Alkoholverbot schwankt auch in Südwestfalen
29.07.2009 | 07:41 Uhr 2009-07-29T07:41:00+0200
Hagen. Betrunkene Gewalttäter sind ein zunehmendes Problem in deutschen Innenstädten. Eine endgültige Lösung ist nicht in Sicht - denn ein allgemeines Alkoholverbot wie in Freiburg ist nicht rechtens. Nun könnten auch Regelungen in Südwestfalen ins Schwanken geraten.
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat gestern entschieden, dass das allgemeine Verbot in der Freiburger Innenstadt rechtswidrig ist. Im dortigen Kneipenviertel war bereits seit eineinhalb Jahren von Freitag bis Montag, jeweils von 22 bis 6 Uhr, Alkoholkonsum verboten. Erfolgreich wurde so der starke Anstieg von Gewaltdelikten bekämpft.
Die Mannheimer Richter rügten das Verbot dennoch als eine nicht gerechtfertigte Freiheitseinschränkung. In Einzelfällen könne die Polizei mit dem üblichen Instrumentarium wie Platzverweisen gegen Störer vorgehen. Öffentliche Trinkgelage können untersagt werden.
Düsseldorfer Polizeichef bedauert das Urteil aus Freiburg
In der Düsseldorfer Altstadt war es in den vergangenen Monaten immer wieder zu Randale gekommen - Polizeichef Herbert Schenkelberg bedauert das gestrige Urteil. Die Entscheidung bedeute, dass die NRW-Landeshauptstadt in absehbarer Zeit kein Alkoholkonsumverbot verhängen darf.
Einige Städte in Südwestfalen haben besondere Regelungen im Umgang mit betrunkenen Randalierern: In Soest ist seit Dezember 2007 das Betrunkensein in der Öffentlichkeit verboten. Die Verordnung richte sich aber ausdrücklich nicht gegen das gemütliche Beisammensein in Biergärten und Kneipen, sondern vor allem gegen alkoholisierte Jugendliche. „Wir wollten eine gewisse Handhabung haben, wenn Betrunkene andere belästigen oder auch nur eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung möglich ist”, sagte Stadtsprecher Klaus-Peter Knäpper gestern.
In Lüdenscheid darf an fünf Orten kein Alkohol konsumiert werden
Ebenfalls untersagt hat die Stadt ständig wiederkehrende Menschenansammlungen an festen Orten, von denen regelmäßig - bei übermäßigem Alkoholgenuss - eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgeht. Die Entscheidung des VGH in Mannheim ist für Knäpper noch in weiter Ferne: „Das Urteil bedeutet nicht, dass unsere Verordnung in Soest rechtswidrig ist.”
Ähnlich sieht es auch die Stadt Lüdenscheid: Dort gibt es seit vergangenem November ein örtlich begrenztes Alkoholverbot. „Der Konsum von Alkohol ist an fünf bestimmten Punkten nicht erlaubt, an denen immer wieder randaliert wurde und Menschen belästigt wurden”, erklärt Ulrike Anweiler von Ordnungsamt. Seitdem gebe es erheblich weniger bis fast keine Probleme mehr. Anweiler hofft, dass das Verbot der Stadt konkret genug ist und somit nicht von dem VGH-Urteil betroffen ist.
"Chance vertan, etwas gegen die ausufernde Gewalt unter Alkohoeinfluss zu tun"
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) bedauert die Entscheidung: „Damit wurde eine Chance vertan, etwas gegen die ausufernde Gewalt unter Alkoholeinfluss zu tun”, so Dr. Gerd Landsberg. Drei von zehn Gewalttaten würden unter Alkoholeinfluss begangen.
Ein Verbot, so der Hauptgeschäftsführer, wäre ein wirksames Mittel im Kampf gegen Gewaltkriminalität. Jede Kommune sollte die Möglichkeit haben, auf örtliche Herausforderungen zu reagieren. Der DStGB engagiert sich seit langem für gezielte Maßnahmen in der Suchtprävention und fordert die Länder auf, entsprechende Ermächtungsgrundlagen zu schaffen.

15:13
OLG Hamm (Beschl. v. 04.05.2010, III - 3 RBs 12/10)
hat entschieden: Generelle Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen sind verfassungswidrig.
08:38
Es ist immer einfach, anderen die Schuld zu geben...vor allem den Politikern...aber man sollte sich doch mal die familiären Strukturen der saufenden Kinder ansehen...hier sollte angesetzt werden!
Zigarettenwerbung im Fernsehen ist verboten...aber nach der Kuschelrock-Werbung trägt man gross Wodka durchs Bild...des Wodkas reine Seele!!!!
Wie sollen Eltern ihre Kids vom Trinken abhalten, wenn sie teilweise so besoffen zu Hause sitzen, dass sie ihre unreifen Gören nicht einmal von der Polizeistation abholen können???
Nein, Nein, so einfach sollten wir es uns nicht machen...
11:20
#11
:-))
11:09
@oldgreywolve:
Verbot ist immer gut, schließlich leben wir in Deutschland. Denken kann man sich schenken, Verbot geht viel schneller. Und wenns nichts bringt, wird das Verbot wieder verboten und eine neue Sau durchs Dorf getrieben. Aber der mündige Wähler denkt: Verbote? Boah ey - die tun was!.
10:47
Das Problem sind nicht die Jugendlichen, die rumlungern und saufen, sondern unsere Herren Politiker, die dafuer sorgen, das diese Jugendlichen keinerlei Perspektiven haben. Arbeitslosigkeit, keine Lehrstellen, keine Zukunft - ich weiss nicht. Ich bin 51, aber als Jugendlicher mit diesen Perspektiven wuerde ich vielleicht auch schneller zur Flasche greifen und so meinen Frust bekaempfen. Aber Verbot fuer alle? Das Pferd wird wieder von hinten aufgezaeumt.
09:42
Und nun?
Nun werdne die eben erst aufgebauten Kommunalen Ordnungsdienste wieder abgebaut.
Die für den kommunalen Ordnungsdienst eingestellten Langzeitarbeitslosen dürfen sich sodann wieder bei ihrer örtlichen ARGE melden.
Aber erst NACH der Bundestagswahl.
07:36
Zu #7
Richtig! Und genau deshalb wäre ein Verbot gar nicht so schlecht. Denn zivilisierte Menschen rennen nicht mit Flaschen am Hals durch die Gegend.
06:38
Es geht nicht um die Leute, die Abends in geselliger Runde in der Gaststätte oder Kneipe Bier trinken, sonderm vielmehr um jene, die auf Plätzen, Straßen etc. rumlungern und sich dort besaufen.
Zitat: Die Verordnung richte sich aber ausdrücklich nicht gegen das gemütliche Beisammensein in Biergärten und Kneipen, sondern vor allem gegen alkoholisierte Jugendliche.
00:57
Ich stimme dem Kommentar von #1 Michael Bresser zu. Es kann nicht sein, daß einige Idioten, die mit Alkohol nicht umgehen können, ganze Innenstädte entvölkern. In Deutschland ist es Tradition, daß die meisten interessanten Lokale in den Altstädten sprich Innenstädten liegen. Wenn Randalierer oder Komatrinker dort keinen Alkohol bekommen, kaufen sie ihn sich in Getränke- und Supermärkten. Ist dort sowieso billiger als in den Lokalen und wird meistens so gehandhabt.
Das Problem liegt deshalb woanders.
23:36
Tja, die angeblich ausufernde Gewalt unter Alkoholeinfluss könnte man vielleicht auch mal dadurch begrenzen, dass man Alkoholeinfluss bei Vergehen nicht mehr strafmildernd, sondern neutral oder gar strafverschärfend betrachtet.
Ich bin strikt gegen ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit. Schließlich sperrt man auch nicht einen Badesee weil da einer ertrinkt, ebensowenig kann man Alkohol für die Allgemeinheit verbietet, weil wenige damit net umgehen können...