Reservistenverband beklagt Soldaten-Ausbildung
06.04.2010 | 18:51 Uhr 2010-04-06T18:51:00+0200
Hagen/Berlin. Die Klage über Mängel bei der Ausbildung und der Ausrüstung der Bundeswehr-Soldaten ist keinesfalls neu. Aber sie hat nach dem Tod dreier Bundeswehr-Soldaten am Karfreitag bei Kundus an Brisanz gewonnen. Der Reservistenverband zählt "viele Klagen von Kommandeuren".
Reinhold Robbe, der nächste Woche scheidende Wehrbeauftragte, hatte die Einheit, der die drei getöteten Soldaten entstammen, erst kurz vor deren Abmarsch nach Afghanistan in Seedorf besucht. Dabei beklagten sich die Soldaten, dass sie zu wenig Radpanzer vom Typ Dingo hatten und deshalb das Verhalten unter Beschuss nicht trainieren konnten, wie Robbe jetzt gegenüber der Bild-Zeitung berichtete.
Den Zusammenhang, den die Bild herstellt - nicht aber der SPD-Politiker Robbe - dementiert das Bundesverteidigungsministerium auf Nachfrage gleich „vorab”: „Ein Zusammenhang zwischen etwaigen Ausbildungs- oder Ausrüstungsdefiziten und dem Tod der Soldaten in Afghanistan ist nicht zu erkennen”, trägt der Sprecher, ein Oberstleutnant, routiniert vor. Dass es zuhause in Deutschland ein Problem bei der Ausstattung der Truppe mit gepanzerten Fahrzeugen wie dem Dingo gibt, räumt aber auch das Verteidigungsministerium freimütig ein. „Dem Einsatz gehört die höchste Priorität” bei der Verteilung der Fahrzeuge, so der Sprecher, im Inland gebe es gerade so viele Fahrzeuge, dass damit ein „verantwortlicher Stand der Ausbildung” sichergestellt werden könne.
Das allerdings sehen viele Soldaten anders. „Wo Fahrzeuge vom Typ Dingo zur Verfügung standen, klagten Soldaten darüber, dass die Kraftfahrerausbildung (...) kaum über das Kennenlernen des Fahrzeuges hinauskomme”, heißt es im jüngsten Wehrbericht, den Robbe erst vor drei Wochen vorgelegt hatte. Und weiter: „Um Defizite in der Vorausbildung im Inland auszugleichen, wurde die Konvoi- und Geländeausbildung teilweise in das Einsatzland verlegt. Dabei kam es aufgrund fehlender Fahrpraxis zu Unfällen.” Lässt sich da noch von einem „verantwortlichem Stand der Ausbildung” reden?
Fahrschulung in Afghanistan, statt in Deutschland
Das Verteidigungsministerium spielt solche Aussagen zu „individuellen Einschätzungen” herunter; die Verlagerung der Ausbildung in das Einsatzgebiet habe „nur in Ausnahmefällen stattgefunden”, heißt es. Nein, „das ist eher die Regel als die Ausnahme”, widerspricht hier Gerd Höfer, der Präsident des Reservistenverbandes - zumindest, wenn es um die Ausbildung an schwerem Gerät - wie dem Dingo - gehe. Höfer, bis Herbst 2009 Bundestagsabgeordneter für die SPD und Mitglied im Verteidigungsausschuss, berichtet im Gespräch mit dieser Zeitung, dass sich ihm gegenüber „viele Kommandeure” über entsprechende Mängel in der Ausbildung beklagt hätten. Und er betont: „Die Klage ist nicht neu!”
Probleme gibt es aber nicht nur mit dem Dingo in Deutschland, auch in Afghanistan fehlt es an Material: Vor allem Hubschrauber fehlen, weiß Höfer; und zwar nicht nur bei der Bundeswehr. „Das ist ein Problem in der gesamten Nato.”
Zumindest was den Radpanzer Dingo betrifft, verspricht das Verteidigungsministerium Abhilfe: Allein in diesem Jahr will die Bundeswehr nach Angaben des Sprechers noch über 120 Dingos beschaffen, so dass auch im Inland ein „optimaler Stand” erreicht werde. Derzeit setzt die Bundeswehr nach Angaben des Sprechers 200 Dingos in Afghanistan ein, in Deutschland nur etwa 50.
Den drei getöteten deutschen Soldaten, heißt es beim Verteidigungsministerium, hätten aber auch das „bestgeschützte Fahrzeug nicht genutzt.” Denn: „Einen hundertprozentigen Schutz vor Sprengfallen gibt es nicht.”

11:42
Kaum kommen Soldaten in Ausübung ihres frei gewählten Berufes und seines typischen Berufsrisikos ums Leben, kommen sofort die Lobbyisten aus den Löchern um mehr Geld zu fordern. Nein keinen Cent mehr für diesen Einsatz, die Bundeswehr hat im Gegenteil angesichts der weiter gesunkenen Gefahr eines militärischen Angriffs auf Deutschland und nur die Verteidigung unseres Landes ist ihr Auftrag, weiter zu sparen und ihre Kräfte bedarfsgerecht anzupassen, also deutlich zu verringern.
09:42
Zitat aus Bericht:...
Höfer, bis Herbst 2009 Bundestagsabgeordneter für die SPD und Mitglied im Verteidigungsausschuss, berichtet .... dass sich ihm gegenüber „viele Kommandeure”... beklagt hätten. ..
Zur Erinnerung:
Der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan wurde unter Gert Schröder und Joschka Fischer, jeweils Chefs der damaligen SPD- bzw. Grünen- Regierungsparteien beschlossen.
Die entsprechenden Konsequenzen wurden aber von diesen Parteien bzw. deren verantwortlichen Politiker nie getragen.
Im Gegenteil, bei allen Budgetverhandlungen zum „Verteidigungsbudget“ wurden immer die „Bremsen“ angezogen, in der Folge, dass nicht einmal Kampfhubschrauber in eigener Befehlsgewalt der Bundeswehr zur Verfügung stehen. Entsprechende moderne Ausrüstungen sind seit ca. 10 Jahren ( also seit Beginn des Einsatzes in Afghanistan in der PLANUNG!)
Dazu kommen noch die politischen Reaktionen in jüngster Vergangenheit dieser jetzt in der Opposition befindlichen Parteien, die nur dazu dienen, dem jetzigen Minister von Guttenberg zu schaden , der mit der .„Tanklasteraffäre“ nichts direkt zu tun hatte.
Politisches Ergebnis ist die Reaktion in Afghanistan, ich zitiere aus einem anderen WAZ-Bericht, indem verantwortliche Militärs zur Frage „Warum gab es keine Luftunterstützung?“ zitiert wurden:
..Nach der Erfahrung mit den auf Bundeswehrbefehl bombardierten Tanklastern 2009 (dabei starben über 140 Menschen, auch Zivilisten), haben die Verantwortlichen das Risiko gescheut...
Das jetzt diskutierte Dilemma können sich in erster Linie die Parteien SPD und Bündnis Grünen
zugute schreiben. Vielleicht denken einige Wähler darüber nach, mit welcher Inkompetenz hier
Politik gemacht wird.
22:32
Es ist entzückend, wie hier Pseudojuristen, die meisten von denen wohl aus der Bundeswehr, ihren geistigen Schmand zur Rechtfertigung eines erneuten völkerrechtlichen Angriffskrieges darstellen. Soweit mir und jedem Deutschen Bürger bekannt, hat Afghanistan der Bundesrepublik Deutschland niemals den Krieg erklärt.
Doch- ich irre, im Jahre 1918 hat der damalige Shah Afghanistans dem Deutschen Reich noch schnell den Krieg erklärt. Um Abzusahnen. Diese Kriegserklärung wurde auch durch die vielen folgenden Verträge, wie Trianon usf. niemals aufgehoben.
Es ist ein bisschen unglücklich, dass diese Republik auch die Rechtsnachfolge ihrer Vorgänger übernommen hat. Damit auch jeden Krieg. Auch den gegen Afghanistan.
In Afghanistan, steht Deutschland in einem KRIEG.
Sofortiges schnelles Ende wird von allen Christen in Deutschland erbeten!
22:30
Die Verluste kommen zum Teil daher, dass kein deutscher Kommandant sich traute, einen Luftschlag zu befehlen! Zwar waren lt. Presse Düsenjäger in der Luft, aber die Taliban wissen, dass im Moment keine Bomben geworfen werden...
21:42
Es gibt doch nur eine einzige klare Antwort
Alle Einsatzkräfte sofort zurück in die Heimat!
Die bisherige Ausbildung der Truppe wurde von militärischen Analphabeten geführt.
20:23
Einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt“
In deutsches Recht transferiert wird diese Ermächtigung über Art. 24 Abs. 2 GG – Einordnung in ein System gegenseitiger kollektiver Sicherheit - durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf Antrag der Bundesregierung. Entsprechende Beschlüsse fasst der Deutsche Bundestag in einem der Gesetzgebung nachgebildeten Verfahren mit erster Lesung, Ausschussberatung und zweiter Lesung.
Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan umschreiben unter anderem Auftrag, Status und Rechte der in Afghanistan eingesetzten deutschen Streitkräfte. Sie beziehen sich darauf, dass die Internationale Sicherheitsunterstützungstruppe autorisiert ist, „alle erforderlichen Maßnahmen einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt“ zu ergreifen, um das Mandat der Vereinten Nationen durchzusetzen. Den im Rahmen von ISAF eingesetzten deutschen Soldatinnen und Soldaten werden damit Befugnisse erteilt, die über bloße Notwehr- und Nothilferechte hinausgehen.
Welche Maßnahmen im Sinne der Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und im Sinne der Beschlüsse des Deutschen Bundestages zur Durchsetzung des Mandates erforderlich (all necessary measures) sind, ist in erster Linie durch den militärischen Führer vor Ort aufgrund seiner konkreten Bewertung der aktuell gegebenen Situation zu beurteilen. Dass seine Handlungsbefugnis sich nicht auf polizeiliche Maßnahmen beschränkt und an polizeilichen Maßstäben zu messen ist, ergibt sich auch aus dem Wortlaut des Beschlusses des Deutschen Bundestages, in dem es heißt „einschließlich der Anwendung militärischer Gewalt“. Je instabiler sich die Situation vor Ort entwickelt, je mehr gegnerische Kräfte zu militärischen Formen von Kampfführung übergehen, desto weiter wird das Spektrum erforderlicher Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit im Einsatzgebiet sein. So können sich militärische Lagen ergeben, in denen auch der Einsatz tödlich wirkender Waffen unumgänglich ist.
Das Völkerrecht als Grenze
Eindeutig ist, dass militärische Befugnisse, zu denen ein Beschluss des VN-Sicherheitsrates ermächtigt, niemals über die Vorgaben des humanitären Völkerrechts hinausgehen dürfen. Selbstverständlich kann der VN-Sicherheitsrat engere Grenzen ziehen. Nach dem aufgezeigten Inhalt des ISAF-Mandats, aber auch nach dem Zustimmungsbeschluss des Deutschen Bundestages sind ausdrückliche Einschränkungen nicht erfolgt. Die Mandate eröffnen nach alledem einen weiten Handlungsspielraum, der folglich in rechtsverbindlicher Weise unter Rückgriff auf die Vorgaben des humanitären Völkerrechts zu konkretisieren ist.
Somit bilden die jeweils einschlägigen und anwendbaren Bestimmungen des humanitären Völkerrechts die Grenzen dessen, was im Rahmen des VN-Mandats an militärischer Gewalt noch erlaubt, bzw. nicht mehr von den Befugnissen des Mandats gedeckt ist.
Die Bundeswehr befindet sich jedenfalls im Raum Kunduz seit geraumer Zeit in einer Lage, in der sie regelmäßig von organisierten und militärisch bewaffneten gegnerischen Kräften angegriffen und in Kampfhandlungen sowie länger andauernde Gefechte verwickelt wird. Nicht umsonst führt auch die Bundesregierung in ihrem Antrag vom 7. Oktober 2008 aus, dass sich die regierungsfeindlichen militanten Kräfte die Vertreibung der internationalen Schutztruppen aus Afghanistan, die Beseitigung der gewählten Regierung und die Verunsicherung und Einschüchterung der Bevölkerung zum Ziel gesetzt haben.