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Hartz-IV-Empfänger dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen

29.06.2012 | 09:59 Uhr
Hartz-IV-Empfänger dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
Hartz-IV-Empfänger dürfen keine Job-Angebote mit dem Hinweis ablehnen, eine Pendelzeit von zwei Stunden für Hin- und Rückweg sei ihnen zu viel.Foto: dapd

Karlsruhe.  60 Minuten Fahrtzeit hin, 60 Minuten zurück: Das empfand ein Hartz-IV-Empfänger als unzumutbar. Er lehnte den Job ab. Daraufhin wurde ihm das Arbeitslosengeld gekürzt. Ein Sozialgericht in Karlsruhe hat jetzt entschieden: zu Recht. 60 Minuten Pendelzeit für eine einfache Wegstrecke seien für eine Vollzeitstelle zumutbar.

Hartz-IV -Empfänger dürfen ein Arbeitsangebot nicht deswegen ablehnen, weil Hin- und Rückfahrt zusammen rund zweieinhalb Stunden dauern. Das entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Aktenzeichen: S 4 AS 1956/12 ER).

Damit wiesen die Richter den Antrag eines Arbeitslosen ab, die von der zuständigen Behörde verhängte Kürzung des Arbeitslosengelds II bis zum Abschluss des Hauptverfahrens auszusetzen. Von einer "erschwerten Erreichbarkeit" der angebotenen Arbeitsstelle in einer Tischlerei könne bei einer Fahrzeit von 60 bis 70 Minuten für die einfache Wegstrecke "in keiner Weise" gesprochen werden, urteilten die Richter. Da es sich bei der Stelle um eine Vollzeitbeschäftigung mit 35 Wochenarbeitsstunden gehandelt habe, wäre die tägliche Pendelzeit auch zumutbar gewesen.

Nicht gelten ließ das Gericht das Argument des Arbeitslosen, dass er im Bewerbungsgespräch lediglich um Bedenkzeit wegen des langen Anfahrtsweges gebeten habe, da er noch das Ergebnis anderer, laufender Bewerbungen abwarten wollte. Als Langzeitarbeitsloser sei der Antragsteller verpflichtet, jedes zumutbare Arbeitsangebot anzunehmen. Hätte er nach Arbeitsaufnahme tatsächlich eine näher gelegene Arbeitsstelle gefunden, wäre eine Eigenkündigung während der Probezeit leicht möglich gewesen, betonten die Richter. (dapd)

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Kommentare
29.06.2012
19:43
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Elena72 | #36

Um Sozialschmarotzern mit meinen Steuern ein Leben zu ermöglichen. Es muß sich auch nicht lohnen einen Job anzunehmen. Es ist selbstverständlich das jeder Mensch für sein Einkommen, bzw. Auskommen selbstverantwortlich ist. Es ist eine Frechheit zu sagen, wenn es sich nicht lohnt dann bleibe ich eben zu hause. Nein, 1 Stunde Fahrtzeit. Das ist mir zu lang. Nee 8,50 € Stundenlohn. Das ist mir zu wenig. Dafür stehe ich nicht erst auf.

6 Antworten
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von wkah | #36-1

Sie sollten sich einen Taschenrechner kaufen

Obwohl - ich glaube, es würde auch nicht helfen

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Name von Moderation entfernt | #36-2

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Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Wittrockina | #36-3

1. Ich kann es akzeptieren, wenn jemand aus tiefster Verzweiflung eine Arbeitsstelle annimmt, die einen Stundenlohn von weniger als 10 Euro hat und / oder bei einer Zeitarbeitsfirma ist und /oder einen langen Anfahrtsweg erfordert.
2. Aber nur wenn er dann auch dazu steht, dass ihn die Verzweiflung dazu getrieben hat, dass er sich durch Annahme der Arbeitsstelle, an Lohndumping und / oder Arbeitnehmerrechteabbau und/ oder Umweltzerstörung beteiligt.
3. Ich kann es nicht akzeptieren, wenn jemand eine wie unter Punkt 1 beschriebene Arbeitsstelle annimmt und dies für normal hält, inklusive der unter Punkt 2 beschriebenen Konsequenzen seines Verhalten und sich dann noch als tugendhaftes Beispiel für andere versteht , dem sich alle anderen anzupassen haben.
4. Bei Verhalten von Personen wie unter Punkt 3 beschrieben, klopfe ich virtuell jedem Hartzi, der den Tag auf der Couch verbringt, auf die Schulter, weil er zumindest die Ökobilanz von Personen, wie Elena72 | #20 „Was erwartest du denn?

Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Wittrockina | #36-4


4. Bei Verhalten von Personen wie unter Punkt 3 beschrieben, klopfe ich virtuell jedem Hartzi, der den Tag auf der Couch verbringt, auf die Schulter, weil er zumindest die Ökobilanz von Personen, wie Elena72 | #20 „Was erwartest du denn? Ich fahre jeden Tag eine Strecke 60km. Also insgesamt 120 km am Tag. Was meinst du wie oft ich im Stau stehe“ ausgleicht.

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Name von Moderation entfernt | #36-6

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29.06.2012
19:15
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von wkah | #35

@ drasos

Mit ihrem Beitrag dürften sie aber einigen auf die Füsse getreten sein, die sich doch für unverzichtbare "LEISTUNGSTRÄGER" halten.

und wenn ich dann noch so einen Blödsinn ( wenn ich was anderes schreibe wird es gelöscht) wie bei

ELENA 72 lese "BLÖDSINN, es muss sich nicht lohnen einen Job anzunehmen"

dann frage ich mich, wozu diese Leute ihr Hirn nutzen

1 Antwort
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von bigbadhooligaan | #35-1

Das "Argument" werfen Sie jedes Mal in den Raum bei ca. jedem 3. Kommentar...

Schön, so eine Kopierfunktion.
Fein, dass Sie Ihren Rechner so weit beherrschen.

Dann verraten Sie mir doch mal, warum wir alle Hartz4-Bezieher komplett finanzieren sollen ohne, dass diese ihren eigenen Beitrag erbringen (Arbeit, Einsatz von Vermögen, etc pp) und somit die Transferleistungen verringern?!?!

Falls es Sie beruhigt...Mathe war eins meiner Abifächer...und das habe ich wirklich gut bestanden....

29.06.2012
19:03
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von moin-moin | #34

Solche Berichte fördern nicht gerade die Objektivität zu diesem Thema!
Ausnahmen gibt es überall, aber dieses Thema ist für die Presse ein echter Hochkocher und deshalb sollte man gelassener damit umgehen!
Ich bin auch für hohe Mindestlöhne, die den Abstand zu Hartz interessant machen und Anreiz sind! Der Markt verträgt das schon!

29.06.2012
18:59
@Bottroper 1900...
von mspoetnik | #33

...Sie sind ziemlich gesund im Kopp.
Der Instinkt,der hier greift,ist der ,das der Junkie schlimmer ist,
als der Alkoholiker.Wiedern mich meine Mitmenschen an.
Schlimm,oder?

29.06.2012
18:50
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Elena72 | #32

Blödsinn. Es muß sich nicht lohnen einen Job anzunehmen, sondern jeder ist für sich selbstverantwortlich. Unser Staat springt ein, wenn man mal in Not ist. Aber ALG2 ist nichts, darauf man sich 7 jahre ausruhen kann. Demokratie hat ganz sicher nichts damit zu tun, sich auf Kosten anderer ein schönes Leben zu machen. Seine Kinder zu geniessen. Essen bei der Tafel zu holen und alle netten Sozialleistungen zu geniessen.

Wollen sie jetzt auch noch den Arbeitgebern ans Bein pinkeln, die ihre Ersparnisse eingesetzt haben um ein Unternehmen zu gründen? Das kann ich nämlich auch nicht mehr hören. Dann soll sich der Herr doch selbstständig machen und ein eigenes Unternehmen gründen. dann lohnt sich die Arbeit doch für ihn.

2 Antworten
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von wkah | #32-1

fühlen sie sich noch gesund???????????????

Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Dunkler.Lord | #32-2

@wkah | #32-1

Ich bin sicher dass es Elena72 gut geht !!!

29.06.2012
18:04
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von drasos | #31

teil 2

einen Job anzunehmen...

und zwar NICHT indem man Hartz IV senkt...das ist bereits Existenzminimum also das absolut notwendige,sondern indem man die Arbeitgeber ZWINGT höhere Löhne zu zahlen die ein Einkommen ermöglichen mit dem man auch auskommt....

Und zwar MINUMUM 10 Euro Brutto auch für ungelernte Kräfte.

Aber so etwas zu fordern würde ja "die Märkte beunruhigen" also wird von der Blödzeitung und Kommentatoren auf die Schwächsten eingeprügelt(ich erinnere da nur an "Florida Rolf" oder "Arno Dübel" den "faulsten Arbeitslosen Deutschlands" vor ein paar Jahren)

Diese Leute sind Opfer einer Politikerclique für die nur der Markt und ihre Diäten zählen und die sich für das "Präkariat" allenfalls kurz vor Wahlen interessieren.

Aber "das Präkariat" kann sich ja nicht wehren also wird die Sau durchs Dorf getrieben bei jeder Gelegenheit.....

So etwas hat mit "Demokratie" nichts zu tun das sind Methoden einer ganz anderen Regierungsform....

3 Antworten
Da stellt sich mir die Frage...
von Dunkler.Lord | #31-1

Wenn jeder Job einen Stundenlohn von 10 Euro mit sich bringen soll, wer wird dann genügend Geld haben die dann sicherlich horrenden Preis für die rapider teurer werdenden Produkte zu bezahlen ??

Davon abgesehen sind Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) für Leute gedacht, die nicht in der Lage sind ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft sicher zu stellen.

Da steht nirgendwo im Gesetz dass man es zur Vorsicht gar nicht erst versuchen soll !!!

Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von wkah | #31-2

@ dunkler Lord

wenn der Zusammenhang zwischen Lohn und Preis eines Artikels so entscheidend wäre, müssten wir einige Güter mittlerweile fast geschenkt bekommen.

Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von bigbadhooligaan | #31-3

Selten so viel fein formulierten Müll gelesen....Danke schön an drasos

29.06.2012
17:56
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von drasos | #30

Diese ganzen Kommentare kann man doch mit einem Satz zusammenfassen : Wer nicht arbeitet braucht auch nicht zu essen(ich weiss das es nicht in dieser Deutlichkeit formuliert wurde aber das ist wenn man zwischen den Zeilen liest anscheinend gemeint)....

Meine sehr geehrten Damen und Herren das ist klassisches nationalsozialistisches Gedankengut....

Und wer sich jetzt wegen dieser Aussage auf den Schlips getreten fühlt...gut so....

Ich wusste nur nicht das die Popaganda von Bild und Co schon solche Blüten treibt...

Menschen die auf staatliche Hilfe angewiesen sind sind also durch die Bank "Sozialschmarotzer" nur weil sie sich weigern einen Job anzutreten mit dem sie sich im Gegensatz zu Hartz IV nicht mal verbessern sondern sogar verschlechtern würden...
So das sie trotzdem auf Hilfe angewiesen wären.

Die Lösung wäre ganz einfach....wenn man mehr Hartzer in Arbeit bekommen möchte dann muss man einfach dafür sorgen das der Abstand von Hartz IV zum Lohn so gross wird das es sich lohnt

29.06.2012
17:00
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Elena72 | #29

Ich bekomme langsam das kalte Grauen. Wenn jemand der arbeitslos ist es nicht auf die Reihe bekommt 8 Bewerbungen im Monat zu schreiben. Nein, schreiben muß er ja nicht einmal. Es reicht schon 8 Unternehmen anzurufen. Soll der noch dafür belohnt werden? Er bekommt sogar noch Lebensmittelgutscheine um sich etwas zu essen holen zu können. Damit hat der Staat seine Fürsorgepflicht vollkommen erfüllt. Und ja, auch wenn er vergisst sich zu melden, hat er keinen Anspruch auf Leistungen.

Hier noch mal als Zusatzinfo. Der Herr ist 52 Jahre alt und bezieht seit 2005 Grundsicherung.

1 Antwort
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von bigbadhooligaan | #29-1

Dann scheint er jemand zu sein, der sich in der Hilfe gut eingerichtet hat.

Grundsicherung wird es aber nicht sein, weil die nur für Leute gezahlt wird, die nicht arbeitsfähig sind.

Denke, es ist ALG 2, das es erst seit 01.01.2005 gibt.
Kann also sehr sehr gut sein, dass er vorher schon Sozialhilfe bezogen hat.

Und wenn er gelernter Tischler ist, wird er sich sicherlich in der "Nachbarschaftshilfe" was dazu verdient haben....

29.06.2012
16:20
Ach Gottchen, der arme Mann - was sich Millionen von Arbeitnehmern in Deutschland
von Tante.Otti | #28

zumuten, scheint im Verhältnis Arbeit+Aufwand im Gegensatz zu bequem_und_trotzdem Geld wohl nicht persönlich zumutbar.

Unsere Gesellschaft hat sich verändert. Wir haben schon lange nicht mehr 1955.

Wer sich selbst nicht fortbildet oder flexibel zeigt, der darf sich auch nicht wundern, wenn er mit 50 auf der Straße sitzt.

Einige Berufsbilder und einige Tätigkeiten sterben aus. Da mag man noch jammern wie man möchte. Beispiel. wer braucht heute noch technische Zeichner mit Reissbrett und ohne Computer-Kenntnisse? Die waren schon vor über 30 Jahren nur noch Rest-Relikte.

Manche kriegen ja schon Depressionen und Schlafstörungen, wenn sie vor 10 Uhr aufstehen sollen...

2 Antworten
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Hastalamuertesiempre | #28-1

tante.Otti:

(...) "Wer sich selbst nicht fortbildet oder flexibel zeigt, der darf sich auch nicht wundern, wenn er mit 50 auf der Straße sitzt"

Ach so ist das Ihrer Meinung nach?

Wer solcherlei Spielchen mitspielt, der muss sich doch nicht wundern wenn er eines Morgens aufwacht und merkt, dass er das Spielzeug ist.

So hätte es unsere Regierung gerne. 14 Std. am Tag arbeiten für 1,50 Euro pro Stunde. So hätte sie es gerne...

Aber es wird gemunkelt dass solche Pläne noch nicht bühnenreif sind da es noch Bürger gibt welche selbständig denken können und sehr sehr wehrhaft sind.

;-)

Danke...
von Dunkler.Lord | #28-2

ich dachte schon ich sei der Einzige der das so sieht (vor allem das mit dem Aufstehen...)

29.06.2012
15:58
Hartz-IV-Empfängern dürfen Job nicht wegen langer Fahrtzeit ablehnen
von Grilleau | #27

Gericht: Lebensmittelgutscheine reichen oder: Die Kaltschnäuzigkeit der Sozialrichter in Karlsruhe

Um die Auswirkungen dieser schwarzen Pädagogik aufzuzeigen, die ergänzt wird mit der Politik des Hungers, hier einige Fakten. Die Auswirkungen auf die psychische Lage der Betroffenen werden signifikant in zahllosen Fallbeispielen beschrieben (vgl. z.B. u.a. Ames 2009, S.43; S.1611; Berliner Kampagne 2008, S.47; S.57; S.63;2 Griesmeier 2009, S.19ff;3 Daseking 2009, S.57)4.

Die Folgen reichen von Schlafstörungen, Depressionen bis hin zu massiven Schuldgefühlen, die bei vielen Betroffenen schlimmer empfunden werden als "Hunger" (Ames 2009, S.43 f.). Sanktionen im Zusammenwirken mit weiteren ungünstigen Situationskonstellationen führen meist zu schwerwiegenden psychosomatischen Erkrankungen. Einfach mal googeln danach ...

1 Antwort
Da kommen mir doch glatt die Tränen...
von Dunkler.Lord | #27-1

Natürlich kann nicht jeder als Banker arbeiten oder im Vorstand sitzen.

Aber wenn ich so manchen Hartzi erlebe, komme ich zu der Überzeugung dass Schlafstörungen, Depressionen, Alkohol- und Drogensucht schon vorher da waren, meist gepaart mit chronischer Unzuverlässigkeit.

Denn bevor es Gutscheine gibt, sind schon Mal ein paar Schreiben ins Haus geflattert (Bitte reichen Sie dies ein und bitte legen Sie das vor... Und was passiert ? Richtig!!!
Gar nichts !!!
Erst wenn am Monatsende keine Kohle auf dem Konto ist, werden die Herrschaften endlich wach !!! Und manche brauchen dann noch mal 10 Tage bis die Brocken endlich da sind )

Leider reichen 10 Prozent dieser schwarzne Schafe allerdings vollkommen aus um den Ruf der restliche 90 Prozent zu versauen.

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