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Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert

01.07.2012 | 17:49 Uhr
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
Ab sofort werden Autos auch auf Mängel durchleuchtet, die erst später auftreten könnten.

Essen.  Seit dem 1. Juli haben sich einige Bestimmungen geändert. So wird die TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert, wenn der Hauptuntersuchungs-Termin überschritten wurde. Auch muss man nicht mehr das Nummernschild wechseln, wenn man innerhalb von NRW umzieht.

Seit dem ersten Juli haben sich einige Bestimmungen im Verkehrsrecht geändert. Die wichtigste: Ab sofort wird die TÜV-Plakette nicht mehr zurückdatiert, wenn der Termin zur Hauptuntersuchung (HU) überschritten wurde.

Bislang galt die viel kritisierte, seit 1999 gültige Regelung. Kam demnach ein Autofahrer beispielsweise vier Monate nach dem Ablauf der volkstümlich so genannten TÜV-Plakette zur HU, dann erhielt er nach bestandener Prüfung nur eine für die nächsten 20 Monate gültige Plakette. Er wurde also so behandelt, als wäre er pünktlich zur Untersuchung gekommen. Dies benachteiligte besonders alle, die ihr Gefährt immer nur mit längeren Unterbrechungen nutzen.

Damit ist jetzt wieder Schluss. Wer allerdings mehr als zwei Monate den Termin überzieht, muss eine um 20 Prozent erhöhte Prüfgebühr bezahlen. Außerdem drohen weiterhin Bußgelder: bei zwei bis vier Monaten 15 Euro, bei mehr als acht Monaten 40 Euro plus zwei Punkte in Flensburg.

Defekte Birne ist erheblicher Mangel

Die Hauptuntersuchung selber wird verschärft. Bislang als geringfügig eingestufte Mängel wie defekte Birnen werden jetzt als erheblich gewertet und müssen vor Erteilung der Plakette repariert werden. Die Bremsenprüfung fällt etwas anspruchsvoller aus, die Mindestwerte sind aber weiterhin eigentlich unzeitgemäß gering.

Der Prüfbericht wird vereinheitlicht, soll detaillierter und verständlicher ausfallen. Außerdem wird die Mängelliste um Hinweise ergänzt, welche Bauteile in nächster Zeit Probleme bereiten könnten – eine allgemein als sinnvoll eingeschätzte Ergänzung der klassischen, 1951 eingeführten Funktionsprüfung.

Info
Was sich für Autofahrer am 1. Juli ändert

Seit dem 1. Juli können Autofahrer ihr altes Kennzeichen behalten, auch wenn sie in eine andere Stadt oder einen anderen Kreis ziehen. Das gilt allerdings nur in NRW. Wer neben seinem Auto auch noch ein Wohnmobil besitzt, kann nun beide mit einem Wechselkennzeichen ausstatten.

Nur für ab jetzt erstmals zugelassene Neuwagen wird eine kurze Probefahrt mit lediglich acht km/h Pflicht. Damit sollen die elektronischen Systeme aktiviert werden, damit sich in Zukunft Fehler über eine standardisierte Schnittstelle auslesen lassen. Die Neuerung greift aber erst in drei Jahren, wenn die jetzt neuen Wagen erstmals zur HU müssen.

Hauptuntersuchungen sollen nicht teurer werden

Versprochen ist, dass die rund 26 Millionen jährlich in Deutschland durchgeführten Hauptuntersuchungen nicht teurer werden. Ob dies in drei Jahren noch gilt, dafür gibt es aber keine Garantie.

Ab dem ersten Juli ist es zudem möglich, zwei Fahrzeuge der gleichen Art mit dem neuen Wechselkennzeichen abwechselnd zu nutzen. Die Gebühren liegen bei 65 Euro, dazu kommen die Kosten für die neuen Nummernschilder. Ein Alltagsauto und ein Wohnmobil, eine Reiselimousine und ein Stadtflitzer oder zwei verschiedene Motorräder oder Anhänger lassen sich so abwechselnd benutzen.

Kein neues Nummernschild beim Umzug in NRW nötig

Einer an und für sich guten und beispielsweise in der Schweiz seit langem bewährten Idee werden dagegen in Deutschland kaum Chancen eingeräumt: Weiterhin wird für beide Kfz die volle Kfz-Steuer fällig. Das nicht benutzte Fahrzeug darf nicht öffentlich, also auf der Straße, geparkt werden. Bei den Versicherungen ist die Bereitschaft noch gering, besonders günstige Tarife für das Wechselkennzeichen anzubieten.

Und: Der frühere NRW-Verkehrsminister Harry Voigtsberger hat mit einer seiner letzten Entscheidungen Kfz-Haltern den Umzug erleichtert. Ab dem 1. Juli muss beim Wechsel des Wohnortes in NRW nicht mehr zwangsweise auch das Nummernschild gewechselt werden. Ein Dortmunder darf also jetzt auch in Gelsenkirchen auf dem Blech Dortmunder bleiben, und umgekehrt. Pflicht bleibt jedoch, den neuen Wohnsitz in die Kfz-Papiere einzutragen, was beispielsweise in Essen 29,50 Euro und in Duisburg 39,70 Euro kostet.

Gerd Heidecke

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Kommentare
03.07.2012
09:08
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von TVtotal | #13

Ganz einfach...es wird Teurer...als ob die bis zum 01.07.12 nicht gründlich geprüft hätten!

02.07.2012
18:24
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von Pucky2 | #12

Ich verstehe das Gemeckere wegen der Glühbirne nicht, wer ist denn so geistig beschränkt und fährt mit so einem offensichtlichen Mangel, der ca. 15,00 EUR kostet zum TÜV. Das repariert man doch selber oder sagt es der Werkstatt, dass sie dies vor der TÜV-Abnahme noch machen sollen.

Die Idee mit den Schildern finde ich gar nicht schlecht, ist der erste Schritt zur Abschaffung der örtlichen Kennzeichen. Dann wird es wohl mal wie in Spanien, Italien und Frankreich, da wurden die Nummerschilder von Jahren auch umgestellt.
Aber warum sind die Kosten der Adressenänderung laut Artikel von Stadt zu Stadt unterschiedlich? Muss man jeden geänderten Buchstaben bezahlen? Dann ziehe ich nach Au und meide Mönchengladbach ;-)

02.07.2012
10:34
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von fummel | #11

Auch muss man nicht mehr das Nummernschild wechseln,

wenn man innerhalb von NRW umzieht.

So so, und was hat das mit dem TÜV zu tun?

02.07.2012
06:52
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von nochmalnocheindirk | #10

Leider sind die ganzen Prüfungen nur quatsch. Denn wie hieß es so schön in einem Urteil welches ich vor Gericht "erstritten" habe, "eine erfolgte TÜV Prüfung ist keine garantie dafür das sich das Fahrzeug in verkehrseinwandfreiem Zustand befindet". Das heißt auch mit frischem TÜV kann das Auto Schrott sein. Und dann ist mal wieder der Halter alleine haftbar zu machen.

02.07.2012
06:07
TÜV Pflicht für ALLE Autos in Deutschland
von meigustu | #9

egal in welchem Land die zugelassen sind, würde mich ruhiger fahren lassen.

02.07.2012
00:12
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von Biker72 | #8

Hier wird gerade diese defekte Birne immer genannt. Es gibt manche Fälle, in denen ein von hinten herannahendes Auto wie ein Motorrad erscheinen lässt. Aber schlimmer finde ich persönlich verstellte Frontscheinwerfer, die einen durch den Rückspiegel blenden.

01.07.2012
21:34
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von donfernando | #7

Also eine defekte Birne...das ist schon ein erheblicher Mangel im Straßenverkehr! Haben die denn jetzt Ärzte beim TÜV, die das feststellen können? Und übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Untersuchung für die Autofahrer?

01.07.2012
20:23
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von hajori | #6

Es wird keine Haftung bezüglich des technischen OK´s mit der Prüfung übernommen, aber eine defekte Birne als erheblicher Mangel eingestuft. Das diese Birne gerade auf der Fahrt zum TÜV durchgebrannt sein könnte interessiert nicht!

01.07.2012
20:16
Wer macht denn die Gebühren?
von Menetscha | #5

@ dumichauch

Wer macht denn Deiner Meinung nach die Gebühren?

Es gibt diverse Prüfanbieter, TÜV, Dekra, KÜS und ??? Überall varieren die Preise und Werkstätten locken mit Sonderpreisen für die Abnahme durch ihre Prüfvertragspartner. Und selbst bei ein und dem selben Prüfanbieter varieren die Preise innerhalb einer betreuten Region.

Also, es gibt staatliche Rahmenbedingungen, aber die endgültigen Preise machen die Prüffirmen.

1 Antwort
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von Karl-Napp | #5-1

Irrtum, die TÜV-Gebühren sind vorgeschrieben und dürfen auch nicht unterschritten werden. Bei Angeboten seitens der Werkstätten ist lediglich die AU-Gebühr herausgenommen. Dadurch ist das Angebot günstiger.

01.07.2012
19:16
Was sich jetzt beim TÜV für Autofahrer ändert
von dumichauch | #4

Ich wusste gar nicht, dass Obst in Autos eingebaut wird. Spass beiseite, wenn ich sehe, mit wie viel oder wenig Licht einige autofahrer unterwegs sind, ist die Reform sicherlich dahingehend sinnvoll. Zur Info: diese Reform beruht auf einer EU-richtlinie und die Gebühren macht nicht der Tüv.

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