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Landgericht

Jahrelange Haft für Brandstifter in Bergkamen mit Motiv Ausländerfeindlichkeit

29.05.2012 | 14:59 Uhr
Jahrelange Haft für Brandstifter in Bergkamen mit Motiv Ausländerfeindlichkeit
Verhandlung vor dem Landgericht Dortmund. Hinter dem roten Aktendeckel verbirgt sich der Komplize Stephan S. (Name geändert)

Dortmund/Bergkamen.   Zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wurden zwei Brandstifter (24) aus Bergkamen verurteilt, denen Dortmunds Landgericht eine „stark ausgeprägte Ausländerfeindlichkeit“ attestierte. Ausländerhass sei im Juli 2011 auch ihr Motiv für die Brandstiftung in einer Moschee und einem Mehrfamilienhauses gewesen.

Zu mehrjährigen Freiheitsstrafen wurden am Dienstag nach Pfingsten die beiden jeweils 24 Jahre alten Brandstifter aus Bergkamen verurteilt, denen die 44. Strafkammer des Landgerichtes Dortmund eine „stark ausgeprägte Ausländerfeindlichkeit“ attestierte.

„Ausländerhass“ sei im Juli des vergangenen Jahres auch ihr Motiv gewesen für die Brandstiftung der im Bau befindlichen Moschee an der Schering-Straße sowie eines des sechsgeschossigen Mehrfamilienhauses an der Hubert-Biernat-Straße in dem vornehmlich Menschen mir Migrationshintergrund leben.

Haupttäter ist für die 44. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Marc Künneke der 24-jährige Dirk N. (Name geändert), der von 2006 bis 2011 Vorsitzender des hiesigen NPD-Ortsverbandes war. Er muss wegen Sachbeschädigung, schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung für vier Jahre und drei Monate in Haft.

Die zweijährige Freiheitsstrafe für seinen willfährigen Komplizen mit „unterdurchschnittlicher Intelligenz“ Stephan S. (Name geändert) setzte die Kammer zur Bewährung aus.

Deutliche Worte fand der Vorsitzende Richter Marc Bünneke für die Motive der beiden Männer - sei es die Brandstiftung der Müll- und Papiercontainer - sei es für die Menschen gefährdende Brandstiftung in dem Wohnhaus, in dem der Hauptangeklagte selbst lebte. Beide legten im Keller Feuer, gingen dann auf den Balkon und rauchten eine Zigarette, derweil den Bewohnern durch ein völlig verqualmtes Treppenhaus der Fluchtweg versperrt war. Senioren, behinderte Menschen und Kinder flüchteten in Panik auf ihre Balkone, wo sie zum Teil eine Stunde auf Rettung haben warten mussten. Ihre Verletzungen hätten die Täter, so Bünneke, billigend in Kauf genommen. Ein Säugling musste ins die Kinderklinik, andere erlitten Rauchvergiftungen.

Mieter flohen in Panik

Deutlicher das Motiv des kriminellen Duos, als es den Moschee -Bau der Milli-Gürüs-Gemeinde an der Ernst-Schering-Straße in der gleichen Julinacht in Brand setzte. „Damit die hier nicht mehr feiern können“, habe Dirk N. seinerzeit gesagt, „damit ist Ruhe vor den Larvengesichtern.“ So und als „Muckel“ bezeichnete er die von ihm gehassten Türken, die, wie er sagte, „eh schon zu viele Moscheen haben“.

In der Urteilsbegründung betonte der Vorsitzende Richter, „dass beide allein voneinander“ die Taten nicht begangen hätten. Beide nahmen ihr Urteil regungslos entgegen, Stefan S. offensichtlich aufgrund der Medikamente, die er gegen seine psychische Erkrankung einnimmt. Dirk N. anteilnahmslos, zeitweise demonstrativ gelangweilt und arrogant.

 

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Kommentare
01.06.2012
20:16
Na so was.
von chain | #1

Der eine NPD-Vorsitzender, der andere mit "unterdurchschnittlicher Intelligenz" gesegnet. Wer hätte das gedacht.

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