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Armee des Parlaments

07.05.2008 | 19:27 Uhr

Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über den Awacs-Einsatz in der Türkei

Gut fünf Jahre liegen die umstrittenen Türkei-Einsätze deutscher Soldaten in Awacs-Aufklärungsflugzeugen zu Beginn des Irakkriegs zurück. Das ist lange her. Heute käme dem Urteil der Karlsruher Richter kaum mehr als eine historische Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, was seit 1994 gilt: Bewaffnete Einsätze deutscher Soldaten im Ausland bedürfen der Zustimmung des Bundestages. Das muss so sein und soll auch so bleiben. Denn die Bundeswehr ist vor allem die Armee des Parlaments - und nicht die der Regierung.

Dieser Richterspruch findet nur deshalb größere Beachtung, weil er in die Debatte um das neue Sicherheitskonzept der Union fällt. Nach US-Vorbild soll ein Nationaler Sicherheitsrat her, der die Kompetenzen im Kanzleramt bündelt.

Klingt gut, doch heraus kommt bei diesem Vorschlag nichts, außer einem fruchtlosen Koalitionsstreit. Die Union weiß nur zu gut, dass es mit dem Verteidigungsausschuss und dem Bundessicherheitsrat genug kompetente Gremien gibt. Es braucht keinen weiteren Expertenzirkel - und schon gar kein neues Machtzentrum. Überdies ginge eine Umstrukturierung zu Lasten des Außenministeriums. Völlig unnötig heizt die Union alte Rivalitäten zwischen Kanzler- und Außenamt an. Bei diesem Disput kann es nur Verlierer geben, denn eine rasche Umsetzung der Pläne, von denen sich CDU und CSU den Armeeeinsatz im Innern versprechen, ist weder möglich noch wünschenswert. Dieses Sicherheitskonzept hat das Ziel, die Bundeswehr von einer Parlaments- zu einer Regierungsarmee umzufunktionieren. Das aber ist gegen unsere Verfassung.

Jörg Fleischer

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