Kruzifix-Bann ist umstritten / CDU: Kreuze sind Symbole unserer Kultur
18.02.2010 | 18:13 Uhr 2010-02-18T18:13:00+0100
Düsseldorf. Der „Kruzifix-Streit” über abgehängte Kreuze in Gerichten verschärft sich. Während sich Ministerpräsident Rüttgers (CDU) eine „andere Entscheidung gewünscht hätte”, sprach Grünen-Fraktionschefin Löhrmann von einem „Scheinproblem”.
Ob sich eine Gesellschaft christlichen Werten verpflichtet fühle, mache sich nicht daran fest, ob in „staatlichen Räumen Kreuze aufgehängt werden”, erklärte Grünen-Fraktionschefin Löhrmann.
Dagegen appellierte die NRW-CDU an die Justiz, die Kruzifixe in den Gerichtssälen hängen zu lassen. Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union, Wulff, forderte Justizministerin Müller-Piepenkötter (CDU) auf, eine einheitliche Regelung zu erlassen. Die Ministerin lehnte dies aber ab.
Kruzifix-Streit
Der „Kruzifix-Streit” war durch das Landgericht Düsseldorf entfacht worden, das im neuen Verhandlungsgebäude keine Kruzifixe mehr in den Gerichtssälen aufhängen will. Zwar hängen auch in zahlreichen anderen Gerichtssälen - wie in Hagen - oft seit Jahren keine Kreuze mehr.
SPD-Landeschefin Kraft betonte, dass christliche Symbole für sie eine besondere Bedeutung hätten. Andererseits müsse eine wohlabgewogene Entscheidung respektiert werden. Das Verfassungsgericht lässt aus Sicht der CDU-Fraktion hinreichenden Spielraum. So könne das Kreuz abgehängt werden, wenn ein Prozessbeteiligter dies beanstandet. „Kruzifixe sind Symbole unserer abendländischen Kultur”, erklärten die für Kirchenfragen zuständigen CDU-Abgeordneten Giebels, Monheim und Löttgen.
Christentum keine Privatsache
Senioren-Chef Wulff hält den Staat „selbstverständlich” für berechtigt, ein Kreuz im öffentlichen Raum aufzuhängen. „Das Christentum ist keine Privatsache.” Da das Kruzifix keine Beleidigung Andersgläubiger sein könne, dürfe die Entscheidung nicht der „persönlichen Befindlichkeit eines Gerichtspräsidenten anheim gestellt werden, ob ein Kreuz zugelassen wird oder nicht”.
Der Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Schneider, findet es „bedauerlich”, wenn das Kreuz abgehängt wird. Die Zahl derer, die ein Kreuz im Gericht nicht ertragen könnten, sei seiner Meinung nach sehr gering.

18:57
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15:06
Ein Kruzifix ist ein religiöses Symbol, kein kulturelles. Kann jeder sehen, der z.B. nach Südamerika fährt: Kreuz ist da, die Kultur eine ganz andere.
13:28
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09:55
Die Äußerung des NRW Ministerpräsidenten, daß das Gemeinwesen auf christlich-abendländischen Werte basiert ist falsch. Das Fundament Deutschlands basiert auf dem Grundgesetz und eine Staatskirche ist in dem Grundgesetz nicht vorgesehen.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Artikel 140
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Und in Artikel 137 der Weimarer Verfassung steht: Es besteht keine Staatskirche.
Darüber hinaus entspricht sogar der staatliche Einzug der Kirchensteuer nicht dem Grundgesetz.
Jeder Unternehmer in Deutschland wird dazu gezwungen als Steuereintreiber für die Kirchen tätig zu werden. Hierzu wird von staatlicher Stelle das religiöse Bekenntnis auf der Steuerkarte eingetragen. Dies ist ein eklatanter Verstoß gegen das Grundgesetz, denn in Artikel 136 der Weimarer Verfassung steht Niemand ist verpflichtet, seine religiöse Überzeugung zu offenbaren. und in Artikel 137 steht Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig
Der Staat muß seine religiöse Neutralität bewahren.
Forderungen:
Keine religiösen Symbole mehr in öffentlichen Gebäuden !
Keine Offenlegung der Religionszugehörigkeit mehr auf der Steuerkarte !
Abschaffung der Kirchensteuer !