20 Polizisten bewachen entlassenen Vergewaltiger
12.08.2010 | 18:20 Uhr 2010-08-12T18:20:00+0200
Werl.Zwanzig Polizisten sind in Werl seit dem 29. Juli 2010 jeden Tag abgestellt, um einen freigelassenen Sicherungsverwahrten rund um die Uhr zu bewachen.
Der Mann - heute Anfang 50 - wurde 1983 wegen Vergewaltigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. 13 seiner 22 Jahre Sicherungsverwahrung saß er allein im Werler Knast ab.
Obwohl die Justizbehörden den Mann als „nicht entlassungsreifen Sexualstraftäter“ einstuften („Er hat alle Therapien abgelehnt“), entließen die Richter des 4. Senats am Oberlandesgericht Hamm den Mann in die Freiheit. Die Begründung: Bei ihm gelte noch die alte Zehn-Jahres-Frist für die angeordnete Sicherungsverwahrung. Also war der Mann freizulassen.
Doppelter Schutz
Nun lebt er in Werl und muss rund um die Uhr bewacht werden. „Zum einen, um ihn vor möglichen Übergriffen aus der Bevölkerung zu schützen“, so Polizeipressesprecher Winfried Schnieders, „zum anderen, um zu verhindern, dass der Mann neue Straftaten begeht.“ Das heißt, die Polizei im Kreis Soest beobachtet und begleitet den Entlassenen rund um die Uhr. Unterstützt wird sie dabei durch Kräfte aus dem Hochsauerlandkreis. Nur in seiner Wohnung wird der Ex-Knacki allein gelassen. Täglich muss er sich zudem in den ersten 30 Tagen auf der Polizeiwache melden und einmal in der Woche seinen Sozialarbeiter aufsuchen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen gilt als Straftat.
Neun Sicherungsverwahrte warten in der Werler JVA noch auf ihre Entlassung. Müssten auch sie mit 20 Beamten rund um die Uhr bewacht werden, wäre der Personalbestand von 408 Polizisten im Kreis Soest schnell aufgebraucht. Winfried Schnieders: „Es sind aber nicht alle Sexualstraftäter und sie werden auch nicht alle im Kreis Soest bleiben.“

16:09
Man hat es in Deutschland schlichtweg abgeschoben, die Sicherungsverwahrung unter eine verläßliche gesetzliche Grundlage zu stellen.
Das aus dem Dritten Reich stammende Gesetz wurde insofern abgewandelt, dass diese Maßregel der Besserung uns Sicherung nach der Zeitstrafe zu vollziehen sei. - Dabei wurde das Höchstmaß bei erstmaliger Verbüßung des Rucksacks auf 10 Jahre begrenzt und die Prüfung für periodische Entlassungsprüfung auf zwei Jahre festgesetzt. Dass die Befristung ein fataler Irrtum war, hat sich jetzt herausgestellt.
Diese Personen wären allerdings weiterhin klammheimlich entlassen worden, wenn nicht in den vergangenen Jahren durch eine Vielzahl schwerster Delikte (insbesondere an Kindern) andere Täter auf sie aufmerksam gemacht hätten.
So ging die Justizverwaltung dazu über, gewissen Delinquenten nachträglich die Sicherungsverwahrung aufzuerlegen, gegen die deren findige Rechtsanwalte allerdings (überwiegend) mit dem eingangs erwähnten Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof durchdringen konnten, lg Fleder.
23:21
@#5 otto66
Statt reflexartig Allgemeinplätze von sich zu geben, sollten Sie lieber den Bericht sorgfältig lesen.
Dann hätten Sie evtl. mitbekommen, dass der Täter ihm (vom Staat) angebotene Therapien prinzipiell abgelehnt hat.
00:37
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14:01
Steigerchen,
Das einzige was der Staat - und das sind letztendlich wir alle - noch muß, er muß ihn wieder sozialisieren und nicht wieder versuchen ihn zu kriminalisieren nur weil es bestimmten Personengruppen nicht gefällt das er entlassen wurde.
Aber der Staat will ja nicht, sonst hätte er schon frühzeitig angefangen anstatt nur wegzuschließen und zu verwahren.
12:56
Wie hoch sind die Personalkosten und wieviel kostet im Vergleich dazu eine 20 Kg-Eisenkugel?
10:57
Und wenn was passiert, dann ist wieder keiner Schuld gewesen. Kein Gericht, keine Justiz. kein sonst Verantwortlicher.
Nur das Opfer wird wie immer selbst Schuld sein. Zur falschen Zeit am falschen Ort...
10:09
Der Mann - heute Anfang 50 - wurde 1983 wegen Vergewaltigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. 13 seiner 22 Jahre Sicherungsverwahrung saß er allein im Werler Knast ab.
Falsch beschrieben. Der Mann - heute Anfang 50 - wurde 1983 wegen Vergewaltigung zu einer fünfjährigen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt.
Nachdem er seine fünfjährige Strafe abgessen hat und die anschließend verhangene Sicherungsverwahrung rechtlich unzulässig ist musste er entlassen werden.
Dabei kann auch nicht nachvollzogen werden:
Täglich muss er sich zudem in den ersten 30 Tagen auf der Polizeiwache melden und einmal in der Woche seinen Sozialarbeiter aufsuchen. Ein Verstoß gegen diese Auflagen gilt als Straftat.
Und wieder eine zusätzlich verhangene Auflage die vor dem EU-GH keinen Bestand haben würde.
Der Mann hat für eine Straftat seine Strafe abgessen und auch wenn andere etwas anderes behaupten oder hineininterpretieren wollen - der Mann ist entlassen worden und frei. Das einzige was der Staat - und das sind letztendlich wir alle - noch muß, er muß ihn wieder sozialisieren und nicht wieder versuchen ihn zu kriminalisieren nur weil es bestimmten Personengruppen nicht gefällt das er entlassen wurde.
Polizeipressesprecher Winfried Schnieders sollte einmal erklären warum der hier zuständige Polizeipräsident überhaupt bei einer Rechtsbeugung, und das sind die nun wieder zusätzlich verhangenen Auflagen mit Strafandrohung gegen den Entlassenene, überhaupt mitmacht.
09:39
Und 20 Leute reichen, um einen Mann zu bewachen? Ich hätte gedacht daß mindestens zwei Hundertschaften erforderlich sind. Wofür die aber angeblich gebraucht werden, kann man nur raten. Den Journalisten scheint das auch nicht besonders interessiert zu haben.