In NRW wackelt Termin für vorgezogene Kommunalwahl am 7. Juni
04.02.2009 | 17:05 Uhr 2009-02-04T17:05:00+0100Münster/Düsseldorf. Der Termin für die auf den 7. Juni vorgezogene Kommunalwahl in NRW wackelt.
Nach der ersten Verhandlung des Landesverfassungsgerichts in Münster sind die Kläger SPD und Grüne zuversichtlich, dass die Zusammenlegung der Termine der Europa- und Kommunalwahl verboten wird. CDU-Geschäftsführer Peter Biesenbach ist aber sicher, dass das Gericht nicht festgelegt ist.
Landtagspräsidentin Regina van Dinther (CDU) hatte die geplante Zusammenlegung der Termine mit der drohenden Wahlmüdigkeit begründet, wenn in kurzer Zeit getrennte Europa-, Kommunal- und Bundestagswahltermine angesetzt würden. Der Prozessbeauftragte der NRW-Landesregierung, Peter Huber, erinnerte auch an die 42 Millionen Euro Kosten für einen dritten Wahltermin in NRW 2009.
Der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Michael Bertrams, ließ durch seine zahlreichen Nachfragen Bedenken am 4,5-monatigen Nebeneinander von gewählten und abgewählten Räten erkennen. Die Wahlperiode der alten Räte endet erst im Oktober, die neuen Räte sollen aber schon im Juni gewählt werden. Das halten SPD und Grüne für verfassungswidrig. Das Gericht will am 18.Februar entscheiden.
Die Richter ließen erkennen, dass sie gemeinsame Wahltermine nicht grundsätzlich ablehnen. SPD und Grüne drängen deshalb auf eine Kopplung der Kommunalwahl mit dem Termin der Bundestagswahl am 27. September.
Ein als „Plan B” ins Spiel gebrachter dritter Wahltermin Ende August gilt inzwischen auch bei CDU und FDP als kaum noch denkbar. Die Bündelung der Termine von Kommunal- und Bundestagswahl bietet sich an, weil beide Wahlperioden fünf Jahre dauern.
So könnten künftig dauerhaft gemeinsame Termine gewählt werden. Richter Bertrams merkte aber an, dass in anderen Bundesländern maximal drei Monate Karenzzeit zwischen der Wahl und der Amtsübernahme möglich sind. In NRW sollen die neuen Räte aber einmalig 4,5 Monate auf ihren Amtsantritt warten müssen.

14:23
Leider viel Halbwissen!
Auch zur Europa- und Kommunalwahl ist nicht der gleiche Personenkreis wahlberechtigt !
Bei der Europawahl sind EU-Bürger nur auf Antrag und 16. und 17. Jährige gar nicht wahlberechtigt. Die Zusammenlegung von Wahlen ist auch nicht so problemlos, wie es scheint . Der deutlich höhere Organsiationsaufwand und vor allem die zusätzlichen Wahlhelfer fordern ihren finanziellen Tribut. Die überdurchschnittliche Zahl von Pannen bei der gemeinsamen Bundestags- und Kommuanlwahl 1994 scheinen offenbar vergessen.
10:49
In der heutigen wirtschaftlichen Lage sollte auch der Faktor Kosten eine große Rolle spielen, in der auch die Parteien vorbildlich mit ihren Geldern umgehen und die Kosten für eine 3 Wahl (die ja scheinbar vom Tisch ist) einsparen. Wenn die Modlitäten für die Europa- und Kommunalwahlen gleich sind (Wahlberechtigte) sollte man diese zusammen durchführen!
21:00
Zu Europa- und Kommunalwahl ist der gleiche Personenkreis wahlberechtigt (nämlich alle EU-Bürger); bei gleichem Termin für Bundestags- und Kommunalwahl muß wieder sortiert werden zwischen Deutschen (wahlberechtigt für die Bundestagswahl) und den anderen EU-Bürgern, die nicht zum Bundestag wahlberechtigt sind. Also logisch: Gemeinsamer Wahltermin für Kommunal- und Europawahl ist sinnvoll.
15:37
@dafür
vorletzter Abschnitt: Die Bündelung der Termine von Kommunal- und Bundestagswahl bietet sich an, weil beide Wahlperioden fünf Jahre dauern.
Ich habe gelesen.....
11:20
@dagegen: von 5 jahren legislaturperiode des bundestages steht nichts im text. vielleicht besser noch mal nachlesen...
08:27
Wann immer auch die Zusammenlegung von Kommunalwahl und Europawahl kommt, sinnvoll ist sie wegen der gleichen Dauer der Legislaturperiode von 5 Jahren in jedem Fall.
Erschreckend ist, dass Herr Goebels etwas von einer 5 jährigen Wahlperiode des Bundestages schreibt. Da fehlt es ihm an elementarem Sek I Wissen.
Sollte er nur eine der beteiligten Parteien wiedergegeben haben, ist es unverantwortlich dies unkommentiert zu schreiben.
22:32
Jau, aber das kann dann ja ab 2014 ohne Trickserei stattfinden!!! In 2009 bietet sich die Bundestagswahl als Termin für die Kommunalwahl geradezu an!
19:27
Die Bündelung der Termine von Kommunal- und Bundestagswahl bietet sich an, weil beide Wahlperioden fünf Jahre dauern.
Die Bundestagswahl findet nur alle vier Jahre statt. Die Kommunalwahl alle fünf, genau wie die Europawahl. Desshalb ist es auch sinnvoll Europa- und Kommunalwahl zusammen zu legen. So sparen wir in Zukunft viel Geld.