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Verbraucherschutz

Gerichte verbieten der Telekom irreführende Schreiben

11.06.2012 | 11:51 Uhr
Gerichte verbieten der Telekom irreführende Schreiben
Zwei Gerichtsurteile haben der Telekom irreführende Schreiben verboten.Foto: dapd

Berlin.  Auftragsbestätigungen ohne Auftrag, Begrüßungsschreiben für ahnungslose Verbraucher - solche irreführenden Schreiben soll die Telekom in Zukunft nicht mehr verschicken dürfen. Die Verbraucherzentralen haben zwei Urteile erstritten, die in den ungebetenen Briefen eine "unzumutbare Belästigung" sehen.

Zwei Gerichte haben Verbraucher vor irreführenden Auftragsbestätigungen oder Begrüßungsschreiben der Deutschen Telekom AG geschützt. Ohne einen verbindlichen Auftrag der Kunden seien solche Schreiben den Urteilen zufolge unzulässig und wettbewerbswidrig, teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vbzv), am Montag in Berlin mit. Sie hatte die Urteile vor dem Landgericht Bonn (Az. 11 O 7/12) und dem Oberlandesgericht Köln (Az. 6 U 199/11) erstritten.

Im ersten Fall war ein Telekom-Kunde, der Fragen zu seiner Rechnung in einem Telekom-Shop klären wollte, zu seinen Vorlieben in den Bereichen Musik, Fußball und Film befragt worden. Etwa zwei Wochen später erhielt er dann eine "Auftragsbestätigung zu Ihrem Auftrag" über das Tarifpaket "Entertainment Comfort". Doch einen solchen Auftrag hatte der Kunde nie erteilt.

Begrüßungsschreiben ohne Auftrag

Im zweiten Fall waren Verbraucher von einem Call-Center angerufen worden, um sie als Neukunden zu gewinnen. Auch wenn die Betroffenen das Angebot ablehnten, erhielten sie wenig später ein Begrüßungsschreiben mit der Betreffzeile "Ihr Wechsel zur Telekom", obwohl ein Auftrag nicht erteilt worden war.

In beiden Fällen erkannten die Richter in den ungebetenen Zuschriften eine "unzumutbare Belästigung". Der vzbv fordert Konzernchef René Obermann auf, dafür zu sorgen, dass solche Schreiben künftig nicht mehr versandt werden. (afp)

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Kommentare
11.06.2012
16:37
Gerichte verbieten der Telekom irreführende Schreiben
von feder24 | #2

Zitat:

Der vzbv fordert Konzernchef René Obermann auf, dafür zu sorgen, dass solche Schreiben künftig nicht mehr versandt werden. (afp)...

Rene Obermann will jetzt in "Blockkraftwerken" machen. Bei den Grünen sind die beliebt und werdeen nicht zurückgeschickt!

11.06.2012
13:23
Gerichte verbieten der Telekom irreführende Schreiben
von Jarok | #1

Mir hat die Telekom mal vor einiger Zeit Mahnungen zugestellt obwohl ich bereits seit Jahren nicht mehr Kunde dort war. Die Sache ging vor das Amtsgericht und die Forderung wurde als nichtig abgewiesen. Schon damals habe ich mir die Frage gestellt wieviele Leute solche "Mahnungen" erhalten haben und lieber überwiesen haben als "Ärger" zu bekommen...

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