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Prozess

Musterklage gegen Fernuniversität Hagen

11.01.2011 | 16:48 Uhr
Musterklage gegen Fernuniversität Hagen
Die Fernuniversität Hagen hat urheberrechtlich geschütztes Material ohne Erlaubnis des Verlages auf ihrem Online-Angebot veröffentlicht.

Hagen/Frankfurt.Gegen die Fernuniversität Hagen läuft derzeit eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung. Auf Online-Seiten der Universität waren Kapitel eines Fachbuches veröffentlicht worden. Mit dem Prozess soll grundsätzlich geklärt werden, welche Vorgaben Universitäten in solchen Fällen zu beachten haben.

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Klage des Alfred-Kröner-Verlages gegen die Fernuniversität Hagen. Mit dem Prozess soll grundsätzlich geklärt werden, welche rechtlichen Vorgaben Hochschulen beachten müssen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke für Forschung und Lehre zugänglich machen.

Fachbuch kostenlos im Intranet

Im konkreten Fall hat die Fernuni mehrere Kapitel des Fachbuches „Meilensteine der Psychologie“ aus dem Alfred-Kröner-Verlag im Intranet Tausenden von Studenten ohne Genehmigung kostenlos zur Verfügung gestellt. Im Internet hatten sich Studenten darüber ausgetauscht, dass eine Anschaffung des Titels aus diesem Grund nicht nötig sei. Der Börsenverein beklagt entsprechend „eine Enteignung geistigen Eigentums unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit“.

Ein Autorenteam hatte ein neuartiges Fachbuchkonzept zur Geschichte der Psychologie umgesetzt, das der Kröner-Verlag mit hohem Aufwand in den Markt eingeführt hatte. Die Fernuni ermöglichte ihren Psychologie-Studenten den Zugang zu rund 91 Seiten, also rund einem Fünftel des Fachbuchs, ohne dafür eine Genehmigung des Verlages zu haben. Die Inhalte konnten nicht nur über eine Lernplattform aufgerufen, sondern auch auf eigene Speichermedien kopiert werden.

„91 Seiten sind kein kleiner Anteil.“

Die Fernuniversität beruft sich darauf, dass dieses Vorgehen durch Paragraf 52a des Urheberrechtsgesetzes gedeckt sei. Dieser Paragraf ist seit 2003 in Kraft und erlaubt Bildungseinrichtungen, kleine Teile von veröffentlichten Werken ohne vorherige Erlaubnis durch den Rechteinhaber zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken zu nutzen. Verlage und Bildungseinrichtungen streiten seither über die Auslegung des Paragrafen, besonders darüber, welche Reichweite die Vorschrift hat.

„Stellen Sie sich vor, Sie schreiben ein Buch, sitzen über Jahre hinweg daran, und dann kommt die Fernuni und nimmt es Ihnen einfach weg“, beschreibt Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins, den Konflikt um das geistige Eigentum. „Die Autoren haben sich die ganze Mühe gemacht, das Buch liegt zum Verkauf aus, und dann stellen die Studenten fest: Das brauche ich nicht zu kaufen, das bietet meine Uni im Internet an.“ In dem Musterprozess gehe es um die Frage, was die erlaubten kleinen Teile sind, die laut Paragraf 52a genutzt werden dürfen. „91 Seiten sind kein kleiner Anteil“, argumentiert Sprang.

„Die Fernuniversität sieht ihr Vorgehen, die Herausgabe einer begrenzten Anzahl von Seiten an die Studierenden, durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt“, so Kanzlerin Regina Zdebel gegenüber unserer Zeitung. „Es gibt über die Frage noch keine Rechtsprechung. Deshalb sind wir sehr daran interessiert, dass die Frage rechtlich geklärt wird, auch im Sinne unserer Studenten.“

Monika Willer

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Kommentare
17.01.2011
13:42
Musterklage gegen Fernuniversität Hagen
von ExstudentFernuni | #5

Mit eigenen Erfahrungen wird mir jetzt auch klar, weshalb die alle so lange studieren, an der Fernuni Hagen - untaugliches Studienmaterial.
Gibts dort eigentlich mittlerweile online-Vorlesungen? Ich vermute mal nein....

13.01.2011
17:21
Musterklage gegen Fernuniversität Hagen
von Vollkorntoast2000 | #4

@#2: Die naturwissenschaftliche Seite der Psychologie nennt man auch Biologie, wenn es um Botenstofe, Reize, etc. geht. Den Rest bekommen Sie bei 9Live Call-In Shows geboten.

13.01.2011
09:25
Musterklage gegen Fernuniversität Hagen
von hagen.chaosstadt | #3

Fernuni Hagen - lächerlicher Laden.
Hier meine Erfahrung: Für eine Sachbearbeiterstelle (E9) wurde im Auswahlverfahren eine Unternehmensberatung zur psychologischen Beurteilung der Bewerber, die zum Auswahlverfahren eingeladen wurden, hinzugezogen. Ich nenne das Verschwendung von Steuergeldern, denn solch ein Fachurteil benötigt man eigentlich erst bei der Besetzung von Stellen des Führungspersonals. Im Übrigen find ich das Studienmaterial grottenschlecht (eigene Erfahrungen vorhanden.....)

13.01.2011
09:23
Musterklage gegen Fernuniversität Hagen
von Psychologiestudent | #2

@ #1 HansiMansi

Dass so viel Unkenntnis in einem Beitrag überhaupt als Kommentar hier aufgeführt werden darf, ist wirklich eine Schande.
Meinungsfreiheit ist ja ok, aber Polemik, die ohne Sachverstand propagiert wird?!

Natürlich ist auch im Alltag ALLES irgendwie Psychologie, aber selbstverständlich gibt es auch die naturwissenschaftliche Seite, die man nicht außer Acht lassen darf. Und was das dann mit Harry Potter zu tun hat, dass wissen Sie wahrscheinlich nur ganz alleine :)

12.01.2011
19:42
Musterklage gegen Fernuniversität Hagen
von HansiMansi | #1

„Meilensteine der Psychologie“ - ist Psychologie überhaupt eine Wissenschaft? Meiner Einschätzung nach nicht, daher kann auch ein Werk, welches den Titel „Meilensteine der Psychologie“ trägt ebenso wie Harry Potter Bücher nicht einfach so öffentlich eingestellt werden.

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