20 Euro Strafe für unnützes Hin- und Herfahren
29.03.2011 | 18:29 Uhr 2011-03-29T18:29:00+0200
Möhnesee/Soest/Deggendorf. „Acht Mal ist die junge Frau mit ihrem Pkw an unserem Streifenwagen vorbei gefahren“, so Klaus Brunnbauer, erster Polizeihauptkommissar der Polizeiinspektion Deggendorf (Bayern), „da haben ihr meine Kollegen ein Verwarngeld von zwanzig Euro erteilt.“
Der Grund für das Knöllchen: Paragraf 30 Absatz 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Darin heißt es wörtlich: „Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.“
Doch Simone Zankl, so heißt die 20-jährige Fahrzeuglenkerin, ist nicht die einzige, die von der Deggendorfer Polizei mit einem Verwarngeld belegt wurde. Sieben weitere - ausschließlich junge – Autofahrer wurden am selben Tag wegen „unnützen Hin- und Herfahrens“ bestraft. Klaus Brunnbauer: „Wir versuchen so, einer Szene Einhalt zu gebieten, die dort ihre aufgemotzten Autos zur Schau stellt und ständig die Straße auf und ab fährt.“
Beschwerde von Anliegern
Während sich die Anlieger mit einem offenen Brief und einer Unterschriftenliste beim Deggendorfer Bürgermeister beschwerten, stellten die Fans der Karossenfrisierer (wahlweise Pkw-Pimper) entlang der Straße Klappstühle auf, um die aufgedonnerten Boliden angemessen bewundern zu können.
„Ich bin jetzt 36 Jahre bei der Polizei“, denkt Winfried Schnieders, Pressesprecher der Polizei im Kreis Soest zurück, „aber dass wir diesen Paragrafen jemals eingesetzt haben, daran kann ich mich nicht erinnern.“ Dabei gebe es sicher auch in der Soester Börde und im Sauerland Menschen, die unnütz hin- und herfahren.
So rollen gerade im Frühling und im Sommer einige Auto- oder Cabriobesitzer mit heruntergekurbelten Seitenscheiben im Schritt-Tempo durch die Innenstädte, um sich und ihr blinkendes Gefährt bestaunen zu lassen. Sehen und gesehen werden. Winfried Schnieders: „Das könnte man bei der nötigen Häufigkeit durchaus als unnützes Hin- und Herfahren ansehen.“
Schwierige Sachlage
Schwierig sei es nur, die Grenze zu ziehen. Denn unnütz könne es auch sein, mit dem Auto zum Bäcker zu fahren, wenn der Fußweg nur drei Minuten betrage.
Winfried Schnieders: „Andere Zeitgenossen stufen es sicher auch als unnütz ein, wenn am Wochenende Auto- und Motorradfahrer ihre Fahrzeuge um die Möhne oder durch das Sauerland lenken.“ Dem müsse aber widersprochen werden. Denn dieser Sonntagsausflug sei Heimatkunde und fördere gleichzeitig den regionalen Tourismus.
Verwarngelder spricht die heimische Polizei in der Regel auch nicht bei einem Auto-Corso aus, wie er bei der kommenden Fußballweltmeisterschaft der Frauen wieder zu sehen sein wird. Auch wenn Paragraf 30 StVO sage, dass „bei der Benutzung von Fahrzeugen unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten“ seien. Winfried Schnieders: „Das ist alles eine Interpretationsfrage.“
„Selten bestraftes Delikt“
Darin bestätigt ihn Maximilian Maurer vom ADAC: „Der Paragraf 30 StVO ist eine juristische Kuriosität und darum auch das ,unnütze Hin- und Herfahren’ das am seltensten bestrafte Delikt.“
Denn es sei genauso wenig verboten, mit dem Auto zum Bäcker zu fahren wie mit der Familienkutsche in den Urlaub nach Italien zu rollen, obwohl beides objektiv vermeidbare Abgasbelästigungen seien. Maximilian Maurer: „Ich weiß nicht, was sich der Gesetzgeber bei diesem Paragrafen gedacht hat.“ Der im übrigen mit dem eigentlich überflüssigen Paragrafen 50 in der StVO korrespondiere, der das Rad fahren auf der Insel Helgoland verbietet. Maximilian Maurer: „Dazu kann ich gar nichts mehr sagen. Vielleicht haben die zu viel Wind auf der Insel und werden beim Rad fahren von der Klippe geweht.“

09:36
Was für ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Nach einem Fußballspiel darf ich gegen (fast) alle Verkehrsregeln verstoßen die es gibt? Und das oftmals auch noch unter den Augen der Polizei. Spätestens nach dem ersten tödlichen Unfall bei so einem Autocorso ist das Geschrei wieder groß.
Fahre ich mit meinem PKW mehrfach an einer Polizeistreife vorbei und halte mich aber ansonsten an die Regeln, bekomme ich eine kostenpflichtige Verwarnung. Auf den Prozess ließ ich es aber gerne ankommen. Und ich dachte immer, dass die Polizei unter Personalmangel leide. Kann dann ja nicht so schlimm sein...