Thema Organspende wird verdrängt
02.06.2012 | 13:19 Uhr 2012-06-02T13:19:00+0200
Oberhausen. Bedarf an Organenen wächst jährlich. WAZ-Debatte mit Experten über das Angst-Themazeigte auch: Die Krankenhäuser nutzen Potenziale aus Kostengründen nicht
Spürt es ein Toter, wenn ihm Organe entnommen werden? Wie sicher ist die Diagnose „Hirntod“?
Unsicherheit, Sorgen und vor allem Ängste sind mit dem Thema „Organspende“ verbunden. In dem von der AOK und der WAZ veranstalteten Medizinforum am Donnerstag war dies zu spüren – und zu sehen: Nur 30 Besucher kamen, bei anderen Medizinthemen hören oft weit über 100 Gäste zu.
„Wenn es um Organspende geht, herrscht bei den meisten Verdrängung“, brachte es Gisela Schmitt-Cadeddu vom Patientenverband „Bridge2Life“ auf den Punkt.
Auch der Papst ist Organspender
Die WAZ packte das heiße Eisen in einer Expertenrunde an, die sich nicht nur aus Medizinern zusammensetzte. So räumte Stadtdechant Peter Fabritz gleich zu Beginn mit einer Sorge auf: Ethisch habe er keine Bedenken, „die Organspende ist für beide Kirchen ein Akt der Solidarität, eine edle Tat“. Eine Diskussion um die rein medizinische Diagnose ‘Hirntod’ gebe es nicht. „Der Papst selbst hat ja einen Organspendeausweis.“
Denn der Bedarf an Nieren, Herzen, Leber und anderen lebenserhaltenden Organen wächst: Mehr lebensbedrohlich Erkrankte stoßen auf eine international sehr niedrige Zahl an Spendern in Deutschland. Gerade mal 4000 in Kliniken verstorbene Menschen wurden 2011 hier als mögliche Organspender eingestuft – von ihnen aber verfügte nur ein Prozent über einen Spenderausweis. Der Spendermangel liegt vor allem auch darin, weil zu wenige Menschen diese Frage für sich klären.
Bundestag hat Gesetz beschlossen
„Wie also schafft man mehr Bereitschaft?“, hakte Moderator Peter Szymaniak, WAZ-Redaktionsleiter, nach. Der Bundestag hat vor kurzem parteiübergreifend ein Gesetz beschlossen, das zwar auf regelmäßige Erinnerung durch die Krankenkassen, aber eben weiterhin auf Einsicht und Freiwilligkeit setzt . Rafael Schäfers, Chefarzt der Klinik für Nierenkrankheit im Oberhausener Johanniter Krankenhaus, sieht darin eine vertane Chance, um deutlich mehr Organspender zu gewinnen: „Ich hätte mir eine Widerspruchslösung wie in Spanien und Österreich gewünscht.“ Dort gilt jeder automatisch als Organspender, der nicht schriftlich dazu „Nein“ gesagt hat.
Fabritz und Allgemeinmediziner Peter Kaup halten dagegen diese Lösung für falsch, sie übe zu viel Druck auf den mündigen Bürger aus, der sich freiwillig und ohne Zwang für die Spende entscheiden können müsse. Kaup rät: „Diese wichtige Lebensfrage sollte vorher in der Familie besprochen werden, sonst bleibt die schwere Entscheidung im Fall des Falles an den Angehörigen hängen.“
Falsche Anreize
AOK-Regionaldirektor Hans-Werner Stratmann warnte vor Überlegungen, Organspenden mit Geldzuwendungen steigern zu wollen oder gar Kranken Organe zu verweigern, wenn diese sich zuvor entschieden hatten, selbst keine Organe zu spenden. „Das ginge in die falsche Richtung.“
Den Mangel an Organen haben aber auch die Krankenhäuser selbst zu verantworten, stellte sich in der Debatte heraus: Klinik-Ärzte fragten in geeigneten Fällen häufig nicht bei den Angehörigen nach, ob Organe entnommen werden dürfen. Sie scheuten etwa das heikle Gespräch oder die Klinikleitung befürchte, dass die Kosten der Organentnahme nicht refinanziert würden. „Ein wunder Punkt“, räumte Chefarzt Schäfers ein.
Das neue Bundesgesetz sorgt nach Ansicht der Fachleute auf dem Podium auch hier für Verbesserungen: Die Krankenhäuser sind künftig verpflichtet, einen Transplantationsbeauftragten bereit zu stellen. Die Finanzierung der Entnahme, sagte Stratmann, werde nun klar durch die Krankenkasse des Empfängers gewährleistet.
Wie sieht der tote Angehörige nach der Entnahme aus?, sorgte sich eine Zuschauerin konkret: Lässt sich danach Abschied nehmen? Chefarzt Schäfers konnte beruhigen: „Er sieht aus wie nach einer ganz normalen Operation.“
09:10
Fortsetzung 4
Stadtdechant Dr. Peter Fabritz irrt, wenn er meint „die Organspende ist für beide Kirchen ein Akt der Solidarität, eine edle Tat“. Er kennt anscheinend nicht den Artikel 2296 KKK und die Ansprache des Papstes am 7. November 2008 vor der Päpstlichen Akademie für das Leben. Auch das Schreiben von Prälat Dr. Georg Gänswein an Dr. med Gero Winkelmann vom 5. Januar 2011, in dem mitgeteilt wird, dass jede Berufung auf den (aus den 70er Jahren stammenden) ungültig gewordenen Organspende-Ausweis von Papst Benedikt XVI verfehlt ist, scheint er nicht zu kennen.
Abschließend zitiere ich noch einen Satz aus dem Schreiben von Frau Hittenkofer:
Die Behauptung des Todes bei Hirntod beruht auf Spekulation, wobei ich keinen der befaßten Mediziner für derart dumm halte, das zu glauben, was wir alle glauben sollen.
09:07
Fortsetzung 3
Wer sich im Zustand des - irreführender Weise als Hirntod bezeichneten - schweren Hirnversagens zum Zwecke der Gewinnung seiner Organe für die Transplantation töten lassen will, kann dies gem. TPG ohne Risiko für die Akteure tun. Eine Werbung dafür - oder gar die Übertragung der Entscheidung darüber auf Andere - verbietet sich m.E. aus ethischen und rechtlichen Gründen!
Professor Wolfgang Waldstein, Mitglied der Päpstlichen Akademie für das Leben, bringt es auf den Punkt, wenn er schreibt:
"Die absurde Formel der Transplantationsmedizin lautet: "Leben retten durch Töten" . Und dieses Töten wird kurzerhand als „justifiable necessity for procuring transplantable organs“ erklärt. ....... Das Problem der Förderung der Bereitschaft zur Organspende liegt darin, dass sie die wohl meist nicht bewusste Bereitschaft einschließt, sich töten zu lassen. Und das darf nicht verschwiegen werden."
09:05
[Entfernt von Moderation - Doppelpost]
09:01
Fortsetzung 2
Der sogenannte Hirntod - 1968 als Abschalt- und Entnahmekriterium erfunden - ist nicht der Tod des Menschen. Bei der allogenen Transplantation auf Hirntod-Basis werden Organe zur Transplantation den Spendern bei lebendigem Leib entnommen und diese dadurch getötet (geopfert). Kein Mensch - auch kein Arzt - weiß, ob sog. Hirntote bei der Explantation etwas wahrnehmen und empfinden, aber Anzeichen sprechen dafür. In der Schweiz ist für diesen Akt des "kontrollierten Zuendesterbens" Vollnarkose vorgeschrieben und dient nicht nur der Ruhigstellung des "Spenders". Das muss jeder Mensch wissen, ob Geber oder Empfänger von Organen. Die Brutalität der Hirntod-Diagnose und die Grausamkeit der Explantation verletzen die Menschenwürde und das Grundrecht auf Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit gemäß den Grundgeboten unserer Verfassung nach Art. 1u.2 GG.
Wer sich im Zustand des - irreführender Weise als Hirntod bezeichneten - schweren Hirnversagens zum Zwecke der Gewinnun
08:56
Fortsetzung 1
Auf die Frage: Wie sieht der tote Angehörige nach der Entnahme aus? hat PD Dr. med. Schäfers eine falsche Antwort gegeben. Ich zitiere die richtige Antwort aus dem Schreiben von Frau Monica Hittenkofer vom 28.5.2012 an den Bundesgesundheitsminister:
Einmal das Gesicht des eigenen Kindes zu sehen n a c h der Explantation sollte allen "mächtigen" Befürwortern, also hauptsächlich Pharmazeuten und Arzten sowie deren Mitläufern wie Medien, Politikern etc. auferlegt werden - dann bräuchten solche Briefe wie dieser nie wieder geschrieben zu werden, das Thema erledigte sich ganz schnell von selbst.
Dazu muss man wissen: Frau Hittenkofer hat 1985 ihre 17-jährige Tochter, bei der nach einem Unfall der sogenannte Hirntod diagnostiziert wurde, der Transplantationsmedizin geopfert. Sie wusste noch nicht, dass Hirntote nicht tot sind, als sie unter dem Druck der Ärzte einwilligte.
08:50
ich danke Ihnen für den Bericht: "Thema Organspende wird verdrängt" über ein Medizinforum in Oberhausen. Dadurch erhalte ich wieder einmal Einblick in eine Werbeveranstaltung für Organspende, bei der alle Register der Täuschung gezogen werden. Wundern Sie sich nicht Frau Schmitt-Cadeddu, dass nur 30 Besucher kamen. Daran ist nicht allein die Verdrängung eines sehr schwierigen und unangenehmen Themas schuld. Es fehlt auch an Wahrhaftigkeit bei den Vertretern der Transplantationsmedizin. Ergebnisoffene Aufklärung sieht anders aus.
Um die Bereitschaft zur Organspende zu erhöhen, werden nach dem Willen der Parteien im Bundestag bald alle Krankenkassen ihre Mitglieder nach ihrer Meinung zur Organspende befragen und sie bitten ihre Antwort in einem Organspendeausweis zu dokumentieren. Eine tragfähige Entscheidung kann aber nur treffen, wer wahrheitsgemäß und vollständig über Transplantation auf Hirntod-Basis aufgeklärt wurde.
Auf die Frage: Wie sieht der tote Angehörige nach der Entnahme a
21:42
Da im Rahmen der Interessenabwägung des § 34 StGB das höherwertige dem geringerwertigen Rechtsgut vorgeht, ist die postmortale Organentnahme zur Lebensrettung oder Gesundheitsverbesserung nach dem Grundsatz "Der Lebende hat recht" grundsätzlich gerechtfertigt. Dies gilt auch gegenüber dem entgegenstehenden Willen des Verstorbenen oder der Angehörigen, da es letztlich um den Vorrang der Würde des Lebenden gegenüber des Verstorbenen geht. Dem steht auch nicht die Angemessenheitsklausel des § 34 StGB entgegen, da diese zwar die schutzwürdigen Bedürfnisse der Betroffenen nochmals überprüft, aber letztlich doch zum Vorrang von Leben und Gesundheit gegenüber dem postmortalen Selbstbestimmungsrecht bzw. dem Totensorgerecht führt. Von einer Rechtfertigung nach § 34 StGB werden auch Fälle erfaßt, in denen das Organ direkt an ein anderes Krankenhaus vermittelt wird.
:Zitat Ende
Ist doch einfach super, unser Bananenstaat, oder?
21:38
Seit heute weiß ich, dass der ganze Organspende-Ausweis-Hickhack reine Makulatur ist. Denn es ergibt sich aus dem Notstandsparagraf (§34 StGB), dass auch bei vorliegendem Widerspruch eines Verblichenen oder dessen Angehörigen an Organen und Geweben entnommen werden kann, was gerade benötigt wird.
Da liest sich dann so:
Zitat:
3. Rechtfertigung der Organentnahme vom Toten durch § 34 StGB
Fehlt es an einer Rechtfertigung durch Einwilligung des Verstorbenen oder der Angehörigen, so kommt eine Rechtfertigung nach § 34 StGB in Betracht.
a. Rechtfertigung durch Notstand
Erfolgt die Organentnahme zur Lebensrettung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes, kollidieren die Rechtsgüter Lebensrettung oder Verbesserung des Gesundheitszustandes, kollidieren die Rechtsgüter Leben und Gesundheit des potentiellen Organempfängers mit dem postmortalen Selbstbestimmungsrecht des Verstorbenen bzw. dem Totensorgerecht der Angehörigen. Da im Rahmen der Interessenabwägung des § 34 StGB...(Fortsetzung)