Sogar Farbmunition im Visier
07.05.2009 | 19:00 Uhr 2009-05-07T19:00:00+0200Hagen. „Was verbieten sie noch - vielleicht das Flipper-Spielen?” Alex Mayer betreibt seit zwei Jahren in Lippstadt eine Paintball-Halle. Dort beschießen sich junge Männer mit Gelantine-Kugeln voll Lebensmittelfarbe aus Luftdruck-Pistolen.
Das soll künftig 5000 Euro Strafe kosten - weil es „menschenverachtend” sei. Zumindest, wenn die Vorschläge zur Verschärfung des Waffenrechts Gesetz werden.
„Das ist wie Fußball”, erklärt Mayer. „Es gibt Spielregeln. Da dreht niemand durch. Wenn sie das verbieten, können sie auch gleich die Schützenvereine zumachen.” Ein Vergleich, der Karl Jansen aus Menden, Oberst des Sauerländer Schützenbundes, ärgert: „Bei uns stehen Brauchtum und Werte im Mittelpunkt.”
Halbherzige Vorschläge der Politik
Jörg Jagener aus Soest ist Geschäftsführer des Westfälischen Schützenbundes für sportliches Schießen. Er findet die Vorschläge „halbherzig”: „Ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen wäre für die meisten Sportschützen kein Problem. 95 Prozent unserer Mitglieder haben damit nichts am Hut.” Sie schießen mit Flinten auf Wurfscheiben, mit Langwaffen und kurzläufigen Sportpistolen: „Alles keine Waffen für einen Amoklauf.”
Unangemeldete Kontrollen der Waffenschränke findet er in Ordnung: „Wenn die Polizei mich im Auto anhält, kündigt sie das ja auch nicht vorher schriftlich an. Ich habe ein ruhiges Gewissen.” Man solle lieber gültige Vorschriften ausnutzen, statt „zum Rundumschlag auszuholen.”
Elektronisches Waffenregister überflüssig
Nicht begreifen kann er die Forderung nach einem bundesweiten elektronischen Waffenregister: „Jede legale Waffe ist doch bereits bei den Behörden registriert. Die brauchen doch nur ihre Dateien zu kopieren.”
„Wenn die Polizei mich anhält, kündigt sie das ja auch nicht vorher an.” Jörg Jagener
In Winnenden benutzte Tim K. eine Beretta 92. Solche Waffen, konzipiert für Polizei und Militär, sollen künftig nur noch von mindestens 18-Jährigen benutzt werden dürfen, derzeit dürfen damit auch 14-Jährige schießen. Waffenkenner schütteln den Kopf: „Und wenn ein Amokläufer 19 ist, werden sie dann das Mindestalter auf 21 hochsetzen?”
Das Bundesinnenministerium hält sich bedeckt: „Auf Initiative von Minister Schäuble wurde in Folge des Amoklaufs eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. Ziel ist es, noch in dieser Legislaturperiode gesetzliche Verbesserungen des Waffenrechts vorzunehmen”, erklärt uns ein Sprecher lapidar.
Auch die Angehörigen der Opfer von Winnenden üben Kritik an den Vorschlägen
Selbst die Angehörigen der Opfer von Winnenden, die ein vollständiges Verbot großkalibriger Pistolen fordern, kritisieren den neuen Kurs: „Unsere Forderungen sind damit nicht erfüllt.” Faustfeuerwaffen dürften nicht in Haushalten „herumliegen”. Das Vorhaben sei „reine Kosmetik”.
Derweil will der Landesjagdverband Sachsen-Anhalt Kontrollen der Waffenaufbewahrung in Wohnungen generell verhindern. Und Jochen Borchert vom Deutschen Jagdschutz Verband verlangt eine Umsetzung bestehender Vorschriften statt „die Jägerschaft unter Generalverdacht” zu stellen: Behörden können bereits jetzt von Jägern einen Nachweis für die richtige Aufbewahrung von Waffen einfordern, machen das aber „nur lückenhaft”.

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