Perspektiven für Verlage
19.05.2009 | 18:00 Uhr 2009-05-19T18:00:00+0200Düsseldorf. NRW will den Zeitungsverlagen die Entwicklung zu Medienhäusern erleichtern. Kernpunkte: Verlagen sollen Mehrheitsbeteiligungen am regionalen Rundfunk erlaubt werden. Außerdem sollen angesichts der Zeitungskrise Fusionen von Nachbarverlagen erleichtert werden.
In einer Anhörung des Düsseldorfer Landtags zur „Zeitungslandschaft NRW” begrüßte der Geschäftsführer des Zeitungsverlegerverbandes NRW, Udo Becker, die geplante Änderung des Landesmediengesetzes. „An der Ermöglichung von Mehrheitsbeteiligungen von Zeitungsverlagen an regionalen Rundfunkveranstaltern führt kein Weg vorbei”, betonte er. „Verlage müssen neue Geschäftsmodelle entwickeln.” Bisher ist NRW mit 40 Tageszeitungen das Bundesland mit der höchsten Zeitungsdichte.
Becker sieht aber einen dramatischen Wandel: „Das Internet stellt alle klassischen Medien auf den Prüfstand. Dort herrscht eine ausgesprochene Kostenlos-Mentalität.” Vor dem Hintergrund der „Kannibalisierung” der Druckerzeugnisse im Netz drängen die Verlage auf ein strengeres Urheberrecht - und zusätzliche Einnahmemöglichkeiten.
Breit aufstellen
Aus Sicht des Dortmunder Journalistik-Professors Günther Rager werden nur die Verlage überleben, die sich nicht als reine Zeitungshäuser, sondern als Medienhäuser breit aufstellen. Für Katharina Borchert, WAZ-Online-Chefredakteurin, haben Zeitungsverlage auch die Chancen des Online-Angebots bisher nicht ausgenutzt.
In einem Antrag fordern CDU und FDP den Erhalt der vielfältigen Zeitungslandschaft in NRW. Danach stehen die Verlage in der Krise wegen rückläufiger Auflagen und sinkender Werbeinnahmen vor neuen Herausforderungen. Die Beteiligung am regionalen Rundfunk und der Zusammenschluss von Verlagen soll die Existenz der Tageszeitung vor Ort sichern.
Dass Zeitungen aber anders als Filme, Tonträger, Konzerte und Sendungen nicht urheberrechtlich geschützt sind, halten die Zeitungsverleger nicht für hinnehmbar. Geschäftsführer Becker fordert deshalb ein Leistungsschutzrecht für Zeitungsverlage.

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