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Verwaltungsgerichts-Urteil

Mit Pistole zur Visite

23.11.2007 | 22:25 Uhr

Ein Allgemeinmediziner aus Soest darf künftig eine Waffe mit sich führen, wenn er seine Hausbesuche bei Patienten macht. Das hat die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg entschieden.

In den vergangenen Jahren fühlte sich der Soester Arzt, der auch Jäger ist, vor allem bei Hausbesuchen häufig bedroht. Er behandele einen außergewöhnlich hohen Anteil von Patienten mit psychiatrischem Krankheitsbild und auch Drogenabhängige. Vor Gericht gab er an, bereits mit Waffengewalt zur Herausgabe von Medikamenten gezwungen worden zu sein. Deshalb wollte er die Erlaubnis bekommen, seine Waffe auch im Dienst bei sich zu führen. Doch diesen Antrag hatte die Kreispolizeibehörde abgelehnt. Dagegen klagte der Mediziner vorm Verwaltungsgericht und bekam Recht.

Ein Soester Arzt darf laut Urteil des Verwaltungsgerichtes Arnsberg künftig mit seiner Waffe zu Hausbesuchen. Foto: Marco Marcegaglia

Das Gericht stützte sich bei der Entscheidung auf das Waffengesetz. Dies räumt die Möglichkeit ein, dass auch Privatpersonen derart gefährdet sein können, dass ihnen die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe erteilt werden müsse. Das sei bei dem Soester Mediziner der Fall. Er könne Notwehrsituationen aus beruflichen Gründen, etwa wenn er nachts in soziale Brennpunkte gerufen werde, nicht aus dem Weg gehen. Hierbei könne er nicht jedes Mal Polizeischutz erlangen.

Weniger gefährliche Mittel als eine Schusswaffe seien nicht geeignet, um seine Gefährdung zu mindern. Die Kreispolizeibehörde hatte dem Arzt noch vorgeschlagen, Pfefferspray bei sich zu tragen. Der Arzt hatte daraufhin vor Gericht die Szene geschildert, wie er von einem Mann mit einem Samuraischwert bedroht worden sei. "Der lässt vielleicht vor Lachen das Schwert fallen, wenn man einige Meter entfernt nach dem Pfefferspray greift", befand auch Rechtsanwalt Becker seinen Mandanten in einem solchen Fall als nicht gut genug geschützt.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts muss die Kreispolizeibehörde den Antrag des Arztes auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Pistole neu bescheiden. Er kann damit rechnen, künftig mit Pistole zur Visite fahren zu dürfen.

Das Urteil ist in Kürze unter http://www.nrwe.de/ abrufbar.

Birgit Helmers

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Kommentare
24.11.2007
15:15
Mit Pistole zur Visite
von blue boy | #3

waffen gebrauch bei Ersten na ya! da bin ich auch der meinug man solte liber Pfefersprey nemen. wie were den das,ein Arst kommt mit ner pistole zu einm kranken kind.

24.11.2007
01:31
Mit Pistole zur Visite
von movie1 | #2

Der Arzt hat Recht und ist tatsächlich mal auf einen vernunftbegabten Richter gestoßen, was mittlerweile in Deutschland eher selten ist.

23.11.2007
21:53
Mit Pistole zur Visite
von Katharina.Borchert | #1

Und wieder was dazu gelernt. Ich hätte nicht gedacht, dass deutsche Gerichte so etwas ermöglichen würden. Die wenig zielführende Idee mit dem Pfefferspray hätte ich da schon für wahrscheinlicher gehalten.
Und Hut ab für den Mediziner, dass er seinen Beruf oder zumindest seine Arbeit in Brennpunkten noch nicht an den Nagel gehängt hat.

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