23-Jähriger zwang Schwester zum Sex
20.05.2008 | 17:46 Uhr 2008-05-20T17:46:49+0200Möhnesee. (-rgr-) Die coole Haltung und das Abstreiten der Schuld nützten dem 23-jährigen Robert M. aus Möhnesee gar nichts. ...
... Sorgfältige Beweisaufnahmen und klare Aussagen der Zeugen ließen gestern morgen nach stundenlanger Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht keine Zweifel daran, dass er seine damals 15-jährige Schwester im Sommer 2006 zum Beischlaf gezwungen hat.
Richterin Delawari verurteilte den Vater von drei Kindern zu einem Jahr und vier Monaten Haft unter Einbeziehung einer Vorverurteilung von neun Monaten. Ohne Bewährung. Die Rechtsanwältin der Hauptbelastungszeugin, der 17-jährigen Schwester des Angeklagten, beantragte kurz vor deren Vernehmung aus Gründen des Jugendschutzes den Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Gericht stimmte dem Antrag zu.
Zu dem Vorfall war es in den Sommerferien gekommen, die Monika B. bei ihrem Bruder und dessen Familie verbrachte. Nach bekannt werden der schlimmen Handlung des Bruders hatte der Vater das Mädchen nachhause geholt und sowohl ihr als auch seinem Sohn jeglichen Kontakt zueinander verboten. Gegen den 23-Jährigen wurde Anzeige erstattet.
Laut Aussage des Angeklagten hatte er sich immer bestens mit seiner Schwester verstanden. Abgesehen von einigen Streitigkeiten. Auf die Frage der Richterin, ob er vielleicht doch ein Geständnis ablegen wolle, schüttelte er heftig den Kopf. "Nein, da war nichts. Ich muss gar nicht lange überlegen", pochte er auf seine Unschuld. Auch nach einem kurzen Gespräch mit seinem Pflichtverteidiger, dessen Kontaktaufnahme er vor der Verhandlung abgelehnt hatte, blieb Robert M. bei seiner Einlassung. So wie den Beischlaf stritt er auch ab, seiner Familie massiv Schläge angedroht zu haben. "Warum sollte ich das tun?", fragte er mit Unschuldsmine. "Weil sie heute vor Gericht stehen", erklärte die Richterin.
Insgesamt sieben Zeugen sowie Gutachter wurden anschließend vernommen. Ihre ausführlichen und sachlichen Aussagen nach entsprechender Befragungstechnik halfen dem Jugendschöffengericht schließlich, sich ein klares Bild über die Sachlage zu verschaffen. Robert M. hat gelogen, soviel steht fest. Er hat seiner Schwester Schlimmes angetan. "Eine schreckliche Sache", erklärt Amtsgerichtsdirektor Helmut Ismar.
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