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Sperre kann vor Smartphone-Kostenfalle durch Apps schützen

22.06.2012 | 08:00 Uhr
Sperre kann vor Smartphone-Kostenfalle durch Apps schützen
Die Verbraucherzentrale NRW rät Smartphone-Nutzern bei ihren Handy-Anbietern eine Teilsperrung für bestimmte Dienste einzufordern.

Düsseldorf.  Die Verbraucherzentrale NRW warnt von fiesen Abo-Tricks bei Smartphone-Apps. Sie rät den Verbrauchern, dass sie einen Brief an ihren Handyanbieter schreiben, indem sie eine Handysperre für Abo- und Erotikdienste von Drittanbietern einfordern. Doch eine Vollsperrung hat ihre Tücken.

Smartphone - und Tablet-Besitzer können sich mit einer neuen Sperre davor schützen, unbeabsichtigt in Kostenfallen zu tappen. Denn viele Apps verleiten dazu, ein kostenpflichtiges Abonnement zu aktivieren. Dafür könne schon der Tipp auf einen eingeblendeten Werbebanner etwa für Klingeltöne oder andere Dienste genügen, teilt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) mit. Kassiert werde das Geld über die monatliche Mobilfunkrechnung. Technisch möglich sei dies durch das sogenannte WAP-Billing (Wireless Application Protocol), ein unkompliziertes Bezahlverfahren per Smartphone , bei dem keine Konto- oder Kreditkartendaten angegeben werden müssen.

Durch das seit Mai novellierte Telekommunikationsgesetz sei es Kunden nun gestattet, die Abrechnung solcher Dienste über die Mobilfunkrechnung zu unterbinden. "Dazu sollten Nutzer ihren Mobilfunkanbieter auffordern, dass die Identifizierung ihres Anschlusses für die Inanspruchnahme oder Abrechnung solcher Abo-Fallen kostenfrei gesperrt wird", rät die Verbraucherzentrale NRW.

Vollsperrung betrifft auch nützliche Dienste

Die Handysperre könne allerdings auch Nachteile mit sich bringen. Bei einer vollständigen Sperre sei es nicht mehr möglich, nützliche Dienste wie etwa die mobile Buchung von Fahrkarten in Anspruch zu nehmen. Wer nicht gänzlich auf WAP-Dienste verzichten möchte, sollte sich bei seinem Mobilfunkanbieter informieren, ob eine Teilsperrung eingerichtet werden kann, die nur bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Abos, Erotikdienste oder Drittanbieter betrifft.

Der Weg zum Smartphone

Die Nutzung des heimischen WLAN-Netzwerks sei eine weitere Möglichkeit, um sich vor tückischen Kostenfallen zu schützen. Denn die sogenannte App-Abzocke funktioniert nur bei Geräten, die per eingelegter SIM-Karte eine Verbindung zum Mobilfunknetz aufbauen. Das Smartphone sollte deshalb so eingestellt sein, dass es zu Hause automatisch vom Mobilfunknetz in das heimische Netzwerk wechselt, raten die Verbraucherschützer.

Einen Musterbrief an den Mobilfunkanbieter für die Einrichtung einer Handysperre oder für die Beschwerde über einen Rechnungsposten bietet die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite an. (dapd)

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