1,30 Euro Pfand bringen Emmely um ihren Job
24.02.2009 | 18:07 Uhr 2009-02-24T18:07:00+0100Berlin. Wegen zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro, die sie unerlaubterweise selbst einlöste, hat eine 50-jährige Kassiererin aus Berlin ihren Arbeitsplatz verloren.
Dienstag bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin in zweiter Instanz das Urteil des Arbeitsgerichtes, das ihre fristlose Kündigung im August 2008 als rechtens angesehen hatte.
Langjährige Mitarbeiterin
Die dreifache Mutter und Oma zweier Enkelkinder saß bereits seit 31 Jahren an der Kasse eines Supermarktes in Höhenschönhausen, als der Arbeitgeber, die Kaiser's Tengelmann AG, ihr aufgrund der Unterschlagung kündigte. Die Kassiererin mit dem Spitznamen Emmely fand im Beisein ihrer Kollegen im Januar 2008 zwei Leergut-Pfandbons im Wert von 0,48 und 0,82 Euro im Backshop der Kaiser's Filiale. Die Bons wurden im Kassenraum hinterlegt, falls ein Kunde den Verlust reklamiere. Tage später hatte eine Kollegin gesehen, wie Emmely die Bons bei einem Personaleinkauf an der Kasse als eigene Bons ausgab. Es folgte die fristlose Kündigung.
Kassiererin vermutet andere Gründe
Die Kassiererin beteuert ihre Unschuld und glaubt, dass sie gefeuert wurde, weil sie in der Gewerkschaft aktiv war und an Streiks teilgenommen hat. Jetzt hätte man sie zu einer Hartz-IV-Empfängerin gemacht, die in eine kleinere Wohnung umziehen musste. Der Öffentlichkeit wurde ihr Fall durch die Aktionen der Initiative „Solidarität für Emmely”, angestoßen durch Gewerkschaftsmitglieder und Sympathisanten, bekannt. Die plakatierten Bushaltestellen, riefen zum Tengelmann-Boykott und veranstalteten Kundgebungen vor Supermärkten.
Genutzt hat es nichts. Denn schon das Arbeitsgericht stellte klar: Betrug kann selbst dann als Grund zur fristlosen Kündigung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall und einen sehr geringen Geld-Betrag handelt. „Es geht dann nicht um 1,30 Euro oder 31 Jahre Betriebszugehörigkeit, sondern ums Prinzip”, sagt Hubertus Pellengahr, Pressesprecher des Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. „Gerade Kassiererinnen müssen das volle Vertrauen ihres Arbeitgebers haben.” Gehe dieses Vertrauensverhältnis durch einen Diebstahl verloren, sei dies ein Kündigungsgrund und keine Abmahnung notwendig.
Grundsatzurteil von 1984
Schon in der ersten Instanz wurde auf das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichtes von 1984 verwiesen. In dem so genannten „Bienenstich-Urteil” wurde einem Arbeitgeber recht gegeben, der die Angestellte einer Bäckerei gekündigt hatte, weil sie unerlaubt ein Stück Kuchen (Bienenstich) aus der eigenen Theke verzehrt hatte, ohne es zu bezahlen. An diesem Urteil orientierte sich seither die Rechtsprechung.
Wenn man den Aussagen von Emmilys Anwalt glaubt, gibt sie noch lange nicht auf. Auch wenn eine Revision nicht zugelassen wurde. „Wir werden Verfassungsbeschwerde einlegen und planen eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof”, sagte er. Und das Komitee „Solidarität für Emmely” will die Kassiererin als Beispiel für „den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen im Einzelhandel und gegen die Verdachtskündung” in die Geschichte eingehen lassen.

22:05
Ich werde meine Pfandflaschen bei Kaisers abgeben,
mir das Pfandgeld auszahlen lassen und damit in den Lebensmittelmarkt um die Ecke gehen. Ich hoffe das es mir sehr viele nachmachen werden, ich besitze noch drei Pfand Token die mir Kaisers nicht mehr einlöst und mich damit um 0,75 € betrogen hat. Wer klagt für mich gegen Kaisers ?