Opposition kritisiert das Vorgehen von Polizei und Schule
29.11.2007 | 19:19 Uhr 2007-11-29T19:19:00+0100Düsseldorf. Wäre der Selbstmord des Schülers Rolf B. vermeidbar gewesen, wenn Polizei und Schule die Eltern vom Amokverdacht gegen ihren Sohn früher informiert hätten? Um diese Frage rankte sich die Sitzung des Innen- +Schulausschusses zum Amokalarm.
Im Landtag erhob die Opposition massive Kritik am Vorgehen von Polizei und Schule. „Es war eine gravierende Fehleinschätzung, dass die Eltern bei der Befragung in der Schule nicht hinzugezogen wurden”, klagte SPD-Schulexpertin Ute Schäfer. Nach Aussagen des Polizeiinspekteurs Dieter Wehe war Rolf B. zunächst von der Schulleitung und anschließend von geschulten Polizeibeamten befragt worden. Nach Ende der Befragung sei der Schüler zur Toilette gegangen und habe die Schule anschließend verlassen. Zwar hatte die Schulleitung den Schüler „drei bis fünf Minuten gesucht” - Rolf B. blieb aber verschwunden. Auf dem Heimweg hatte sich der 17-Jährige vor eine Straßenbahn geworfen. Der Vater von Rolf B. hatte den Jungen verzweifelt gesucht und dessen Fahrrad später am Unfallort entdeckt. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben Lehrer und Polizei formal korrekt gehandelt. Im Ausschuss bemängelte die Grünen-Abgeordnete Sigrid Beer aber, dass die Eltern selbst bei dem schwerwiegenden Verdacht auf einen geplanten Amoklauf nicht zum Gespräch hinzugezogen würden. Nach der Polizei-Dienst-Vorschrift (PDV) 382 gilt: „Kinder sind nach Maßnahmen von Erziehungsberechtigten abzuholen oder zu überstellen.” Polizeiinspekteur Wehe wies die Vorwürfe zurück. Die PDV regele nur den Bereich polizeilicher Vernehmungen. „Wir waren aber erst im Vorverfahren.” SPD-Schulexpertin Schäfer erinnerte an die Stresssituation des Minderjährigen. In diesen Fällen sei künftig eine andere Form der „Gefährderansprache” unter Einbeziehung der Eltern nötig. Der SPD-Abgeordnete Karsten Rudolph forderte, dass Eltern von Minderjährigen das Recht auf Teilnahme an Befragungen ihrer Kinder erhalten müssten. Nach Angaben Wehes sind aber weder Polizei noch Schulleitung von einer Flucht ausgegangen. Innenminister Ingo Wolf (FDP) bedauerte den tragischen Fall, schloss polizeiliche Fehler aber aus. Schulministerin Barbara Sommer (CDU) verwies auf das Schulgesetz, wonach eine Benachrichtigungspflicht der Eltern nur bei Anzeigen einer Straftat besteht. Zunächst müsse die Polizei Sachverhalte aufklären. „Die Kölner Schule hat angemessen reagiert.”

0mitdiskutieren