Direkt danach lässt sich die Frau in der psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses behandeln. Eine Rückkehr an den Tatort - das Eigenheim in Möllmicke - ist ihr unmöglich.
Hier hat sie 1986 - unbemerkt von ihrer Umwelt - in der Duschwanne eine lebensfähige Tochter zur Welt gebracht, sie ertränkt und in der Kühltruhe versteckt. Am 31. Dezember 1988 bringt sie wieder eine Tochter zur Welt. Ob dieses Kind lebte, kann nicht ermittelt werden. Auch dieses Baby legt Monika in die Kühltruhe.
Die dritte Tochter kommt 2004 in der Badewanne zur Welt. Das Kind, das keine Lebenszeichen zeigt, bewahrt die Mutter mehrere Tage im Wäschekorb auf, streichelt es wieder und wieder: „Ich wollte das Baby bei mir haben.” Erst als der üble Geruch den Familienangehörigen auffällt, steckt sie das Kind aus Angst und Scham in die Tiefkühltruhe.
Unbestritten ist, dass Monika H. seit 1986 unter Alkoholproblemen leidet. Die Schwangerschaften verschweigt sie aus „panischer Angst vor den Ärzten”. Erst als der 18-jährige Sohn im Mai 2008 die drei Babyleichen zufällig in der Kühltruhe findet, kommen die grausigen Taten seiner Mutter ans Tageslicht.
Hilfsbereite Familie
Für die Nachbarn in Möllmicke bricht eine Welt zusammen. Sie mögen die freundliche und hilfsbereite Familie, die seit 1984 in dem Fachwerkhaus wohnt. Niemand kann sich das Geschehene erklären. Die ermittelnde Kripo bezeichnet die Doppelhaushälfte dagegen als Messie-Wohnung: „In der Küche lagen verschimmelte Essensreste, überall benutztes Geschirr und Müll.”
Der BGH wird morgen versuchen, den tragischen Fall von Möllmicke neu zu beurteilen. Anwalt Bartholome´ hofft, „dass sich das Urteil des Landgerichts Siegen als nicht tragfähig erweist”.

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