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Schmallenberg kassiert Müllgebühr für Photovoltaik-Anlage

06.04.2010 | 13:13 Uhr
Schmallenberg kassiert Müllgebühr für Photovoltaik-Anlage

Schmallenberg. Wohnhäuser mit Photovoltaik-Anlagen werden von der Stadt Schmallenberg zur Kasse gebeten: 28 Euro Müllgebühr müssen Eigentümer im Jahr zahlen, wenn sie ihre Solaranlage aus steuerlichen Gründen als Gewerbe angemeldet haben.

Die Stadt Schmallenberg kassiert für Photovoltaik-Anlagen, die auf den Dächern von Wohnhäusern montiert sind, ab. 28 Euro Müllgebühr pro Jahr werden fällig, wenn der Eigentümer des sauberen Stromerzeugers die Solaranlage aus steuerlichen Gründen als Gewerbe angemeldet hat. „Für uns ist der Betrieb der gewerblich angemeldeten Photovoltaikzellen ein Kleingewerbe”, erklärt Christian Erb von der Stadt Schmallenberg. Und für dieses Kleingewerbe müsste eine gesonderte Abfallgebühr festgesetzt werden; auch wenn die Solaranlage zugegebener Maßen „nicht sehr abfallträchtig ist”.

Sauberer Strom

„Nicht sehr abfallträchtig” sei die falsche Umschreibung, meint dazu Harald Schledorn, Referent beim Bund der Steuerzahler in Düsseldorf. Beim Betreiben einer Photovoltaikanlage falle überhaupt kein Abfall an. Harald Schledorn: „Die Solarzellen liegen völlig ruhig auf dem Dach und produzieren ohne jedliches Tamtam sauberen Strom.”

Kein Abfall

Photovoltaik auf der Schule Eisborn, Foto: Wolfgang Simon

Das sehen die Grundstückseigentümer in Schmallenberg auch so. Und darum haben sie die Stadt darüber informiert, „dass sie das Gewerbe nur aus steuerlichen Gründen angemeldet hätten und dass gerade bei der solaren Stromerzeugung kein überlassungspflichtiger Abfall anfällt”.

Gewerbe auf dem Hausdach

Selbst Christian Erb von der Stadt Schmallenberg konstatiert: „Das Gewerbe wird quasi auf dem Hausdach betrieben.” Trotzdem macht er geltend, dass jeder Gewerbebetrieb automatisch Post bekomme; seien es amtliche Schreiben oder auch Werbeprospekte anderer Firmen. Diese Papier- und Reststoffe müssten beseitigt werden. Daher sei die Müllgebühr gerechtfertigt.

Abfall zur Verwertung

„Papier ist Abfall zur Verwertung”, hält Harald Schledorn diesem Argument entgegen. Im übrigen würden mit dem Verkauf von Altpapier in der Regel Gewinne gemacht. Bliebe noch der Unrat, der durch die Verschmutzung der Solarzellen entsteht. Der Bund der Steuerzahler: „Vogelkot und Staub werden mit Wasser abgespritzt und laufen über die Regenrinne in die Kanalisation.” Also gebe es keinen Anlass für eine Müllgebühr.

Entsorgung

Schließlich sei auch der Müll, der beim Auf- und Abbau entstehe, nicht dem Betreiber zuzurechnen, sondern dem installierenden Unternehmer. Der müsse das Verpackungsmaterial mitnehmen und in seinem Betrieb entsorgen.

Bund der Steuerzahler

Darum bezieht der Bund der Steuerzahler in dieser Frage eindeutig Stellung: „Eine Abfallbeseitigungsgebühr - auch wenn sie wie in Schmallenberg nur 28 Euro im Jahr beträgt - ist beim Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht gerechtfertigt.” Vielmehr sehe es danach aus, als suche die Stadt Schmallenberg nach einer neuen Einnahmequelle. Harald Schledorn: „Mir ist keine andere Kommune in Nordrhein-Westfalen bekannt, die Müllgebühren für Photovoltaikanlagen kassiert.”

Leere Kassen füllen

Einzig in Rheinland-Pfalz habe eine Gemeinde versucht, auf demselben Weg ihre leeren Kassen zu füllen. Dem habe aber dann das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße einen Riegel vorgeschoben und die Müllgebühr für Solarzellen als unzulässig erklärt (Urteil vom 5. März 2009; AZ: 4 K 1029/08).

Volker Dörken

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Kommentare
17.04.2010
22:59
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von michaelhb | #3

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06.04.2010
23:41
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von PapaAlme | #2

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06.04.2010
21:57
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von | #1

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