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"Es wird sich für uns nichts ändern"

09.02.2010 | 17:30 Uhr
Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag (09.02.2010) zur Urteilsverkündung über die Hartz-IV Regelsätze. (Foto: Georg Rammer von attac Karlsruhe hängt zwei Herzen für Kinder auf) Die Regelsätze für die 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger müssen komplett neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die bisherige Methode zur Leistungsberechnung sei verfassungswidrig, weil sie ein "menschenwürdiges Existenzminimum" nicht garantiere. Die Verfassungsrichter verlangten ein neues transparenteres Verfahren. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen begrüßten die Entscheidung. Bis Jahresende gelten die bisherigen Regelsätze. (Siehe epd-Bericht vom 09.02.2010) DER ABDRUCK DES EPD FOTOS IST HONORARPFLICHTIG!
Kundgebung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag (09.02.2010) zur Urteilsverkündung über die Hartz-IV Regelsätze. (Foto: Georg Rammer von attac Karlsruhe hängt zwei Herzen für Kinder auf) Die Regelsätze für die 6,7 Millionen Hartz-IV-Empfänger müssen komplett neu berechnet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Dienstag entschieden. Die bisherige Methode zur Leistungsberechnung sei verfassungswidrig, weil sie ein "menschenwürdiges Existenzminimum" nicht garantiere. Die Verfassungsrichter verlangten ein neues transparenteres Verfahren. Wohlfahrtsverbände, Gewerkschaften und Kirchen begrüßten die Entscheidung. Bis Jahresende gelten die bisherigen Regelsätze. (Siehe epd-Bericht vom 09.02.2010) DER ABDRUCK DES EPD FOTOS IST HONORARPFLICHTIG!

Nina Grunsky

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