Abzocke mit falschem Amtsbescheid
08.09.2011 | 23:00 Uhr 2011-09-08T23:00:00+0200Olpe/Siegen. In Südwestfalen sind junge Unternehmer verstärkt in das Visier von Betrügern geraten. Für ihre Abzocke versuchen dubiose Absender gezielt die Unerfahrenheit von Existenzgründern auszunutzen, warnt die Industrie- und Handelskammer Siegen. Ihre Masche sind Zahlungsaufforderungen, die amtlichen Gebührenbescheiden täuschend ähneln.
Die vermeintliche Behördenpost flattere den Jungunternehmern kurz nach der Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag ins Handelsregister ins Haus, berichtet die Kammer, die in ihrem Bezirk eine Häufung derartiger Fälle festgestellt hat. „Man muss schon genau hinsehen, um den Schwindel zu entdecken“, sagt IHK-Wettbewerbsexperte Günter Pfeifer. „Wer nicht aufpasst, hat den Absender schnell beauftragt, das Unternehmen gegen Zahlung eines stattlichen Beitrags in ein wertloses Register einzutragen.“ Gerade Gründer liefen Gefahr, Opfer solcher Machenschaften zu werden, weil sie am Anfang viel mit offiziellen Stellen zu tun hätten, die für ihre Leistungen Gebühren verlangten. Die IHK Siegen warnt speziell vor einem Anbieter, der im Internet eine sogenannte „Gewerbeauskunft Zentrale“ betreibt. Hier laufe der gutgläubige Empfänger Gefahr, sich durch das bloße Berichtigen und Vervollständigen seiner Daten und seine Unterschrift zur Zahlung von 956,40 Euro plus Umsatzsteuer zu verpflichten. Dabei steht die Zahlungspflicht „im Kleingedruckten auf der Rückseite“, berichtet die Kammer, der ein solches Schreiben vorliegt. Die Urheber sind für die IHK „alte Bekannte“, sagt Pfeifer. „Einige Namen tauchen immer wieder auf.“ Dennoch ist es schwer ihnen wirksam das Handwerk zu legen. „Es bereitet uns immer wieder Probleme, einen Betrug nachzuweisen, denn die Absender formulieren ihre ‘Zahlungsaufforderung’ in der Regel als ‘Angebot’ – das der Empfänger natürlich auch ablehnen kann“, berichtet Pfeifer. Deshalb sei es auch kaum möglich, die Namen der dubiosen Anbieter zu veröffentlichen. „Wir haben die Informationen aber im Haus“, sagt Pfeifer, der unter(0271) 3302-265 nähere Auskünfte erteilt.
Wer schon auf vorgetäuschte Bescheide hereingefallen ist, hat zwar noch die Möglichkeit, den Vertrag anzufechten. Aber, weiß Pfeifer: „In aller Regel ist das Geld verloren.“

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