Spionage-Drohne für den Hausgebrauch
03.03.2011 | 18:33 Uhr 2011-03-03T18:33:00+0100
Hagen.Was im Agentenkoffer oder beim Militär zu finden ist, wird längst auch für den Hausgebrauch angeboten. Die „Parrot AR.Drone“ ist aber nicht nur ein launiges Spielzeug für Erwachsene. Ausgestattet mit vier Propellern und zwei Kameras kennt der Spaß keine Grenzen - der Blick in Nachbars Garten aber auch nicht.
Voraussetzungen für das Flugvergnügen sind ein Endgerät von Apple und eine kostenlose App für iPhone, iPad oder iPod touch. Befehle werden per W-LAN an die Drohne übermittelt. Umgekehrt kann der Nutzer Live-Bilder der Bordkameras in erstaunlich guter Qualität auf dem Bildschirm seines Apple-Geräts sehen und sogar Fotos in Intervallen abspeichern.
Bereits seit vergangenem Spätsommer ist die Drohne auch in deutschen Elektrofachmärkten erhältlich. „Wir führen das Gerät erst seit ein paar Wochen“, erklärt Jens Maack, Bereichsleiter Telekommunikation bei Berlet in Hagen-Hohenlimburg. Die Nachfrage sei bisher nicht sehr groß gewesen, der Vorführeffekt aber enorm. Dann packt der Bereichsleiter die Drohne aus. Sein Finger berührt einen Punkt auf dem iPad, die Propeller rotieren mit einem lauten Surren, das Gerät hebt ab und zieht sofort die Blicke der Passanten auf sich.
400 Gramm leicht
Dabei sieht die Propellermaschine unspektakulär aus: In einer kleinen Plastikbox versteckt sich die Technik, dazu vier Rotoren und ein Schutz aus Styropor - das ist alles.
Die 400 Gramm leichte Drohne lässt sich überraschend gut steuern. Einen Daumen aufs iPad und das Gerät wird zum Steuerknüppel. Das iPad kippt nach vorn, die Drohne fliegt vorwärts. Keine Verzögerung, kein Ruckeln, sie gleitet durch die Luft. Plötzlich packt ein kräftiger Windstoß das Spielzeug und die 400 Gramm landen mit Schwung vor der Wand. Der Styropor-Schutz leistet gute Dienste, die Bruchlandung geht glimpflich aus.
„Das Gerät ist genial“, sagt der Bereichsleiter beeindruckt von der Technik. „Das ist ein Spielzeug für Erwachsene“, fügt er mit Blick auf den Preis von etwa 300 Euro hinzu. Einen Nachteil gebe es allerdings: Schon nach einer Viertelstunde Flugspaß ist der Akku leer.
Aus Sicht des Datenschutzes eine Grauzone
Was eine Drohne beim Militär oder beim Geheimdienst kann - als unbemanntes Luftfahrzeug überwachen und erkunden - kann sie aber auch als Spielzeug für Erwachsene. Ausgestattet mit zwei Kameras - eine „guckt” in Flugrichtung, die andere nach unten - ist ein Blick in Nachbars Garten oder in das Wohnzimmer der Angebeteten ganz einfach. Als „Spionage-Hubschrauber für den Hausgebrauch“ umworben, hat das Spielzeug doch einen Beigeschmack.
Dass es sich aus Sicht des Datenschutzes um eine Grauzone handelt, erklärt Bettina Gayk, Sprecherin der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW. „Es stellt sich vielmehr die Frage, ob solche Instrumente in privater Hand nicht generell verboten werden sollten“, formulierte Gayk eine Forderung an die Politik.
Wer mit einer Drohne über Nachbars Garten fliegt, mache sich zunächst einmal nicht strafbar, steckt der Siegener Oberstaatsanwalt Johannes Daheim den rechtlichen Rahmen ab. Sobald aber Bilder gemacht würden „von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet“, heißt es in Paragraf 201a StGB, und dadurch der höchstpersönliche Lebensbereich verletzt werde, handele es sich eben doch um eine Straftat. Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.

21:36
Die Drohne finde ich gut, kann man sein Dach und die Dachrinne am Haus einfacher kontrollieren, nach einen Sturm z.B. Aber wie so viele neue Erfindungen bergen Sie in falschen Hände nur Ärger. Die Drohne wird mit wahrscheinlichkeit auch verboten werden, oder zumindest für den Gewerblichen bereich freigegeben. Das kennt man ja schon von Laserpointer, Quadfahren ohne Helm u.v.m.