Mieterin muss nicht für Hochdruck-Entfernung von Straßenkreide zahlen
24.02.2013 | 08:45 Uhr 2013-02-24T08:45:00+0100
Wiesbaden. Ein Vermieter wollte seine Mieterin an den Kosten einer Hochdruckreinigung beteiligen. Der Grund: Das Kind der Mieterin hatte mit Kreide auf der Straße gemalt. Die Reinigungsaktion des Vermieters hielten die Richter eines Amtsgerichts allerdings für übertrieben: Der habe auch auf Regen warten können. Die Mieterin musste nichts zahlen.
Um Kreidebilder von der Straße zu entfernen, muss ein Vermieter nicht gleich zum Hochdruckreiniger greifen. Er darf die Kosten für solch eine Aktion nicht einer Mieterin in Rechnung stellen, deren Sohn den Boden vor dem Hauseingang mit Straßenmalkreide bemalt hatte.
Das entschied das Amtsgericht Wiesbaden. Der Vermieter hatte das Kunstwerk des Kindes umgehend beseitigt und in der Betriebskostenabrechnung Kosten in Höhe von 44,08 Euro für den Einsatz des Hochdruckreinigers aufgeführt. Völlig unangemessen, urteilten die Richter. Das sei mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Der Vermieter hätte einfach den nächsten Regen abwarten können. (dapd)
17:52
das waere ja auch noch schoener...hauptsache die Haare liegen...wieder mal eine neue Episode aus dem Land der Kinderfeinde...
17:42
Wie frustriert muss dieser Vermieter sein, wenn er sowas bringt?
17:16
Wieder so ein Fall von unnützer "Gerichtsblockierung"...
17:15
wahrscheinlich musste der Vermieter als Kind in den Nachkriegstrümmern spielen und hat sich bis heute von dem Martyrium nicht erholt !
Armes kinderfeindliches Deutschland !
12:30
Wie gespannt muss das Verhältnis schon vorher gewesen sein, dass sich Problem aus Sicht des Vermieters nicht mit einer kurzen Rücksprache mit der Mutter und einem Eimer Wasser hätte lösen lassen?
10:42
Ich kenne nicht die näheren Umstände, aber da hilft nur eins, ganz schnell ausziehen. Es gibt nichts schlimmeres als psychischkranke Vermieter !