Online-Durchsuchung: Polizisten bleiben außen vor
10.11.2009 | 18:27 Uhr 2009-11-10T18:27:00+0100Düsseldorf. NRW schafft klare Regeln für den „finalen Rettungsschuss”. Polizeibeamte können künftig als letzten Schritt bei Geiselnahmen oder zur Abwehr einer Lebensgefahr einen tödlichen Schuss abgeben. Das NRW-Kabinett beschloss gestern einen Gesetzentwurf zum neuen Polizeigesetz.
Nach Angaben von Innenminister Ingo Wolf (FDP) soll das Gesetz Polizisten im Einsatz eine größere Rechtssicherheit bieten. Außerdem können Polizisten künftig bereits bei Störungen der öffentlichen Ordnung eingreifen. Bisher waren bei Belästigungen in der Öffentlichkeit - wie Trinkgelagen - allein die kommunalen Ordnungsämter zuständig. Künftig kann auch die Polizei bei geringfügigen Verstößen unterhalb der Schwelle einer Ordnungswidrigkeit einschreiten.
Nach monatelangem Streit in der Koalition über zusätzliche Rechte der Polizei bei Überwachungsmaßnahmen setzte sich die FDP klar durch. Die CDU scheiterte mit der Forderung, dass die NRW-Polizei die gleichen Befugnisse wie das Bundeskriminalamt haben sollte. So forderte die CDU die Befugnis zur Online-Untersuchung, zur verdeckten Ermittlung sowie für verdachtsunabhängige Kontrollen der Polizei („Schleierfahndung”). Die FDP verwies auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Befugnisse beim Bundeskriminalamt liegen. CDU-Geschäftsführer Peter Biesenbach hatte erfolglos um erweiterte Befugnisse der Ermittler gerungen.
Zufriedenheit
CDU-Abgeordnete erhoben den Vorwurf, Minister Wolf räume den Tätern mehr Rechte ein als den Opfern. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke wies dies zurück und äußerte sich sehr zufrieden über den Gesetzentwurf. „Über den Koalitionsvertrag hinausgehende Wünsche stehen nicht im Gesetz”, sagte er unserer Zeitung. „Die Befugnisse der Polizei zur Bekämpfung der Kriminalität sind klar geregelt, ohne dass wir Bürger unter Generalverdacht stellen.”
Auch Innenminister Wolf verteidigte den Gesetzentwurf, der die „Vertraulichkeit des Wortes im familiären Umfeld” regele. Die Rechtsprechung habe den Schutz privater Lebensbeziehungen bestätigt. Das Polizeigesetz soll noch bis Mai 2010 verabschiedet werden. Das Gesetzgebungsverfahren sieht eine Anhörung und mehrere Lesungen vor.

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