Suche nach den Schuldigen
15.02.2010 | 16:56 Uhr 2010-02-15T16:56:00+0100Hagen. Erst stürzt der Mensch, dann stöhnt die Kasse: Auf die Krankenversicherer kommen wegen der vielen Knochenbrüche bei Glatteis-Unfällen höhere Kosten zu. Einen Teil wollen sie sich nun zurückholen - bei allen, die nicht richtig geräumt, gestreut und gesichert haben.
Über die Steigerung der Zahlen von Schnee- und Eisopfern gibt es keine genauen Zahlen. Die KKH-Allianz schätzt für Januar eine Verdoppelung, Karl-Josef Steden von der AOK Westfalen-Lippe erwartet 30 bis 40 Prozent plus, der Deutsche Wetterdienst berichtet gar, Notaufnahmen müssten dreimal so viele Menschen mit Fuß-, Knie, Schulter- und Armverletzungen betreuen wie in milderen Wintern. Klar aber ist: Es wird teurer. Ein Krankenhausaufenthalt nach einem Ausrutscher kostet durchschnittlich 4000 Euro. 2009 haben die gesetzlichen Kassen laut Schätzung der KKH-Allianz 100 Millionen Euro für Winterunfälle bezahlt. Für die Techniker Krankenkasse (TK) rechnet Michael Schmitz im ersten Quartal 2010 mit sechs Millionen Euro Zusatzkosten.
"Eine ganz reguläre Verfahrensweise"
Der Versuch, diese zurückzuholen ist für Kai Behrens von der Barmer GEK „eine ganz reguläre Verfahrensweise”. Bei einem Wegeunfall bekomme der Versicherte einen Fragebogen. „Wenn er darin angibt, er sei gestürzt, weil nicht gestreut wurde, werden wir prüfen, ob jemand - Privatmann, öffentliche Institution oder Kommune - gegen Vorschriften verstoßen hat”, sagt Behrens, räumt aber ein, dass es „nicht ganz einfach” sei, Schulen oder Kitas in Regress zu nehmen.
„Wir sind verpflichtet, in jedem Einzelfall - ganz unabhängig vom Wetter - zu prüfen, ob Ersatzansprüche bestehen”, erklärt Steden. Aber die Beweispflicht liegt beim Unfallopfer und seiner Versicherung. Man braucht Zeugen und Fotos. Und dass es glatt ist, stellt noch keinen Haftungsgrund dar, gesteht auch Steden zu: „Städte haben Streu- und Räumpläne. Da kann nicht jede Straße zu jeder Zeit eisfrei sein. Es müssen schon echte Verschuldensfälle sein.” Und wenn einfach kein Salz mehr da ist? Steden: „Das ist seine spannende Frage, ob das ein Versäumnis ist.” Mit gigantischen Forderungen an Kommunen rechnet er aber nicht. Und mit vielen Haftpflichtversicherern gebe es Teilungsabkommen, also Teilkosten-Übernahmen ohne aufwändiges Verfahren.
"Unmögliches ist nicht möglich"
Carl Hansen von Deutschen Städte- und Gemeindebund rechnet mit verstärkten Ansprüchen, sieht die Kommunen aber nicht in der Pflicht, überall ein gefahrloses Begehen unter allen Umständen herzustellen. „Verkehrssicherungspflicht heißt, Gefahren zu beseitigen, die ein Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres erkennen kann. Wenn eine Fläche vereist aussieht, muss der Fußgänger eben besondere Sorgfalt aufwenden.” Die Grenze sei die Leistungsfähigkeit: „Hat die Gemeinde mit den ihr möglichen Mitteln versucht, Gefahren zu vermeiden? Auch Kommunen können Unmögliches nicht möglich machen.”
Das ist die Frage. TK-Sprecher Schmitz erwartet mehr Fälle von Fremdverschulden, „weil wegen des langen, strengen Winters die Streudienste nicht nachkommen”. Aber ist dies eine schuldhafte Pflichverletzung? „Man muss das ausführlich prüfen”, sagt Schmitz. Ganz so dramatisch wird es wohl nicht werden.

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