Wittener muss für Sex-Anrufe auf unbestimmte Zeit in Psychiatrie
14.12.2012 | 16:49 Uhr 2012-12-14T16:49:00+0100
Witten. Ein 58-jährigen Wittener, der etliche Frauen mit obszönen Anrufen belästigte, kommt für unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Die Gefahr, die von dem Mann ausgehe, könne nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden, hieß es in der Urteilsbegründung des Landgerichtes Bochum.
Entscheidung im Telefonterror-Prozess: Das Bochumer Landgericht verurteilte den 58-Jährigen, der etliche Frauen mit obszönen Anrufen belästigte, zu einer 15-monatigen Freiheitsstrafe. Diese hat aber nur Symbolcharakter: Die Zehnte Strafkammer ordnete die Unterbringung des Witteners in eine geschlossene Anstalt an – für unbestimmte Zeit.
Die Gefahr, die vom Angeklagten ausgehe, könne nicht durch andere Maßnahmen abgewendet werden, erklärte Richter Michael Rehaag in seiner Urteilsbegründung. Die Kammer stützte sich in ihrer Entscheidung im Wesentlichen auf das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens. Demnach leidet der Wittener unter einer Persönlichkeitsstörung. Eine Sachverständige hatte „sadistische und pädophile Fantasien“ beim Wittener ausgemacht, die aus seiner Jugendzeit rühren. Er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit. Es sei möglich, dass er schwere Straftaten als die bisherigen begehe – etwa Vergewaltigungen. Das Risiko, den Sexanrufer auf freiem Fuß zu lassen, war dem Gericht zu groß.
Sexuelle Anspielungen
Bislang war es „nur“ zu sexuellen Belästigungen durch den gelernten Kfz-Mechaniker gekommen. Monatelang hatte er Frauen angerufen und sie mit sexuellen Anspielungen belästigt. Zwei Mädchen hatte er auf offener Straße angesprochen und ihnen mit obszönen Sprüchen Angst eingejagt. Die Taten würden ihn erregen, so der Wittener vor Gericht.
Der Prozess stand zwischenzeitlich auf der Kippe. Die Verteidigerin hatte alle juristischen Register gezogen, die Kammer sogar der Lüge bezichtigt und versucht, die Richter mit einem Befangenheitsantrag abzusetzen. Später knickte sie ein und entschuldigte sich für ihre Vorwürfe. Auch mit dem Versuch, eine umfangreichere Untersuchung des 58-Jährigen zu erreichen scheiterte sie.
In ihrem leidenschaftlichen Plädoyer hatte die Rechtsanwältin darauf gepocht, dass der Wittener nicht in eine Anstalt eingewiesen wird. „Es wäre auch eine Unterbringung in betreutem Wohnen unter strengen Auflagen möglich.“ Das Gericht verwies auf zuvor ungenutzte Chancen des 58-Jährigen. Er saß bereits zehn Jahre in einer Psychiatrie. Von seinen Taten hielt ihn das nicht ab.
10:57
Leider werden so konsquente Urteile nur selten gesprochen. Viel zu viele bereits tätig gewordene Sexualstraftäter laufen noch als Zeitbomben durch die Gegend. Jederzeit dazu fähig wieder aktiv zu werden. Das war endlich mal ein Richter ohne die weitverbreitete Streichelmentalität und dem Irrglauben an das gute im Menschen.
10:56
Hat der arme Mann zu Hause kein Telefon ? Kann man da für Lau telefonieren ?
Oder ist heute wieder der Praktikant am Werk ? Habe jedenfalls mal wieder herzlich gelacht :) Danke dafür....
21:43
Deshalb macht man solche Scherze ja auch mit nem Handy und vom Händler vorab registrierter SIM-Karte.
21:06
Und was ist mit Callcentern?